Wien: Anzeigen wegen religiöser Beschneidung

  • In Österreich ist Juden und Moslems die Beschneidung ihrer Söhne doch schon längst gesetzlich erlaubt. :huh:

    Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Anbei der Gesetzestext des §90 StGB (Österreich):

    1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.

    (2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.

    (3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.

  • (3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.

    Und was hat das mit Beschneidung zu tun? Es ist doch längst bewiesen, dass beschnittene Männer ständig wie geile Gockel herumlaufen. [Blockierte Grafik: webkit-fake-url://E2312860-F258-4DAF-A23C-367C0AF97340/imagepng]

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Und was hat das mit Beschneidung zu tun? Es ist doch längst bewiesen, dass beschnittene Männer ständig wie geile Gockel herumlaufen.

    Meinst du die amerikanischen Pornofilme seien ein guter Beweis, weil sie mehrheitlich beschnitten sind? Ähm...ich meine die Männer sind beschnitten aber auch die Filmsequenzen ;) Was ist mit den europäischen Pornofilmen? :D Dort sind die Männer ja fast alle (nocut)

    "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
    "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)

  • Meinst du die amerikanischen Pornofilme seien ein guter Beweis, weil sie mehrheitlich beschnitten sind? Ähm...ich meine die Männer sind beschnitten aber auch die Filmsequenzen ;) Was ist mit den europäischen Pornofilmen? :D Dort sind die Männer ja fast alle (nocut)

    Hm, ich schaue keine Pornofilme.. :whistling:

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Hm, ich schaue keine Pornofilme..

    Das Opfer muss man einmal auf sich nehmen, um zu wissen, wovon da geredet wird. ;) 8|

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Wie? In Pornofilmen wird über Beschneidung geredet?

    Is mir noch nich begegnet. Das wäre dann ein Doppelopfer. Das Angucken stresst schon genug. :D

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt.

    In der Folge ein Brief den mir Dr. Manquet der Leiter der Strafrechtsabteilung im Wiener Justizministerium auf meine Beschwerde bzgl. Beschneidungspraxis 2009 geschrieben hat: Im wesentlichen das Gleiche, was das deutsche Justizministerum vor der Beschneidungsdebatte von sich gab. Die übliche Lüge habe ich fett dargestellt:

    Ihr Schreiben vom 18. Mai 2009 an das Bundesministerium für Justiz wurde an mich als Leiter der für Fragen des materiellen Strafrechts zuständigen Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet.
    Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Schutz von Kindern ein zentrales Anliegen der Frau Bundesministerin Maga. Claudia Bandion-Ortner ist.
    Zur rechtlichen Einordnung des von Ihnen konkret aufgezeigten Problembereiches wäre zunächst Folgendes festzuhalten:
    Der durch die Beschneidung erfolgende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines minderjährigen Buben stellt eine Körperverletzung nach § 83 StGB dar. Von mangelnder Tatbildlichkeit infolge Sozialadäquanz und Unerheblichkeit ist daher nicht auszugehen. Geprüft werden muss jedoch in jedem einzelnen Fall, ob der operative Eingriff nicht nach den Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt ist. Nach § 90 Abs. 1 StGB ist eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt. § 90 Abs. 3 StGB zufolge kann jedoch in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, nicht eingewilligt werden. Diese als klarstellende Ausnahmebestimmung zur Einwilligungsfähigkeit von Körperverletzungen gedachte Regelung wurde – so RV 754 BlgNR XXI. GP 12 – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses geschlechtsneutral formuliert, jedoch ändere sich an der Rechtslage bezüglich der weit verbreiteten männlichen Beschneidung durch die neu vorgeschlagene Bestimmung nichts. Allfälligen Bedenken, dass auf Grund dieser Bestimmung die männliche Beschneidung nunmehr jedenfalls gerichtlich strafbar wäre, sei laut Regierungsvorlage bereits entgegenzuhalten, dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen.
    Einfache männliche Beschneidungen der Penisvorhaut durch deren Einschneiden oder deren teilweise oder gänzliche Entfernung sind vom Anwendungsbereich des generellen Einwilligungsausschlusses nach Abs. 3 ausgenommen. Derartige Eingriffe unterliegen den allgemeinen Einwilligungsregeln
    (Burgstaller/Schütz in WK2 § 90 Rz 198).
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Christian Manquet
    Elektronisch

    Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt

  • RE: Dr. Manquet der Leiter der Strafrechtsabteilung im Wiener Justizministerium

    "dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen."

    Moment mal, der Mann klassifiziert das Abtrennen der Penisvorhaut ohne medizinischen Grund als "nur" leichte Körperverletzung?

    Und was soll sein Gerede von "sexuellem Empfinden"? Was maßt sich dieser Mensch an, über vorhandene oder nicht vorhandene sexuelle Empfindungen anderer zu spekulieren? Unerträglich so ein Geschwätz.

    Das Abtrennen eines funktionierenden Körperteils wird damit nicht relativiert und bleibt eine unnötige Verstümmelung, egal was die unfreiwillig malträtierte Person später empfinden mag!

    Vielleicht sollte dieser Schwätzer mal wieder in seine Gesetzestexte schauen, hier findet sich zB dies:


    Schwere Körperverletzung, § 84 Ö StGB

    Gemäß § 84 Abs 1 StGB handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, wenn die Tat

    ... unter Zufügung besonderer Qualen ausgeübt wurde.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Nicht aufregen. Der ist vielleicht beschnitten und braucht noch etwas Zeit, um seine Desensibilisierung wahrzuhaben. Am Penis, meine ich, anderweitig ist der bereits ausreichend "desensibilisiert".

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Tatbestand der Körperverletzung: Klagsflut wegen religiöser Beschneidung
    | Heute.at

    Ich finde, alle die sich gegen die B. von Kindern aussprechen, sollten dankbar sein, dass sie nicht wegen Verstoßes gegen § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, angezeigt werden. (! Das ist sarkastisch gemeint !)

  • Wien - Beschneidung: Verfahren eingestellt

    "In ihrem Anliegen will die Initiative nun „alle Rechtsmittel ausschöpfen“, offensichtlich seien dem Staat und der Justiz Kinderrechte „augenscheinlich ziemlich egal“, hieß es dort."


    Beschneidung: Verfahren eingestellt - wien.ORF.at

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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