Heinig legt nach
Lustige Idee:
ZitatDie zukünftige Meinungsbildung in den Fachgesellschaften wird zeigen, ob im vierten oder fünften Monat ohne ärztliche Beteiligung überhaupt eine fachgerechte Beschneidung durchgeführt werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, wäre sie nach dem jetzigen Gesetz halt verboten.
"halt verboten" - sagt ein Jura-Professor. ![]()
Erst probieren, dann studieren?
Also die Ärzteschaft hat sich doch längst eindeutig geäußert, dass eine fachgerechte Betäubung nur durch Ärzte möglich ist. Demnach ist also der komplette Absatz 2. "verboten". Das Gesetz verbietet sich also (teilweise) selbst.