In Brandenburg legte ein heute 65 Jahre alter Mann im Oktober 2022 beschneidungskritische Flyer aus. Mit Fotos von schreienden Kindern, abgeschnittenen Vorhäuten und blutenden Penissen.
Ja, ja, so etwas passiert. Was auf den Fotos zu sehen ist. Passiert leider laufend. Man sagt: ein Bild sagt mehr als tausende Worte.
Der Mann wurde vom Gericht wegen "Volksverhetzung" zu einer Geldstrafe von 13.600€ verurteilt bzw ver-urteilt.
Der Mann legte aber Revision ein. Der Fall landete jetzt beim Richter Thomas Melzer, der in der was BGM angeht einschlägig berüchtigten ZEIT über "Meine Urteile" schwadroniert. Auf den Artikel "Sein Kampf für die Vorhaut" in dieser Serie beziehe ich mich.
Die absurde "Volksverhetzung" war vom Tisch. Das Verfahren wird eingestellt "wegen geringer Schuld".
Der Beschneidungsgegner trägt gute Argumente vor. Die Kinder- und Jugendärzte, Matthias Franz, die geschlechtliche Diskriminierung, die UN-Kinderrrechtskonvention... all das prallt aber an Thomas Melzer ancheinend ab. Melzer meint offenbar, diesen Beschneidungsgegner doch irgendwie bestrafen zu müssen.
Melzer geht auf die vorige Instanz ein. Der Richter hätte ins Trudeln geraten können - aber er hatte sich mit dem Aufsatz "Religionsfreiheit und Strafrecht" des Professors Bernhard Kretschmer (der fehlt offenbar noch in unserer Juristen Hall of Shame) vorbereitet! Kretschmer leiert da nämlich das altbekannte, falsche Lied "Die unterschiedliche gesetzliche Behandlung der Genitaleingriffe bei Mädchen und Knaben ist berechtigt" runter.
Mädchenverstümmelung wäre nämlich viel, viel schwerwiegender als die Jungenverstümmelung und würde die Menschenwürde verletzen und diskriminieren. Und wäre auch kaum religiös sondern Tradition. Also längst überholtes dummes Zeug. Diese pauschale Rote Linie zwischen BGM und GGM ist nicht gerechtfertigt.
Die Knabenbeschneidung hat im Judentum und im Islam eine fundamentale Bedeutung. Im Judentum ist sie ein verpflichtendes religiöses Gebot und Zeichen des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.
Das wischt offenbar für Melzer alle vorgetragenen Argumente weg. "Verpflichtend"! Punkt, aus Ende! Da muss man doch Respekt vor haben! Dass Kindern ein Teil ihre Körpers geraubt wird...
Und so wird der Beschneidungsgegner nach dem hoch umstrittenen Blasphemieparagraphen (der in vielen anderen europäischen Ländern längst abgeschafft ist) 166 StGB zu einer Geldbuße verknackt, zu zahlen ausgerechnet an das örtliche Frauenhaus. Eine Zahlung an intaktiv e. V. hätte wenigstens Sinn gemacht, aber nee...
Weil er - man halte sich fest - die Bedeutung der Jungenverstümmelung "böse herabgewürdigt" und sich "des Frevels am öffentlichen Frieden" schuldig gemacht habe. Wegen eines DÖNERSPIESSES!
Wie lächerlich ist das denn? Melzer sieht das Messer am Dönerspieß als "Gleichnis". Mein Güte, dieses zusammengepresste Hackfleisch "variabler Qualität" wurde bereits durch den Wolf gedreht und verspürt keinerlei Schmerz mehr - wie kann das ein "Gleichnis" für Genitalverstümmelung sein? (BTW, ich bin von Döner kuriert, weil ich mehrfach heftigen Durchfall danach hatte und ziehe das köstliche Gyros von meinem Lieblings-Griechen *schmatz* hundert mal vor
)
Tja, wenn das so ist- das war's dann wohl mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Was ja angeblich sehr weit reicht. Aber halt: mal so, mal so.
Gegen Christen - immer feste druff! Eine Zeichnung vom ans Kreuz genagelten Heiland dem ein Priester einen Blowjob verpasst - kein Problem! Das mag zwar viele Christen tief in ihren religiösen Gefühlen verletzen, aber ist legal, das ist halt Meinungsfreiheit Auch Mohammed-Karikaturen dürften von vielen Muslimen als verletzend und beleidigend empfunden werden - aber -sind von der hohen freien Meinungsäußerung gedeckt. "Nous sommes Charlie" haben die Medien damals im Chor gesungen.
Der §166 StGB gehört längst ersatzlos gestrichen. Wir sind mal wieder rückständig.
QuoteWer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ist Blasphemie ein notwendiger Straftatbestand?
Der Dönerspieß könnte den öffentlichen Frieden stören - echt jetzt? Und Mohammed-Karikaturen und Jesus-Obszönitäten nicht? Hm...![]()
Richter Melzer hat sich, was wohl selten ist einige Zeit nach dem Verfahren mit dem Beschneidungsgegner (den er im Artikel "Täter" nennt (nicht etwa die professionellen Kinderverstümmler) in einem Cafe getroffen und ist bemüht ihn als schrägen Sonderling, irgendwie gaga hinzustellen. Sonderbar und schräg ist es, gesunde Kinder zu verletzen. Daran Anstoß zu nehmen sollte dagegen normal sein.
Die Kommentare in der ZEIT fast alle BGM-ablehnend.
Und das will was heißen in der ZEIT, wo BGM-Kritik schärfstens zensiert wird.