Anhörung im Rechtsausschuss

  • Hier nochmals der Link zu den Teilnehmern

    http://www.bundestag.de/bundestag/auss…02_SV-Liste.pdf

    Und der Kommentar dazu aus einem anderen Forum:

    1. Dr. med. Antje Yael Deusel Bamberg
    Man braucht wohl eine Fürsprecherin, die im Gegensatz zur Fachwelt die These vertritt, es gäbe „unbestreitbar vorhandene gesundheitliche Vorteile einer solchen Beschneidung“ (Sex im Säuglingsalter???). Das Fehlen jeglicher Funktionsbezeichnungen fehlt - soll hier verschwiegen werden, dass sie nicht nur Oberärztin der Klinik für Urologie und Kinderurologie ist, sondern auch Rabbinerin?

    2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité –
    Universitätsmedizin Berlin ist als Angestellter eines religiösen Tendenzbetriebes sicherlich alles andere als neutral und hat auch eine gewisse Verantwortung für den Umsatz an iGeL-Leistungen wie Zirkumzisionen

    3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert: https://www.aerzteblatt.de/download/files…own23069774.pdf

    4. Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal

    5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes.
    Kirchenrecht und Staatskirchenrecht zugleich Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, er bezeichnete das Kölner Urteil von Anfang an als "juristisch und rechtsethisch fragwürdig":
    http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsu…g/#.UKJSW2eI6HM

    6. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft

    7. Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe

    8. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht spricht sich für das Recht der Eltern auf Körperverletzung im Rahmen des Sorgerechts aus:http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitt.... Das Kind als Verlängerung der Gartenhecke sozusagen - es darf geschnitten werden, wie es dem Hausherrn gefällt.

    Zugleich frage ich mich, warum zwei Ö-Rechtler, einer davon auch Kirchenrechtler, gehört werden, wo es doch um die Personensorge, also Familienrecht gehen soll und um ein Ausnahmeregelung eines Straftatbestandes.
    Geht es also doch um religiöses Sonderrecht?
    Oder sollen nur "Experten" gehört werden, deren Meinung von vornherein den Zwangsbeschneidungsbefürwortern in den Kram passt, Hauptsache sie sind Juraprofessoren?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • "Expertenanhörung" hört sich immer gut an. Bei der Zusammensetzung wird man nachher schreiben können: Trotz einiger Bedenken die Professor Merkel äußerte war sich die Runde einig, daß lege artis durchgeführte Beschneidungen dem Kindeswohl dienlich sind, da sie einen harmlosen Eingriff darstellen und andererseits aufgrund der starken Bedeutung für die betroffenen Religionsgemeinschaften......blabla.....häufig geäußerte Befürchtungen, daß es zu Traumata oder physischen Einschränkungen kommen könnte, erwiesen sich als substanzlos....blablabla.... Sogar die AAP.......blablabla....... Ausübung der religiösen Traditionen darf nicht eingeschränkt werden...... Hintergrund der deutschen Geschichte.....blablabla......

    Irgendwas vergessen? Ich glaube nicht.....

  • Glühende Befürworter der Zwangsbeschneidung von Jungen sind:
    Dr. med. Antje Yael Deusel.
    Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf
    Prof. Dr. Hans Michael Heinig
    Prof. Dr. Henning Radtke
    Univ.-Prof. Dr. Christian Walter
    Prof. Dr. Oliver Hakenberg

    Gegner des Rechts der Körperverletzung von Jungen sind:
    Dr. med. Wolfram Hartmann
    Prof. Dr. Reinhard Merkel

    Na da steht es 6 : 2 bei den sogenannten Experten.
    Jeder darf einmal raten wie das ausgehen wird!!!!

  • Schade, dass wir wahrscheinlich nicht erfahren, wer und nach welchen Kriterien die "Experten" ausgesucht, vorgeschlagen und bestimmt hat.

  • Manfred
    Nicht 6:2, sondern 9:2 für die Befürworter.
    Du hast als Befürworter vergessen:
    Stephan J. Kramer (Zentralrat der Juden in Deutschland)
    Aiman A. Mazyek (Zentralrat der Muslime in Deutschland)
    Prof. Dr. Siegfried Willutzki war bereits Experte in der SPD-Fraktion. Seine Position findet sich hier:
    Diskussion mit Experten zur Beschneidung minderjähriger Jungen|SPD Bundestagsfraktion

    Es ist unglaublich!!! Schier zum Verzweifeln!
    Langsam aber sicher werde ich ein Anhänger von Platons Republik der Wissenden!

    Den neu berufenen Richter am Bundesgerichtshof Henning Radtke habe ich übrigens bei einer sehr tendenziösen Podiumsdiskussion in der Evangelischen Akademie in Frankfurt a.M. erleben können. Ihm geht das Elternrecht über alles. Das Kölner Urteil ist für ihn ein Fehlurteil eines kleinen Einzelrichters.
    http://aktuell.evangelisch.de/artikel/7984/j…ation=node/7984

    Nochmal zum Thema Beschneidungsverbot « Aus Liebe zur Freiheit

    Das Beschneidungsverbot kontrovers diskutiert – Evangelisches Frankfurt

  • ist der Versuch, diese Diskussion um ein weitere Scheindebatte zu ergänzen. Einfach erbärmlich und in seiner so klaren Absicht ethisch kriminell.


    Vollkommen Deiner Meinung! Was die da machen, unsere "Volksvertreter" ist kriminell.

    Die Einberufung dieser "Expertenkommission" hat doch Methode !

  • Für was ist Aiman A. Mazyek denn bitte sachverständig? Der Mann ist lupenreiner Islam-Lobbyist und sonst gar nichts!

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Wahnsinn!
    9:2 ... Was soll diese Sch...????

    "Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen" sagt ein chinesisches Sprichwort.
    "Wer den Sumpf nicht trocken legen will, fragt die Frösche im Rechtsausschuss" lautet ab jetzt ein deutsches Sprichwort.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Lieber Herr Dr. Jung, lieber Herr Reichenbach,
    am 16. September und am 4. Oktober habe ich mit Ihnen und mit anderen Gesprächsteilnehmern in Kelsterbach über das geplante Beschneidungsgesetz diskutieren dürfen. Hierfür sage ich Ihnen nochmals meinen aufrichtigen Dank. Ich erinnere mich gerne an diese Diskussionen. Nun habe ich die heute veröffentliche Liste der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 26. November zur Kenntnis bekommen:
    http://www.bundestag.de/bundestag/auss…02_SV-Liste.pdf

    Diese Sachverständigen-Liste hat bei mir ein blankes Entsetzen ausgelöst!

    Alle 11 Sachverständigen, die vom Rechtsauschuss eingeladen wurden, sind mir mit ihren jeweiligen Positionen zwangsläufig bekannt, nachdem ich in den letzten vier bis fünf Monaten die gesellschaftliche Debatte verfolgt habe. Voraussichtlich wird es demnach bei dieser Runde mindestens 9:2 für die Beschneidung kleiner Jungen ausgehen. Diese Expertenrunde ist in keinster Weise ein Spiegelbild der bisherigen wissenschaftlichen Forschung zu dieser wichtigen Problematik und auch nicht ein Spiegelbild der Debatten in unserer Gesellschaft. Lediglich Herr Prof. Dr. jur. Reinhard Merkel ist mir als Skeptiker und Herr Dr. med. Wolfram Hartmann als Kritiker der Knabenbeschneidung bekannt. Die anderen neun Sachverständigen haben sich m.W. alle bereits lange im Vorfeld des Gesetzentwurfs energisch für die medizinisch nicht indizierte Beschneidung kleiner Jungen ausgesprochen. Bei allem Respekt, aber mir kommt diese Anhörung als pure Farce vor. Als (mit)denkender Bürger in einer Demokratie komme ich mir veräppelt vor. Was würde man wohl sagen, wenn ein Gericht sich so etwas leisten und einen derart einseitigen Gutachterkreis bestellen würde?

    Mir fehlen in dieser Runde alle diejenigen Experten, die nun schon seit Jahren wissenschaftlich zu diesen schwierigen Problemen forschen und ihre Kenntnisse durch einschlägige Publikationen in Fachzeitschriften auch nachgewiesen haben.
    Mir fehlen bei dieser Anhörung namentlich:

    1. Eine Kapazität auf dem Feld der deutschen Strafrechtsdogmatik wie der emeritierte Professor Dr. Rolf Herzberg (Ruhr-Universität Bochum) oder seine wissenschaftlichen Schüler Prof. Dr. Holm Putzke (Passau) und Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Günter Jerouschek (Jena).
    2. Namhafte Kinderurologen und Kinderchirurgen wie Prof. Dr. med. Maximilian Stehr (München), Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH).
    3. Experten für pädiatrische Anästhesie, die sich mit der sehr schwierigen und anspruchsvollen Schmerztherapie bei Kindern (!) beschäftigen, wie Prof. Dr. med. Boris Zernikow, Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums in Witten, und andere pädiatrische Schmerztherapeuten der Deutschen Schmerzgesellschaft.
    4. Psychotherapeuten, die seit Jahren zu den Fragen der kindlichen Traumatisierung arbeiten, wie zum Beispiel Prof. Dr. med. Matthias Franz (Heinrich-Heine-Universiät Düsseldorf)
    5. Mir fehlen bei dieser Anhörung schließlich alle persönlich Betroffenen, die von den gravierenden negativen Folgen berichten könnten, die die Beschneidung für ihr Leben hatte, z.B. die Männer aus dem Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGIS e.V. wie Rechtsanwalt Georg Schepper (Bielefeld) oder Alexander Bachl.
    Will der Deutsche Bundestag wirklich die Opfer von Beschneidungen und ihre Fürsprecher in der wissenschaftlichen Fachwelt einfach ignorieren? Das möchte ich mir nicht wirklich vorstellen. Ich würde sonst den Glauben an die Menschlichkeit in unserem Rechtsstaat verlieren.

    An der Sachverständigen-Liste des Rechtsausschusses fällt mir auch auf, dass von den 11 eingeladenen Experten allein drei die Belange der jüdischen Religionsgemeinschaft vertreten werden: Stephan J. Kramer (Zentralrat der Juden in Deutschland), Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf (Chefarzt im Jüdischen Krankenhauses in Berlin) und Dr. med. Antje Yael Deusel (Mohellet und Rabbinerin, was in der Liste verschwiegen wird). Die in Deutschland wesentlich größere islamische Religionsgemeinschaft wird dagegen nur von einem Menschen vertreten. Ich frage mich: warum auch in diesem Punkt eine derart ins Auge springende Unausgewogenheit? Hatte Prof. Dr. Merkel im Deutschen Ethikrat nicht angemahnt, dass alles vermieden werden sollte, was auch nur den Anschein eines Sonderrechts für die jüdische Gemeinschaft erwecken könnte?

    Lieber Herr Dr. Jung, lieber Herr Reichenbach, ich denke sehr gerne an unsere Diskussionen in Kelsterbach zurück. Ich hatte daraufhin das Vertrauen gefasst, dass der Deutsche Bundestag allen Seiten Rechnung tragen und sich wirklich intensiv, ausgewogen und sachlich fundiert mit dem zweifelsohne sehr schwierigen Thema beschäftigen würde.

    Als die beiden Abgeordneten unseres Wahlkreises bitte ich sie deshalb, sich energisch für weitere öffentliche Expertenanhörungen - über diese unverschämt einseitige am 26. November 2012 hinaus - einzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • und meine Hochachtung. Wenn diese Leute auch nur einen Funken von Deiner Aufrichtigkeit besitzten, würden sie so etwas nicht zulassen. Aber es ist noch schlimmer, sie TUN es aktiv.
    Es ist eine Schande für unser Land, eine Schande für die demokratische Kultur. Das wird Spuren hinterlassen, und WIR werden sie immer daran erinnern!

  • Danke Benni, große Klasse Dein Brief. :thumbup:

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

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