Interessant: Das Verwaltungsgericht Osnabrück:
ZitatAus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit.
ZitatEs wird das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen und dem Gericht die Frage stellen, ob das Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist, wie das Gericht nach der mündlichen Verhandlung mitteilte.
Und die Zerstörung eines sensiblen und funktionalen Teils der Genitalien (nur beim männliche Geschlecht) verletzt nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit (und den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter)?
Die Balken biegen sich....