Der gesetzliche Schutz bzgl sexuellem Missbrauch ist je nach Umständen gestaffelt: 14, 16, 18 Jahre. Die Ent-schützung von Jungen ist auch gestaffelt: sechs Monate, und dann eine Gummi-Formulierung "einsichts- und urteilsfähig" Im Falle der weiblichen Beschneidung ist der rechtliche Schutz lebenslang. Derjenige, der den Eingriff vornimmt wird bestraft - egal wie alt die weibliche Person beim Eingriff war. Es sei denn, der Eingriff war "kosmetisch" motiviert. Aber wenn er auf einer Tradition beruht wird bestraft.