Ich stelle mir gerade das Aufklärungsgespräch beim Arzt mit dem Jugendlichen vor: "Tja, mein Junge, kann sein, dass du durch die reduzierte Sensibilität in jungen Jahren ein ganz ausdauernder Hecht im Bett bist, leider hast du aber mit 50 Jahren ein so-und-so-vielfach erhöhtes Risiko, wenn, dann nur noch mit Analverkehr überhaupt zum Orgasmus kommen zu können!" Da kann ein 14-jähriger sich natürlich ganz genau vorstellen, was auf ihn eventuell zukommt...
Das gibt Bauchschmerzen. Aber trotzdem könnte ich damit leben, weil ich weiß, was für ein riesiger Schritt das für orthodox Gläubige ist, die eigenen Kinder nicht als (zweifellos liebevoll umsorgte) Verfügungsmasse, sondern als Individuen mit Rechten wahrzunehmen.
Es wäre zumindest eine Basis, von der aus dann schrittweise eine weitere Anhebung der Altersgrenze folgen könnte.
Alternativer Gesetzentwurf
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werner :
ZitatDass ein Minderjähriger in die Selbstamputation eines derart wichtigen
Körperteils aus nicht-medizinischen Gründen einwilligen kann/darf,...kann sich dem normaldenkenden Menschen ebensowenig erschließen wie das Selbstmordattentat eines Volljährigen - und trotzdem passiert es.
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D.h. ein Minderjähriger kann sich nicht beschneiden lassen, auch wenn er es will - egal ob die Eltern zustimmen oder nicht.
Ich denke auch, dass ein 14-jähriger in der Regel noch nicht einsichtig und gefestigt genug ist, um einem Beschneidungsvorschlag widerstehen zu können.Mit Volljährigkeit wäre man zweifellos auf der richtigen Seite. Vielleicht könnte man auch noch mit 16 Jahren leben, aber das ist das absolute Minimum.
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Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist.
Daran ist doch etwas faul. Wenn es um Selbstbestimmung ginge, bräuchten die Eltern keine Rechte und keine Erlaubnis, dann müsste es heißen : Der Gesetzentwurf erlaubt Jugendlichen ab 14, sich beschneiden zu lassen. Schon Druck zu machen, sich beschneiden zu lassen, sollte verboten sein.
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Wenn die Eltern aus religiösen Gründen die Unversehrtheit ihrer Kinder beenden dürfen, dann muss der Gesetzgeber auch den unter BIID-Leidenden (Patienten mit Body Integrity Identity Disorder ), die ein eigenes voll funktionsfähiges Körperteil amputiert haben wollen, das Recht auf diese Amputation einräumen. Da bin ich mal gespannt. Ich habe über diese Krankheit eine Fernsehreportage gesehen und war schockiert darüber, wie sehr diese Menschen leiden.
[Admin: Body Integrity Identity Disorder – Wikipedia] -
Wenn die Eltern aus religiösen Gründen die Unversehrtheit ihrer Kinder beenden dürfen, dann muss der Gesetzgeber auch den unter BIID-Leidenden (Patienten mit Body Integrity Identity Disorder ), die ein eigenes voll funktionsfähiges Körperteil amputiert haben wollen, das Recht auf diese Amputation einräumen. Da bin ich mal gespannt. Ich habe über diese Krankheit eine Fernsehreportage gesehen und war schockiert darüber, wie sehr diese Menschen leiden.
[Admin: Body Integrity Identity Disorder – Wikipedia]Ja so ist es! Dieses Krankheitsbild BIID ist mir auch aus den Medien bekannt geworden und es gibt sogar ein Buch darüber: Body Integrity Identity Disorder (BIID): Störungsbild, Diagnostik, Therapieansätze: Amazon.de: Aglaja Stirn, Aylin Thiel, Silvia Oddo: BÃŒcher
Es das ist analog zur Amputation der funktionsfähigen und gesunden Vorhaut.
Was das Amputieren gesunder Körperteile, um Krankheiten vorzubeugen, betrifft, so frage ich mich, warum legalisiert man nicht das Amputieren der Zehen, um sie vor Pilzinfektion zu bewahren, der weiblichen Brüste ab 14 Jahren, um die Frauen vor Brustkrebs zu schützen und die Hoden auch - nachdem man reife Spermien eingefroren hat, um die Männer vor Hodenkrebs zu schützen?Jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und medizinisch-chirurgische Behandlungen sind nur dann zulässig, wenn ein gesundheitliches Leiden vorliegt.
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