"Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks und Rolf Schwanitz nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen."
Alternativer Gesetzentwurf
-
-
Hier eine frühere Erklärung von Frau Rupprecht, Gölze und Dörner - als Kinderschutzbeauftragte der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen,
und hier der o.g. Gegenentwurf [Link wird noch nachgetragen, habe ich bei Frau Rupprecht angefordert]}.
werner hat mittlerweile den Link gefunden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf - siehe auch den neuesten Thread dazu.
-
"Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks und Rolf Schwanitz nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen."
Damit kann ich leben. Mit 14 kann man sich durchaus gegen eine nicht gewollte Beschneidung wehren. -
Ich fürchte, Frau Rupprecht und ihre Mitstreiter werden sich mit ihrem Gesetzesvorschlag wieder so einen Artikel in der Jüdischen Allgemeinen einfangen.
-
Zitat
Wir werden als Juden das tun, was wir für richtig halten!
Bitte keine weiteren Kommentare... Das steht für sich.
Man sieht ja, wie das läuft... -
Wenn man mit 14 wählen soll ob einem die Vorhaut amputiert wird, sollte man doch bitte auch mit 14 den Führerschein machen können.
(Selbstverständlich nur als "Mann")Wobei...
Wenn man als Geschenk für die Beschneidung z.B. einen Computer bekommt, kann man sich (selbst)bestimmt auch noch ein tolles Autorennspiel besorgen.
Ich finde es sollte auf jeden Fall auch noch eine Debatte über die Religionsmündigkeit geführt werden und diese von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Mit 14 ist man(frau) meiner Ansicht nach immer noch zu stark beinflussbar in religiöser Hinsicht und auch noch zu stark dem Druck der Religionsgemeinschaft und/oder der Eltern ausgeliefert um wirklich halbwegs "frei" entscheiden zu können.
Ich gebe mich da ungern mit Kompromissen zufrieden und sehe auch nicht wieso man in dieser Frage den Religionsgemeinschaften entgegenkommen sollte?
Das ist im übrigen ein Kernproblem in der ganzen Diskussion. Die Beschneidungsbefürworter meinen ZURECHT! erkannt zu haben, dass die Beschneidungsdebatte die religiöse Machtausübung quasi an den E...rn packt und somit auch die Gelegenheit bietet die Religionsfreiheit weiter voranzutreiben.
Es geht um mehr Freiheit VON und nicht FÜR Religion.
Die Religionen geniessen ohnehin schon eine mächtige Sonderstellung in vielen Punkten.
Da religiöse Indoktrinierung bei den Kindern beginnt und zumeist auch von diesen fortgesetzt wird, rüttelte das Kölner Urteil deshalb auch an einem der Fundamente der Religion. Da wundert es mich natürlich nicht, dass ausgerechnet "fundamentale" Vertreter ihrer jeweiligen Religion aufschreien.
-
Bitte keine weiteren Kommentare... Das steht für sich.
Man sieht ja, wie das läuft...
auch wenn es sehr sehr schwer fällt -
Toller Kompromiss!!
Ist es vor Körperlicher Gewalt geschützt,
ist es den Mädels gleichgestellt,
wählt es seine Religion tatsächlich selbst
wenn es mit 14 Jahren beschnitten wird? Ein Großteil seiner empfindlichsten Geschlechtsteile passend zur Pubertät amputiert wird ?Was hat das Kind gewonnen?
Papa und Mama kann es verklagen, wenn diese ihm auch nur ausversehen, als "Ausrutscher", eine Ohrfeige geben. Die Geschlechtsteilverstümmelung jedoch ist Straffrei. Bleibt für den Nachwuchs nur die Hoffnung als Mädel auf die Welt zu kommen, da ist ja auch schon ein kleiner Schnitt richtigerweise verboten.
Es darf keine Kompromisse zu Lasten von Kindern für eine Religion geben !
-
die Religionsmündigkeit geführt werden und diese von 14 auf 18 Jahre angehoben
Ich würde keine Diskussion über die allgemeine Religionsmündigkeit führen, sondern ein Mindestalter fordern, ab dem ein Jugendlicher in eine Beschneidung einwilligen kann. Dass mindeste sind für mich 16 Jahre, besser 18 Jahre, also das Erreichen der Mündigkeit.
-
Papa und Mama kann es verklagen, wenn diese ihm auch nur ausversehen, als "Ausrutscher", eine Ohrfeige geben.
In der Tat grotesk - wie das ganze Gesetz.
-
Alles anzeigen
Toller Kompromiss!!
Ist es vor Körperlicher Gewalt geschützt,
ist es den Mädels gleichgestellt,
wählt es seine Religion tatsächlich selbst
wenn es mit 14 Jahren beschnitten wird? Ein Großteil seiner empfindlichsten Geschlechtsteile passend zur Pubertät amputiert wird ?Was hat das Kind gewonnen?
Papa und Mama kann es verklagen, wenn diese ihm auch nur ausversehen, als "Ausrutscher", eine Ohrfeige geben. Die Geschlechtsteilverstümmelung jedoch ist Straffrei. Bleibt für den Nachwuchs nur die Hoffnung als Mädel auf die Welt zu kommen, da ist ja auch schon ein kleiner Schnitt richtigerweise verboten.
Es darf keine Kompromisse zu Lasten von Kindern für eine Religion geben !
ich verstehe es so, dass der 14 Jährige dann auch seine Eltern wie bei einer Backpfeife verklagen könnte. -
Ein Kind hat z. Zt. die gleichen Menschenrechte wie ein Erwachsener auch. Wird die von den Eltern geforderte Vorhautamputation legalisiert so verliert das Kind sein Recht auf Körperliche Unversehrtheit. Der Schwächste der Gesellschaft wird also weiter geschwächt.
Für mich nicht akzeptabel.
-
Was hilft es dem Kind, wenn die Amputation vollzogen ist, die Eltern zu verklagen ?
Davon wird das Geschlechtsteil nicht "repariert".
-
Kompromisse zu finden, eine gute Sache !
Aber:
Haben sich die religiösen Fundamentalisten bewegt ?Nein, nicht einen Zentimeter !!!!!
Selbst der Gesetzesentwurf, der ihnen alle Rechte ihres Beschneidungswahns legalisieren soll, wurde nur als "akzeptabler Kompromiss" bezeichnet.
-
ich denke, die religionsmündigkeit wurde auf 14 jahre (d. h. auch für minderjährige möglich) festgelegt, weil die entscheidung, einer religion bei- oder auszutreten jederzeit revidiert werden kann und keine bleibenden konsequenzen hat.
bei der beschneidung verhält es sich bekanntlich vollkommen anders, hier zählt nur die volljährigkeit.
-
ich denke, die religionsmündigkeit wurde auf 14 jahre (d. h. auch für minderjährige möglich) festgelegt, weil die entscheidung, einer religion bei- oder auszutreten jederzeit revidiert werden kann und keine bleibenden konsequenzen hat.
bei der beschneidung verhält es sich bekanntlich vollkommen anders, hier zählt nur die volljährigkeit.
Stimmt.Trotzdem wird diese Religionsmündigkeit mit 14 nun in der Beschneidungsdebatte bei Beschneidungskritikern als eine Art "entgegenkommen" benutzt.
Find ich nicht gut ! -
Die Mündigkeit ist zu sehen im Zusammenhang mit Einsichtsfähigkeit (auch im Sinn von Folgen übersehen) und von daher auch im Zusammenhang mit Strafmündigkeit. Interessant für die eigene Meinungsbildung: ein Blick auf die Übersicht zur Strafmündigkeit wie sie Wikipedia gibt: Rechtssituation in anderen Ländern .
-
Der alternative Gesetzesentwurf sieht also vor:
"......er erlaubt den Eltern die Beschneidung seiner Söhne wenn sie denn 14 Jahre alt sind....."
Die Eltern haben nicht das Recht eine Geschlechtsteilamputation an ihren Kindern durchführen zu lassen !!!
Wollen wir das tatsächlich legalisieren?!Des weiteren heißt es:
"Junxx sind den Mädels nun gleichgestellt"
Seit wann darf man an seiner Tochter rumschnipseln wenn sie 14 Jahre alt ist ?!So ein Schwachsinn!!!!!!
-
Beschneidung ist nichts Anderes als die Amputation eines Fingergliedes, das Anbringen einer Narbe am Körper, das Entfernen eines Ohrläppchens etc. Zu diesen Maßnahmen ist die elterliche Einwilligung, die diejenige des Kindes ersetzt, solange es noch nicht mündig ist, nur wirksam, wenn es eine medizinische Notwendigkeit gibt.
Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, von dieser klaren und für jedermann einsichtigen Regelung abzuweichen!
Es gibt im menschlichen Körper keine Organe, die einen minderen Wert haben und vom Kind z.B. zur Befriedigung religiöser Gefühle der Eltern geopfert werden dürfen. Schon gar nicht gehören dazu die Sexualorgane oder Teile davon.
Fazit:
Keine Beschneidung MinderjährigerD.h. ein Minderjähriger kann sich nicht beschneiden lassen, auch wenn er es will - egal ob die Eltern zustimmen oder nicht.
-
Ich habe in diesem (!) Punkt Prof. Putzke nie verstanden. Dass ein Minderjähriger in die Selbstamputation eines derart wichtigen Körperteils aus nicht-medizinischen Gründen einwilligen kann/darf, erschliesst sich mir genausowenig wie die die gesamte Diskussion über "Berücksichtigung des kindlichen Willens", wie sie z.B. der Kinderschutzbund vertritt. Unsere Rechtsprechung hat sich - aus guten Gründen - dafür entschieden, Minderjährige zwar ernst ( ernster, als dies früher der Fall wahr) zu nehmen, setzt deren " Entscheidungsgewalt" jedoch eindeutige Grenzen.
Sich nicht entscheiden zu müssen, sondern in einem Schutzraum experimentieren zu können, ist aus heutiger Sicht ein wesentlicher Bestandteil von "Kindheit". Diese Freiheit wird dem Kind durch die Beschneidung für immer genomen. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!