Das kommt mir jetzt von einem anderen Eingriff bekannt vor.
Wirklich? Von welchem denn?
Bei BGM verhält es sich doch eher umgekehrt. Da wird doch im Gesetz ein Eingriff nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" (ein Witz in sich) gefordert. (wenn das auch nur auf dem Papier steht, in der Praxis geht es durchaus auch nach bronzezeitlicher Sitte, und das wird von der Politik augenzwinkernd toleriert - wo kein Kläger - da kein Richter).