Werden demnächst auch Steinigungen wieder erlaubt ?

  • :huh: Es macht mir mal wieder große Sorgen, gegenwärtige Entwicklungen zu beobachten. Nach dem Beschneidungsurteil von Köln hat die Bundesregierung angekündigt, ein Gesetz zu verabschieden, das Beschneidungen an Kleinkindern aus religiösen Gründen ausdrücklich erlaubt. Ein sogenannter Ethikrat hat dem zugestimmt unter der Bedingung, dass gewisse moderne medizinische Standards eingehalten werden. Das eigentliche ethische Problem, ob Eltern das Recht haben, ihre Kinder irreversibel verstümmeln zu lassen, rückte dabei in den Hintergrund.

    Als Begründung wird u.a. aufgeführt, dass Juden ja garnicht anders können, als ihre neugeborenen Jungs zu beschneiden, weil es so in der Bibel steht, es ihnen sozusagen von Gott befohlen wurde. Und nun wurde mir richtig bange, als ich las , dass auch die uralte religiöse Tradition der Steinigung von Gott befohlen wurde, bei Gotteslästerung, Ehebruch, Ungehorsam von Kindern und ähnlichem.

    http://www.gavagai.de/re/HHD2008S.htm

    Müssen wir nun damit rechnen, dass es demnächst im Namen der Religionsfreiheit auch Ausnahmegesetze zu Mord und Todschlag geben wird, damit religiöse Mitmenschen (nicht nur Juden) ungestraft tun können, was Gott ihnen befohlen hat ? Und wie könnten die medizinischen Bedingungen des Ethikrates dazu lauten ?

    http://machtnix.blog.de/2012/09/07/dem…laubt-14693767/

    Erwachsen sein ist heilbar !

  • Wir schließen in unserer Charta ausdrücklich die pauschale Kritik an den Religionen aus.

    Beim Kampf gegen die Beschneidung von Jungen, geht es um eine Manifestation einer Praktik zweier Religionen und auch um die ästhetischen Beschneidungen, Beschneidungen gegen Masturbation und all die unnötigen Beschneidungen aus der zu häufigen Fehldiagnose Phimose. Gerade im Judentum stellt die Beschneidung eine Ausnahme dar (20% Beschneidungsquote).

    Wir sind weit davon entfernt, dass altertümliche Gebräuche, die es auch bei uns gab (Folter in der Inquisition, usw.) wieder salonfähig werden. Im gegenteil, es geht darum einen brutalen Brauch in eine symbolische, sinnbehaftete Ersatzhandlung zu überführen. Mehr nicht.

    Nun soll dennoch ein Gesetz kommen, das dem Judentum auf den Leib geschneidert wurde (Beschneidung durch nichtärztliches Personal bis zum 6. Monat) und damit den Islam indirekt diskriminiert.

    Man wirbt nicht für eine causa, in dem man Religionen pauschal als rückständig verumglimpft.

    Rückständig sind jedenfalls unsere Politiker, die die Errungenschaften der Menschenrecht gerade um 100 Jahre zurückwerfen...

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Guy - Danke.
    Machtnix - Du weißt natürlich schon, dass nach GG Artikel 102 die Todesstrafe abgeschafft ist? Um das zu ändern müssten 2/3 des Parlaments anders entscheiden. Kaum vorstellbar, dass sich so viele Scharia-Freunde und "um Zucht-und-Ordnung -wieder-herzustellen-brauchen- wir-strengere-Strafen-bis-hin zur-Todesstrafe"-Protagonisten unter den Abgeordneten werden finden lassen. - Unter der Vielzahl von Geboten, die "angeblich" auf Gott zurückzuführen sind, wirst du überdies genug finden, die auch für die Christen gelten, nicht zu vergessen, dass Jesus selbst auch Jude war, und audrücklich sagte, er werde kein Gebot aufheben.
    Zum Aufheben habe ich einige interessante Überlegungen hier gefunden, die mir auch neu waren und die ich noch weiter bedenken will. Schon jetzt aber würde ich sagen: ein interessanter Ansatz auch für Juden zum Umgang mit "heiligen Worten."

    Einmal editiert, zuletzt von Descant (2. November 2012 um 10:34)

  • Wo ist denn da eine pauschale Kritik an "der Religion" ?

    Der Text ist zugegeben etwas polemisch und überspitzt, aber das ist manchmal notwendig, um bestimmte Tendenzen aufzudecken. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung wird durch den Gesetzentwurf in Bezug auf Beschneidung außer Kraft gesetzt, um einem Konflikt mit Religiösen Gruppen aus dem Weg zu gehen. Nun wird gefragt, was geschehen könnte, wenn das Recht auf Leben in ähnlicher Weise behandelt würde wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Die Steinigung kann man übrigens auch als positives Beispiel sehen, dass grausame religiöse Bräuche auch aufgegeben werden können, ohne dass den Religionen etwas wesentliches verloren geht. Im Judentum gibt es schon lange keine Steinigungen mehr.

    Erwachsen sein ist heilbar !

  • Machtnix

    Was Guy meinte, war, dass wir uns hier auf ein ganz bestimmtes Thema beschränken. Spekulationen, ob das Beschneidungsgesetz quasi ein "Dammbruch" in Richtung "Gottesstaat" darstellt, können leicht in Richtung genereller Religionskritik " ausarten". Ich kann wie Descant hier keinen "Dammbruch" erkennen, und würde mich an entsprechenden Spekulationen nicht beteiligen. Das wäre uferlos. Ausserdem bin ich kein Prophet:)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Descant:

    Du weisst natürlich schon, dass nach GG Artikel 102 die Todesstrafe abgeschafft ist? Um das zu ändern müssten 2/3 des Parlaments anders entscheiden.

    Das ganze ist ja nur ein "Was wäre,wenn..."-Gedankenspiel. Ich dachte dabei nicht an Steinigung als staatliche Strafe wie im Iran, sondern dass radikale "bibeltreue" Religionsgemeinschaften sich nach diesen Textstellen gegenüber unerwünschten "Gotteslästerern" richten könnten. Und dass der Staat das vielleicht tolereieren könnte, wegen der Religionsfreiheit.

    Erwachsen sein ist heilbar !

  • ist schon in gewisser Hinsicht zu befürchten. Es würde schwerer werden, in Zukunft Eltern das Recht zu verweigern, ihre Kinder zuhause zu unterrichten, vom Schwimmunterricht fernzuhalten etc wenn man aus religiösen Gründen gar Körperverletzungen erlaubt.

    Diese Fragen darf man stellen, ohne pauschal als religionsfeindlich zu gelten (ich bin ja selbst in der evangelischen Kirche...) und das finde ich auch in diesem Forum völlig legitim.

    Steinigungen sind allerdings wirklich nicht zu befürchten. Da würde Claudia Roth ihre Menschenrechtspositionen wieder einnehmen.

  • Stimmt Pizarro...

    Wie soll man erklären, dass "Schulpflicht" anscheinend wichtiger ist als "körperliche Unversehrtheit"?

  • http://www.spiegel.de/politik/deutsc…n-a-472849.html

    Den Dammbruch haben wir längst und die Sollbruchstelle lautet Artikel 4, Absatz 2 GG.

    Solange durch diesen Paragraphen suggeriert wird, dass die Religionsausübung eine ganz besonderen Freiheit geniesst (etwa unterscheidbar von der Freiheit eines Fußballvereins) und demzufolge religöse Gründe eine besondere Berücksichtigung verdienen, wird es immer wieder Konflikte wie den hier behandelten geben.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung wird durch den Gesetzentwurf in Bezug auf Beschneidung außer Kraft gesetzt, um einem Konflikt mit Religiösen Gruppen aus dem Weg zu gehen

    Das klingt schon besser. Es sind die unsere feigen Politiker zu denunzieren und nicht "die Religion". Seitens der Religionen sind es die Extremisten, die am lautesten schreien, die gehört werden. Die anderen Religiösen, sollte man nicht unter Generalverdacht und Sippenhaft stellen.

    In vorauseilendem Gehorsam ist der Bundestag vorgeprescht und rudert jetzt zu langsam zurück. Orwell wird bemüht (im Kindesinteresse, angemessene Schmerzvermeidung, ärztlich Kunst, usw.).


    Siehst Du, lieber Machtnix, ich bin ziemlich antiklerikal, aber nicht religionsfeindlich. Das ist kein Widerspruch. Die Kunst besteht darin, jenen Extremisten ihre Widersprüche entgegenzuhalten und zu zerpflücken und sie zu entlarven, ohne Religion als Ganzes anzugreifen.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Ich bin dagegen jetzt alles in einen Topf zu werfen, denn so entsteht leicht die Gefahr das vor lauter Bäumen die kranke Tanne nicht mehr gesehen wird. ("Tanne" bot sich an wegen der "Zapfen"). Was die Schulpflicht und die Schulversorgung angeht, haben wir schon Besonderheiten (Privatschulen, Internate, Konfessionelle Schulen, Krankenhausschulen etc.) Mit den Gesetzen verhält es sich so ähnlich wie mit den Axiomen in der Mathematik: Keine Disziplin kommt mit nur einem einzigen aus (oft sind aber 4 - 5 ausreichend, z.B. Penosche Axiomen für den Aufbau der natürlichen Zahlen).
    GoTT brauchte eigentlich nur 10 (woraus sein auserwähltes Volk aber im Lauf der Zeit 613 Gesetze folgerte), und unser Grundgesetz, in dem die Grundrechte zumindest ähnlich wie Axiome gehandelt werden, begnügt sich mit noch 19 (Wobei mir, statt der Formel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" lieber wäre: "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden".)

    Jedenfalls - die Folgerung von Machtnix kann ich nicht nachvollziehen. Macht nix.

  • Komischer Artikel

    Zitat

    Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.

    und dann aber

    Zitat

    Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt...

    Ja was denn nun?

    War sie deutsche oder Marrokanerin? Spielt das überhaupt eine Rolle?
    Muss jetzt eine Deutsche, die einen Marrokaner heiratet, darauf gefasst sein geprügelt zu werden? Muss sie sich sogar sogar, aus kulturellen Gründen, feste darauf einstellen?
    Oder gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

    Lieber Beobachter, im Vorgriff auf Maria... dieser Fall ist absolut skandalös und steht nicht stellvertretend für die deutsche Richterschaft, oder?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar" lieber wäre: "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden

    Ähm, jetzt wirst du aber sehr subtil... Wo ist der Unterschied ***schäm***
    Wichtiger ist mir das Wort "unveräußerlich". Das wird gerade als Fußabtreter benutzt.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Der Spiegel-Artikel ist von 2007. Es gibt vor dieser Zeit eine ähnliche Rechtsprechung. Danach hat sich jedoch einiges getan, z.B. bezüglich der Verurteilung von "Ehrenmorden".

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • und steht nicht stellvertretend für die deutsche Richterschaft, oder?


    Gegenfrage: steht das Urteil von Köln (du weißt, welches ich meine) stellvertretend für die deutsche Richterschaft? Hast du danach schon einmal gefragt?

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Ich weiss nicht, ob das für irgendwas steht, aber die Mehrheit der Bürger ist gegen Beschneidung und gegen Prügel in der Ehe.
    m.E. war das kölner Urteil längst fällig, während man auf das Prügel-in-der-Ehe-Urteil gerne verzichtet hätte.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Diese Entscheidung war tatsächlich ein Skandal! :cursing:

    Und das sahen auch sehr viele Muslime so und kristisierten diese Entscheidung scharf!

    Es hatte ja auch Konsequenzen für die Richterin.


    Zwar gibt es tatsächlich einen solchen Koranvers, aber der ist höchst umstritten und heutzutage interpretieren ihn nur noch Fundamentalisten bzw. Extremisten so, dass er tatsächlich das Schlagen einer Frau erlaubt. Die meisten Muslime in Europa interpretieren diesen Vers NICHT so.

    Und außerdem ist es ohnehin ein Unding, dass eine deutsche Richterin nicht nach dem GG geht, sondern nach einer radikalen Scharia-Auslegung! X(

  • Es hatte ja auch Konsequenzen für die Richterin.

    Welche Folgen hatte das denn?
    Ich habe nicht mal den Namen der behavioristischen Richterin herausgefunden?
    Bekam Sie Stockhiebe? und wieviele denn?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Hihi, Stockhiebe bekam sie nicht. Ich muss erst nachsehen. Es steht in einem meiner Bücher. Ich weiß nur gerade nicht in welchem. Aber ich suche später danach und poste es dann hier rein. Hab nur gerade keine Zeit mehr...

    Soweit ich mich erinnere, hatte es arbeitsrechtliche Konsequenzen.

  • Ich habe doch noch schnell nachgesehen:

    Die Richterin wurde abgesetzt und das Urteil, das sie ausgesprochen hat, wurde nach der Absetzung der Richterin auch wieder aufgehoben.

    Quelle: "Antisemitismus und Islamophobie: Ein Vergleich" von Sabine Schiffer und Constantin Wagner

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