Radio aufgedreht um die Schreie nicht zu hören, "Höllenqualen", bleibende Schäden:
ndr.de/info/Beschneidung-auf-d…rmittelt,audio335198.html
ndr.de/info/Beschneidung-auf-d…rmittelt,audio335198.html
Weguer schrieb:
Jeder Bundestagsabgeordnete, der am 12.12.2012 für o.g. Gesetz gestimmt hat, wusste um diese Folter Bescheid, jeder von ihnen hat sie als zustimmungswürdig und vertretbar erachtet.
NoCut schrieb:
Mit anderen Worten laufen in Deutschland massenhaft Wähler herum, die einer Regierung die Stimme geben, welche Folter an wehrlosen Kindern straffrei stellt.
Das ist ja auch mal eine interessante Info. Also in einem Alter, wo eine Narkose viel zu gefährlich wäre. Und ein PWB heikel ist und nicht immer richtig wirkt.Die meisten Flüchtlingsfamilien lassen ihre Kinder im Säuglingsalter beschneiden.
Und keine ausreichenden sterilen Verhältnisse lagen halt vor
Weshalb wird der mehr Schäden davontragen als all die Jungen, die unter ähnlichen Umständen verstümmelt werden?Der Junge werde lebenslange Schäden davon tragen, sagt Anita Traut von der Staatsanwaltschaft Nürnerberg-Fürth: "das können sowohl funktionelle Beschwerden sein als auch Schmerzen bei der Erektion"...
Sein Büro und seine Wohnung wurden nach Informationen von NDR-Info gestern durchsucht...
Ganz bestimmt nicht. Leider. Verdient hätte er sie allemal.....der muss im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahren rechnen
Weil wir auch davon ausgehen, dass die Einwilligung unwirksam war auf Grund der mangelnden Aufklärung - und das ist schon ein Ausnahmefall.
Wenn von "dem Propheten" die Rede ist kann doch wohl nur Mohammed gemeint sein. Eine solche Empfehlung wäre mir neu, meines Wissens nach gibt es im Koran keine solche Empfehlung.Es gibt eine Empfehlung des Propheten, wonach er sagt, dass die Muslime ihre Kinder [Mädchen auch? Oder zählen die eh nicht?] ab dem 7. Tag nach der Geburt beschneiden lassen sollen
Warum eigentlich nicht? Die allermeisten Eltern lassen ihre Söhne einfach ganz und heil, und dann gibt es auch keine Schmerzen und keinen Verlust an Sensibilität und keine Komplikationen.Den Eltern sei kein Vorwurf zu machen
Selbstbestimmung schrieb:
Weiß da jemand mehr, oder ist das "Fake News"?
Die Empfehlung lautet also keineswegs, Kinder zu verstümmeln, sondern nur, Abrahams Weg zu folgen und nur einen Gott anzubeten. Dass dies auch Genitalverstümmelung beinhaltet, ist reine Interpretation.Koran schrieb:
Danach haben Wir dir (o Gesandter) offenbart: Folge dem Weg Abrahams, der rein war im Glauben (und frei von Unglauben und Heuchelei) und der nie zu denen gehörte, die Gott Teilhaber zur Seite stellen. (16:123)
Der wohl am schwersten wiegende Fehler unterlief dem Arzt nach Ansicht der Ermittler offenbar beim eigentlichen Eingriff. Er habe, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft, bei der Beschneidung nicht nur die Vorhaut sondern auch einen Teil des Penisschaftes entfernt. Dadurch sei es zu massiven Blutungen gekommen, die nicht sofort gestillt werden konnten. "Für das Kind bestand akute Lebensgefahr. Es konnte nur durch eine Notoperation in einer Klinik gerettet werden", erklärte Anita Traud.
Ein medizinisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen anfertigen ließ, eröffnet dem Opfer im Säuglingsalter keine positiven Perspektiven hinsichtlich seines künftigen Sexuallebens. Der Gutachter gehe davon aus, so die Behördensprecherin, dass mit permanenten Schmerzen auf Dauer zu rechnen sei.
Schade, schade! Denn genau dort gehört er hin. Aber nur als Zwischenstation.Nordbayern schrieb:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir in der Überschrift und im Vorspann geschrieben, dass der Arzt vor Gericht stehe. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Richtig ist: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt.
Selbstbestimmung schrieb:
Sie haben ja keine Alternative. Welche Partei mit auch nur einem Hauch einer Chance auch nur ins Parlament zu kommen, geschweige denn einer Regierungsbeteiligung setzt sich denn für den Schutz von Jungen vor Genitalverstümmelung ein?NoCut schrieb:
Mit anderen Worten laufen in Deutschland massenhaft Wähler herum, die einer Regierung die Stimme geben, welche Folter an wehrlosen Kindern straffrei stellt.
Sie nahm die volle Schuld für den Tod von Franjo "auf sich". Toll!Sie zeigte mehr Einsicht - und sie bekam mehr Nachsicht. Ärztin Petra O. (50) muss nicht hinter Gitter. V...... Verurteilt wurde sie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In erster Instanz lautete das harte Urteil vom Amtsgericht Wandsbek: 22 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht hatte außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die Ärztin verhängt. Auch das Berufsverbot wurde vom Landgericht aufgehoben.
Selbstbestimmung schrieb:
Sie zeigte mehr Einsicht - und sie bekam mehr Nachsicht. Ärztin Petra O.
(50) muss nicht hinter Gitter. V...... Verurteilt wurde sie wegen
fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
In erster Instanz lautete das harte Urteil vom Amtsgericht Wandsbek: 22
Monate Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht hatte außerdem ein
fünfjähriges Berufsverbot gegen die Ärztin verhängt. Auch das
Berufsverbot wurde vom Landgericht aufgehoben.
die Ermittlungen wurden jetzt überraschend eingestellt.
Das kennt man ja. Es gibt für jedes "Problem" den passenden Gutachter.Das habe der vom Gericht bestellte Gutachter festgestellt.
Es bleiben einige Fragen offen
Das zeigt wie zynisch es war, dass Politiker den §1631d als "Kinderschutzparagraphen" verkauft haben.Demnach müssen jedes Jahr mindestens 400 Kinder nach einer Beschneidung stationär in einem Krankenhaus in Deutschland behandelt werden, mehr als einer pro Tag
Selbstbestimmung schrieb:
Ich habe doch starke Zweifel, dass der Pfuscher drangekriegt wird. Ärzte winden sich für gewöhnlich raus. Da sind immer eine Menge nette Kollegen, z.B. aus der Studentenverbindung die Gefälligkeitsgutachten erstellen - "konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden" heißt es dann.
R2D2 schrieb:
Was sind wir doch für eine Scheissgesellschaft.
Oskar Deutsch schrieb:
Gemeinderabbiner Hofmeister hat gemeint: Wenn man ein kleines Kind erstmals in seinem Leben in eine Badewanne setzt, wird es auch weinen.
R2D2 schrieb:
Die Tat kann doch eigentlich überhaupt nicht von §1631d BGB gedeckt sein, denn es ist doch völlig unzweifelhaft, dass eine Operation in einer Küche niemals der ärztlichen Kunst entspricht.
Fahrlässige Verletzung würde mangelnde Verletzungsabsicht voraussetzen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Arzt und Eltern wollten, dass dem Jungen die Vorhaut genommen wird.Es verbleibt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Eltern nicht ausreichend über die Risiken der Beschneidung - vor allem das Risiko einer Nachblutung - aufgeklärt." Antje Gabriels-Gorsolke, Staatsanwaltschaft Nürnberg
Als Grund reicht, dass heute Mittwoch ist. Und sie sind nur dann "legal" (aber trotzdem grundgesetzwidrig), wenn die allerdings lächerlichen Rahmenbedingungen des 1631d eingehalten werden - was offensichtlich nicht der Fall war.Beschneidungen aus religiösen Gründen sind nach einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2012 in Deutschland legal.
Der Beitrag "Nürnberg: Beschneidung auf Küchentisch - Säugling droht zu verbluten" stammt von inFranken.de. Es gibt keine redaktionelle Prüfung durch FOCUS Online. Kontakt zum Verantwortlichen hier
R2D2 schrieb:
Frau mit Doppelnamen erklärt, dass eine Genitalverstümmelung keine bleibende Beeinträchtigung sei.
br.de/mediathek/video/baby-nac…:5c363b2929cbc20018bcd4c2
Ich überlege ernsthaft Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt zu stellen. Die ärztliche Kunst war objektiv nicht eingehalten.
R2D2 schrieb:
Frau mit Doppelnamen erklärt, dass eine Genitalverstümmelung keine bleibende Beeinträchtigung sei
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