Beiträge von Sokrates

    Das ist doch nicht zur bei Zirkumzisionen so.Im einen Kreis praktiziert HNO-Arzt A, im anderen HNO-Arzt B. Im einen Kreis werden vielen Kindern die Mandeln entfernt im anderen nur ganz wenigen.
    Deswegen sollten - wenn es sich nicht um eine Not-Operation handelt - bei bestimmten Operationen an Kindern ein zweiter Gutachter eingeschaltet werden. Da passieren viel zu viele Elternwunsch- und Ärztekontoaufbesserungs-Operationen, wo dann Etikettenschwindel "indiziert" - zu Lasten aller Beitragszahler - und vor allem zu Lasten der Kinder - getrieben wird.

    Das ist ein ganz entscheidendes Problem, das du ansprichst, das wir in seiner ganzen Tragweite und Ausmaß wahrscheinlich gar nicht richtig erfasst haben.

    Diese Versuchsreihe aus Rio de Janeiro (The patients ranged in age from 19 months to 14 years (mean age 7.7 years)) ist unethisch, weil die Jungen weder die Salbe benötigt haben noch zu der Zeit eine retrahierbare Vorhaut.


    Genau das wissen wir nicht. Es besteht zumindest die Möglichkeit. Das Studienpaper lässt hier vieles im Unklaren.


    Zitat

    Lediglich Bewusstsein schaffen reicht m. E. nicht. Mit einem derart weichgespülten Ansatz - bild` dir deine Meinung (Bewusstsein schaffen) - könnte man - sollte man nicht - eigentlich gleich jedwede(n) Körperverletzung bzw. Totschlag straffrei stellen - und die dann fehlende Strafbewehrung so begründen: das allmählich entstehende Bewusstsein und die irgendwann überall reifende Einsicht reichen doch.


    Bewusstsein schaffen ist hier nur Mittel zum Zweck und nicht das endgültige Ziel. Das Ziel sind juristische und medizinisch-prozedurale Änderungen.

    Aber wem nützt die Erkenntnis das mit irgendeiner Salbe die Vorhaut schon im vorpubertären Alter rückziehbar gemacht werden kann?


    Kindern bzw. deren Eltern, die tatsächlich pathologischen Phimosen (z. B. infolge von Lichen Sclerosus oder wiederholten Entzündungen) aufweisen, auch wenn diese Fälle natürlich relativ selten sind.

    Die Salbenbehandlung hat ihre Berechtigung als Alternativbehandlung in allen Fällen, in denen früher tatsächlich eine Indikation für eine Beschneidung bestand. Aber du hast natürlich völlig recht: Es ist ganz sicher nicht Sinn der Behandlung eine physiologisch verengte Vorhaut vorzeitig zurückziehbar zu machen!

    Auch mit 14 Jahren ist das noch nicht unbedingt behandlungswürdig wenn kein Leidensdruck besteht und bei allen darunter grober Unfug.


    Das ist vollkommen richtig. Ich kann mich nur wiederholen: Die Frage nach der medizinischen Indikation einer Salbenbehandlung ist ein Thema für sich. Nur wenn sie tatsächlich medizinisch indiziert sein sollte, dann ist die Erfolgsrate umso höher, je länger sie andauert.


    Tatsächlich wird in der von mir zitierten Studie nicht erklärt, warum diese Jungen für behandlungsbedürtig befunden wurden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es tatsächlich lediglich die fehlende Zurückziehbarkeit war - die für sich allein selbstvertändlich kein legitimer Grund für irgendeine Behandlung ist – , die der Grund für die Salbenbehandlung war.


    Sind schon fast unwürdige Menschenversuche.


    Nein, sorry, jetzt übertreibst Du maßlos. Solche Aussagen sind uns und unserer Sache ganz sicher nicht förderlich.

    Die konservative Steroid-Therapie der Phimose in einer wissenschaftlichen Studie zu überprüfen, ist genauso wenig ein "menschenunwürdiger Menschenversuch", wie wenn Kinder außerhalb einer Studie mit einer Salbenbehandlung behandelt werden.

    Es ist selbst dann kein "menschenunwürdiger Menschenversuch", wenn aufgrund falscher und veralteter Diagnosestandards gesunde Kinder mit physiologischer Phimose, die gar keiner Behandlung bedürfen, einer Salbentherapie unterzogen werden.

    Es ist ägerlich, medizinische Schlamperei, ein Behandlungsfehler, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, die die auch darin besteht, sich über aktuelle Behandlungs- und Diagnosestandards auf dem laufendem zu halten, und eine medizinische Fahrlässigkeit, die für sich genommen bereits unmoralisch ist (erst recht wenn bei Misserfolg der eigentlich unnötigen konservativen Behandlung eine Beschneidung folgt). Das mag es alles sein. Aber ein "Menschenversuch" ist es ganz bestimmt nicht!

    Ja, ist denn eine zurückziehbare Vorhaut im Alter von zwei Jahren wirklich ein "Erfolg"?


    Wieso im Alter von zwei Jahren? Die Jungen im Alter waren in dieser Studie im Alter zwischen 2 und 14 Jahren.

    Wann eine Salbenbehandlung wirklich medizinisch indiziert und medizinisch angebracht ist, ist ein anderes Thema. Es ging mir nur darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Behandlung die Wahrscheinlichkeit auf einen Erfolgserfolg erhöht.

    Natürlich ist es nicht Sinn einer Salbenbehandlung – und das habe ich hier im Forum schon oft angesprochen – eine normale, entwicklungsphysiologische Vorhautenge und/oder Vorhautverklebung zu beseitigen. Diese ist eine Krankheit sondern ein Schutzzustand und bedarf als solcher auch keiner medizinischen Behandlung!

    Doch etwas Wichtiges zur Salbenbehandlung:


    Es ist vollkommen klar, dass eine Behandlungsdauer von 3 Jahren wirklich extrem und ungewöhnlich lang ist.

    Dennoch ist es tatsächlich so, dass der Erfolg einer konservativen Salben-Dehn-Behandlung nicht zuletzt von der Behandlungsdauer abhängt!


    Marques et al. (2005) untersuchten die Erfolgsrate einer Salbenbehandlung mit Bezug auf die Behandlungsdauer: D. h. die Rate der Jungen/Männer, die auf die Behandlung anschlägt wird umso größer, je länger die Behandlung dauert.

    Marques TC, Sampaio FJ, Favorito LA. Treatment of phimosis with topical steroids and foreskin anatomy. Int Braz J Urol 2005 Jul-Aug;31(4):370-4; discussion 374


    Diese Studie untersuchte die Wirksamkeit der Behandlung bei Patienten unterteilt in Gruppen je nach Ausprägung der Phimose und je nach Dauer der Behandlung.

    So unterteilen Marques et al. die Studienteilnehmer (Jungen im Alter von 2 bis 14 Jahren) in zwei Gruppen - Gruppe A: Vorhaut gar nicht zurückziehbar; Gruppe B: Vorhaut soweit zurückziehbar, um den Meatus freizulegen. In zeitlichen Abständen von jemals 4 Wochen bis zu einer maximalen Behandlungsdauer von 4 Monaten wurde dann übeprüft, wie viele der Jungen "kuriert" waren. Bei den Jungen, die eine vollstädig zurückziehbar Vorhaut aufwiesen, wurde die Behandlung beendet, der Rest wurde einem weiteren Behandlungsdurchgang von jemals 4 Wochen unterzogen bis zu einer maximalen Anzahl von 4 Behandlungsdurchgängen in 4 Monaten.


    Hatten in Gruppe A nach dem ersten Monat der Behandlung erst 45% (19/44) der Kinder eine vollständig zurückziehbare Vorhaut, erhöhte sich dieser Anteil nach den vollen 4 Monaten auf 90% (38/42) In der Gruppe B stieg der Anteil nach 4 Monaten sogar auf ganze 100% (von ursprünglich 64% nach dem ersten Monat der Behandlung).


    Die jeweiligen Erfolgsraten je nach Behandlungsdauer habe ich in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst:


    Behandlungsdauer:1. Monat2. Monat3. Monat4. Monat
    Gruppe A (Gesamtanzahl 42) Erfolgsrate:45% (19)57% (24)79% (33)90% (38)
    Gruppe B (Gesamtanzahl 28) Erfolgsrate:64% (18)86% (24)89% (25)100% (28)

    Mehr oder weniger zufällig bin ich auf folgenden Vortrag über die Beschneidung von der Universität Mainz gestoßen.

    Der Vortrag selbst ist zwar nicht dokumentiert, wohl aber die dazugehörige Präsentation:

    Vortrag über die Beschneidung (Ich verlinke hier an dieser Stelle einen älteren Beitrag des Forums, in dem die Präsentation hochgeladen wurde, da ich diese aufgrund der Speicherplatzbeschränkung – die Präsentation ist mehr als 2 MB groß – selbst nicht erneut hochladen kann.)


    Dieser Vortrag ist insofern vorbildlich, dass er hinsichtlich der Ethik der Beschneidung (zumindest nach der Präsentation zu urteilen) zu folgendem Fazit gelangt:


    Leider wird dies durch den Teil des Vortrags getrübt, in dem es um die Darstellung der medizinisch indizierten Beschneidung geht:

    Die Präsentation nennt als Indikation zur Beschneidung eine pathologische Phimose. Sie definiert jedoch eine pathologische Phimose als eine Vorhaut, "die jenseits des 24. Monats nicht über Glans streifbar" ist.

    Zuvor wurden unter dem Abschnitt "Embyologie" noch die veralteten Werte zur Vorhautentwicklung von Douglas Gairdner aus dem Jahr 1949 angeführt.


    Nun, was ist davon zu halten?

    Zwischen 1968 bis heute erschienen in der medizinischen Fachliteratur zehn Studien, in denen die Entwicklung der Vorhaut vom Kindesalter bis ins Jugendalter untersucht wurde.(1-10) Diese Studien haben wieder und wieder aufs Neue gezeigt, dass 1.) die Entwicklung zur vollen Zurückzieharbeit bis in die Teenagerjahre andauern kann, 2.) erst ab einem Alter von circa 10 bis 11 Jahren mehr als die Hälfte der Jungen eine komplett zurückziehbare Vorhaut aufweisen, und 3.) im Alter von 2-3 Jahren erst eine kleine Minderheit der Jungen eine komplett zurückziehbare Vorhaut haben.

    Im Alter von 2 Jahren liegt der Anteil der Jungen, die ihre Vorhaut vollständig hinter die Eichel zurückziehen können, je nach Studie, gerade mal bei 10% bis 19%.(3,9)

    Das heißt also: Wenn man eine Altersgrenze von 2 Jahren zum Diagnosekrititerium für pathologischen Phimosen erhebt, müssten rund 80% der Jungen wegen ihrer Vorhaut beschnitten oder zumindest andersweitig medizinisch behandelt werden.

    Zudem sind in den letzten Jahren auch zahlreiche Übersichtsartikel über die Diagnose und Behandlung der Phimose erschienen. Mindestens in den letzten 10 Jahren wurde in der englischsprachigen Fachliteratur kein derartiger Artikel mehr veröffentlicht, in der die Diagnose einer pathologische Phimose an einer Altersgrenze festgemacht wurde. (11-20)


    Quellen:

    1. Øster J. Further fate of the foreskin: incidence of preputial adhesions, phimosis, and smegma among Danish Schoolboys. Arch Dis Child 1968;43:200-3.
    2. Kayaba H, Tamura H, Kitajima S, et al. Analysis of shape and retractability of the prepuce in 603 Japanese boys. J Urol 1996;156(5):1813-5.
    3. Morales Concepcion JC, Cordies Jackson E, Guerra Rodriguez M, et al. Fimosis: ¿Son necesarias la circuncisión o la dilatación forzada?". Rev Cubana Pediatr 2001;73(4):206-11.
    4. Morales Concepción JC, Cordies Jackson E, Guerra Rodriguez M, et al. ¿Debe realizarse circuncisión en la infancia. Arch Esp Urol 2002;55(7):807-11.
    5. Ishikawa E, Kawakita M. [Preputial development in Japanese boys]. Hinyokika Kiyo 2004;50(5):305-8.
    6. Agawal A, Mohta A, Anand RK. Preputial retraction in children. J Indian Assoc Pediatr Surg 2005;10(2):89-91.
    7. Hsieh TF, Chang CH, Chang SS. Foreskin development before adolescence in 2149 schoolboys. Int J Urol. 2006 Jul;13(7):968-70.
    8. Ko MC, Lui CK, Lee WK, et al. Age-specific prevalence rates of phimosis and circumcision in Taiwanese boys. J Formos Med Assoc 2007;106(4):302–7.
    9. Yang C, Liu X, Wei GH. Foreskin development in 10 421 Chinese boys aged 0-18 years. World J Pediatr. 2009 Nov;5(4):312-5.
    10. Yu SH, Yu HS, Kim S. Age-specific foreskin development before adolescence in boys. Curr Pediatr Res 2017;21(1):136-139
    11. Malone P, Steinbrecher H. Medical aspects of male circumcision. BMJ. 2007;335(7631):1206–90.
    12. McGregor TB, Pike JG, Leonard MP.Pathologic and physiologic phimosis. Approach to the phimotic foreskin. Can Fam Physician 2007;53:445–448.
    13. Metcalfe PD, Elyas R. Foreskin management: Survey of Canadian pediatric urologists. Can Fam Physician 2010 Aug;56(8):e290-5.
    14. Hayashi Y, Kojima Y, Mizuno K, Kohri K. Prepuce: phimosis, paraphimosis, and circumcision. Scientific World Journal 2011 Feb 3;11:289-301.
    15. Shahid SK. Phimosis in children. ISRN Urol 2012:707329.
    16. Drake T, Rustom J, Davies M. Phimosis in childhood. BMJ 2013;346:f3678
    17. Keys C, Lam JPH. Foreskin and penile problems in childhood. Surgery 2013; 31(3): 130-134.
    18. Abbas T, McCarhy L. Foreskin and penile problems in childhood. Surgery 2016; 34(5):221-22
    19. Chan IH, Wong KK. Common urological problems in children: prepuce, phimosis, and buried penis. Hong Kong Med J 2016 Jun;22(3):263-9.
    20. Abara EO. Prepuce health and childhood circumcision: Choices in Canada. Can Urol Assoc J 2016 Jan-Feb;11(1-2Suppl1):S55-S62.

    Der Janke-Text ist mir vor wenigen Tagen auch wieder in Erinnerung gerufen worden.

    Verantwortlich für das Urologenportal, die den Karin Janke-Text vertreibt, ist ja die Deutsche Gesellschaft für Urologie.

    Dieselbe Deutsche Gesellschaft für Urologie, die sich auch für die neue Leitlinie Phimose und Paraphimose mitverantwortlich zeichnet!!!

    Ich habe vor Kurzem einen Beitrag hier fürs Forum verfasst, in dem ich die Aussagen des Janke-Textes mit denen der Leitlinie gegenüberstellte. Doch verschwand dieser Text nach stundenlanger Arbeit aufgrund eines leichtsinnigen Fehlers wieder, bevor ich ihn absendete. Ich hatte ihn auch nirgends zwischengespeichert.

    Ich sah das damals als eine Art "Wink des Schicksals" und habe den Text nicht noch ein zweites Mal verfasst.

    Liebe Saimaa,

    Musst du eigentlich jeden Beitrag mit deinen politischen Botschaften volladen? Dafür habe ich echt kein Verständnis mehr.


    Hier hat sich eine Mutter hilfessuchend an das Forum gewandt. Und du kommst gleich mit "Schnellschneidern", "Beschneidungsverharmlosern", § 1631d BGB, und Demonstrationen vor Krankenhäusern.
    Was muss diese Mutter denn denken von uns? Das wir Fanatiker sind?

    Versetzt dich doch mal in die Lage der Mutter: Sie geht mit ihrem Sohn in ein Krankenhaus wegen einer Untersuchung, die eigentlich nichts mit der Vorhaut zu tun hat, bekommt dann "nebenbei" mitgeteilt, dass ihr Sohn unter einem zu kurzen Vorhautbändchen "leide", deshalb eine Operation benötige und am besten gleich eine Beschneidung. Sie wurde von diesem Arzt mit Misinformation vollgestopft und verunsichert. Und jetzt kommst auch noch Du und konfrontierst Sie mit politischen Appellen und Botschaften. Botschaften und Appellen, die mit den vermeintlichen Problemen des Jungen direkt nichts zu tun haben.

    Durch solche Beiträge laufen wir Gefahr, die Eltern gleich wieder direkt in die Arme beschneidungsfreudiger Ärzten zu treiben.

    Hier geht es um medizinische Hilfestellung /Beratun - und nicht um Politik. Es gibt wahrlich genug Themen und Threads im Forum, in denen die politischen und gesellschaftliche Aspekte der Beschneidungsfrage diskutiert werden. Da ist der richtige Ort, um solche politische Dinge besprechen. Hier nicht!

    Ich bitte dich daheraufrichtig, in Zukunft folgendes zu beherzigen: Politik gehört in den politischen Teil des Forums!

    So rasch wie möglich muss § 1631d BGB weg. Dass diverse deutsche Urologen bzw. Oberärzte die o. a. aktuelle Leitlinie zur Phimose nicht aktiv weiterreichen, ist freilich ein Skandal, ein Politikum allerersten Ranges.

    Und nein, dass die Ärzte die Leitlinie nicht aktiv an die Patienten weiterreichen, ist ausnahmsweise wirklich kein Skandal. Leitlinien sind nämlich für ein medizinisches Fachpublikum bestimmt und nicht für Laien und Patienten. Oder seit wann ist es Brauch, dass Ärzte, ganz gleich aus welchem Fachberreich, wenn sie eine Behandlung ansprechen, gleich Leitlinien an die Patienten verteilen?

    Noch eine Ergänzung zu meinem ersten Beitrag:

    Hallo Nine84,

    ich finde es sehr bedenklich, dass dieser Kinderurologe so ganz nebenbei eine Vorhautamputation ("Beschneidung") vorgeschlagen hat, offenbar ohne wirklichen Grund. Klar, er verdient natürlich seine Brötchen damit...
    Wenn dann eine Mutter Bedenken äußert, rudert er natürlich zurück, er will sich ja keinen Ärger einhandeln. Hätte er das auch getan, wenn die Antwort einer uniformierten Mutter gelautet hätte: "Na ja, wenn Sie meinen, Herr Doktor..."?


    Das was "Zipfelmütze" hier anspricht, ist auch mir sofort sehr negativ aufgefallen. Diese Diagnose verkürztes Frenulum bei einem 6-jährigen Jungen mit noch bestehender Vorhautverklebung ist schon - um es freundlich auszudrücken - extrem fragwürdig. Wie bereits gesagt: Das Leitsymptom eines Frenulum breves/verkürzten Vorhautbändchens ist die Behinderung des Zurückziehens des Vorhaut. Aber auch die Vorhautverklebung behindert vollständiges Zurückziehen der Vorhaut. Woher will der Arzt dann mit Sicherheit wissen, dass das Vorhautbändchen zu kurz ist?!

    Aber dass er dann auch noch auf Basis dieser fragwürdigen Diagnose gleich eine radikale Beschneidung, eine vollständige Entfernung der Vorhaut – mit all den damit einhergehenden Risiken, Schmerzen und unumkehrbaren sexuellen Auswirkungen – ins Spiel bringt, setzt dem Ganzen dann noch sprichwörtlich die Krone auf.

    Selbst wenn dein Sohn eine verkürztes Vorhautbändchen hätte, wofür ich in deinen Schilderungen keinen sicheren Anhaltspunkt entdecken kann, wäre das doch kein Grund gleich die ganze Vorhaut zu entfernen. Das wäre ungefähr so, als würde ein man wegen einem erkrankten Finger gleich die ganze Hand amputieren.


    Ich muss dir ganz ehrlich sagen: Bei mir kommt zumindest mal ein Verdacht auf, dass dieser Urologe dich ganz einfach betrügen wollte. Dass er dir und deinem Sohn eine – das Erscheinungsbild, die Funktion und das Empfinden des Penis für immer verändernde – Genitaloperation aufschwatzten wollte, von der selbst ganz genau weiß, dass dein Sohn sie gar nicht braucht, und für die er dann eine passende Diagnose als Vorwand erfunden hat.

    Ich kann nur sagen, hätte meine Mutter mich verstümmeln lassen nur weil ich mich nachts einmal eingenässt habe, würde ich sie jetzt nicht mehr kennen. Mir ist das in der Zeit des Kindergartens auch mehrmals passiert weil ein Junge öfter mit einem Buschen Brennesseln hinter mir her gelaufen ist und die Betreuer das offenbar lustig fanden.
    Alfred


    Sag mal, hast Du dir den Thread überhaupt mal durchgelesen?

    Der Junge soll nicht operiert werden, weil er einnässt, sondern weil der Arzt bei der Vorsuntersuchung ein vermeintliches Frenulum breve (dt. verkürztes Vorhautbändchen) festgestellt haben will. Darum geht's.

    Das Frenulum zu spalten oder zu durchtrennen, halte ich für bedenklich, da es es eine wichtige Funktion am Penis Deines Sohnes wahrnimmt. Es soll ein Hin- und Hergleiten der Vorhaut verhindern und die vollständige Bedeckung der Eichel sicherstellen. Nach einer Spaltung könnte diese Funktion arg beinträchtigt oder gar aufgehoben sein. Absolut suspekte Argumentationen !

    Vorsicht: Bei einer Frenulotomie - ich nehme an, dass dies der Eingriff ist, von dem der fragliche Arzt gesprochen hat - wird das Frenulum nicht nur durchtrennt sondern anschließend auch wieder zusammengenäht.


    Einen Eingriff, bei dem das Frenulum einfach nur durchtrennt wird und dann sozusagen zwei lose Hälften übrig bleiben, gibt es meines Wissens nicht.


    Trotzdem hast Du insofern recht, dass es sich beim Vorhautbändchen um einen hochsensibeln und sehr grazilen Körperberreich handelt, an dem nicht leichtfertig herumoperiert werden sollte.

    Hallo Nina84,

    Guten Morgen zusammen,
    bei meinem 6-jährigen Sohn steht bald eine OP an seiner Vorhaut an. Hintergrund ist, dass seine Blase unter Vollnarkose untersucht werden soll. Bei der Voruntersuchung wurde durch den Oberarzt festgestellt , das sein Vorhautbändchen stark verkürzt ist und auf jeden Fall spätestens als Teenager operiert werden muss.


    Es scheint auch jetzt schon ständig unter Druck zu sein, wobei ich jedoch sagen muss, dass seine Vorhaut noch nicht vollständig von der Eichel gelöst ist.

    Das ist der entscheidende Satz: Ich weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie der Oberarzt ein verkürztes Vorhautbändchen (Frenulum) überhaupt diagnostizieren konnte, wenn dein Sohn seine Vorhaut nicht vollständig zurückziehen kann? Auf welchen Aneichen oder Symptomen stützt sich denn sein Urteil, dass das Vorhautbändchen verkürzt sein sollte?


    Bei kleinen Jungen ist die Vorhaut in der Regel noch mit der Eichel verklebt und an ihrer Öffnung verengt. Diese entwicklungsbedingte Vorhautverklebung und- enge, die auch als physiologische Phimose bezeichnet wird, sorgt dafür, dass sich die Vorhaut gar nicht oder ein Stück weit zurückziehen lässt.

    Wenn sich bei deinem Sohn die Vorhaut noch nicht vollständig von der Eichel gelöst hat, bedeutet das, dass das Vorhautbändchen auch nicht vollständig freigelegt und auch nicht vom Arzt in Gänze gesehen werden kann. Wie soll ein Arzt seriöserweise beurteilen, dass ein Vorhautbändchen zu kurz ist, welches er gar nicht sieht?


    Darüber hinaus zeigt sich ein verkürztes Vorhautbändchen gerade daran, dass sich das Vorhautbändchen das Zurückziehen einer ansonsten zurückziehbaren Vorhaut behindert. Dazu muss die Vorhaut selbst aber ansonsten einwandfrei zurückziehbar sein. Wenn noch Verklebungen bestehen, lässt sich gar kein sicheres Urteil fällen, ob nun ein zu kurzes Vorhautbändchen oder eine Vorhautverklebung für die Behinderung der Zurückziehbarkeit verantwortlich ist.

    Das typische klinische Bild eines zu kurzen Vorhautbändchens ist ein Vorhautbändch, das sich beim Zurückziehen der Vorhaut extrem spannt und die Eichel nach unten zieht. Siehe dieses Bild: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…enulumbreve.jpg Wie aus dem Bild zu erkennen ist, ist die Vorhaut ansonsten sehr weit zurückziehbar.


    Es ist eigentlich logisch: Für eine seriöse Diagnose eines verkürztes Vorhautbändchen muss das Vorhautbändchen überhaupt erst mal richtig zu sehen sein, und eine entwicklungsbedingte Vorhautverklebung und -enge müssen als Ursache einer Behinderung der Zurückziehbarkeit ausgeschlossen werden können.


    Ach und ich denke, ich habe mich hier etwas falsch ausgedrückt. Der Arzt hat nicht geraten das Bändchen komplett zu entfernen. Es soll wohl tatsächlich durchtrennt werden, weshalb auch diese Dehnung im Nachgang nötig ist. Die Blasenspiegelung muss unabhängig von der Behandlung der Vorhaut gemacht werden. Der Arzt hat nur angeraten, alles in einem zu machen, um einer weiteren Behandlung/OP im Jugendalter vorzugreifen (keine weitere Narkose etc)


    Absolut suspekt sind auch die Empfehlungen des Artzes, dass das Vorhautbändchen nach einer Operation gedehnt werden müsste. Das Vorhautbändchen lässt sich eigentlich nicht dehnen. Falls es gedehnt werden könnte, könnte man ja vor einer Operation erstmal eine konservative, nicht-operative Dehn-Behandlung in Erwähung ziehen.

    Wenn dann noch kurz nach der OP, bei der noch nicht vollständigen abgeheilten Wunde, das Vorhautbändchen gedehnt oder gezerrt wird, ist das natürlich nicht nur nutzlos sondern maximal gesundheitsschädlich.

    Es ist zwar korrekt, dass nach einer sog. Frenulotomie, einer Operation zu Erweiterung des Vorhautbändchens, die Vorhaut zurückgezogen werden sollte – aber erst einige Tage nach der Operation. Das setzt vorraus, dass die Vorhaut überhaupt zurückziehbar ist. Aber das Zurückziehen der Vorhaut ist selbsterklärend etwas vollkommen anderes als ein Dehnen des Vorhautbändchens.

    *** *** ***

    Mein Fazit: Auf Grundlage deiner Schilderungen über die Diagnose des Arztes und seiner Empfehlungen über Dehnungen des Vorhautbändchens nach der OP habe ich leider den starken Verdacht, dass Du an einen Quacksalber geraten bist. An einen Arzt, der dir bzw. deinen Sohn unbedingt eine Operation andrehen will.