Ein Jura-Professor hatte mich vor der Anzeige informiert, dass mich die Anzeige
wegen Beleidung zwei Monatsgehälter kosten könne.
was Sie aber offensichtlich nicht davon abgehalten hat, die Anzeige zu erstatten.
Sollte nun tatsächlich Anzeige wegen Beleidigung gegen Sie erstattet werden, gehe ich mal davon aus, dass Sie sich dagegen verteidigen werden. Dann müssen Sie von einem Gericht angehört werden, d.h., ein Gericht würde dann kaum darum herumkommen, sich u.a. mit Metzitzah b' Peh und dem Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen. So viel zum Thema Strategie.
Mir persönlich ist nichts in der Anzeige aufgefallen, was als Beleidigung zu verwerten wäre. Das hat allerdings wenig zu bedeuten, denn ich bin weder Staatsanwalt noch Strafverteidiger. Umso mehr würde mich interessieren, was der Juraprofessor konkret als Beleidigung auszulegen hätte. Die Beleidigung müsste ja schließlich im Kontext mit dem Ritual Metzitzah b' Peh betrachtet werden. Das würde also auf einem weiträumigen Gebiet stattfinden.
Die Vertretbarkeit der von Ihnen dargelegten medizinischen Zusammenhänge, die ich nicht beurteilen kann, hat m.E. keinerlei Auswirkungen auf die Frage der Sitten- und Rechtswidrigkeit des Rituals Metzitzah b' Peh. Sollte also gegen Sie Anklage wegen Beleidigung erhoben werden und die Berliner Staatsanwaltschaft weiter kapitulieren, wäre das meiner Auffassung nach bereits ein eigener Justizskandal.
Im Ggs. zur überwiegenden Anzahl der Forumsmitglieder haben Sie meinen - wenn auch nicht ganz vorbehaltlosen - moralischen Rückhalt. Ich finde es wichtig, dass vor diesem exzessiven Missbrauch des Religionsprivilegs nicht kapituliert wird. Klar könnte man die Anzeige anders machen. Nur: wer's besser kann, soll's doch einfach selber machen.