Ja, aber die Gerichte sind nicht alle gleich und es braucht nur eins mit Zweifeln und dann müssen sie sich in Karlsruhe damit früher oder später beschäftigen.
Die Gerichte haben die Lektion, die dem Kölner Landgericht 2012 erteilt wurde sehr wohl wahrgenommen. Das wurde ja geradezu abgewatscht, u.a. von der Kanzlerin, der Bundesjustizministerin und dem Präsidenten des Gerichts.
Und dann die Reaktionen aus dem Ausland. USA, Israel, Türkei, Aserbaidschan, usw. (Man hat das ja später auch in Dänemark erlebt, bis hin zur Drohung mit wirtschaftlichen Konsequenzen). Seit dem lehnt sich niemand mehr aus dem Fenster.
Zitates braucht nur eins mit Zweifeln
Nur?
"Hallo BVerfG, wir haben Zweifel"?
Ein solches "Anrufen" muss sehr gründlich begründet sein. Das ist sehr aufwändig. Das kostet Zeit. Und es ist bestimmt nicht förderlich für die Karriere. Zumal bei den minimalen Erfolgsaussichten (dazu komme ich noch). Dazu kommt, dass die Gerichte permanent überlastet sind.
2012, da war ich auch 100%ig der Meinung - wenn der 1631d vor das Bundesverfassungsgericht kommt wird das Gericht dieses schändliche Gesetz hinwegfegen wie Superman die Bösewichte. Schließlich hatte sich ja auch der (inzwischen offenbar "gesäuberte") wissenschaftliche Dienst entsprechend geäußert. Denn meiner Meinung nach ist der 1631d vielfach verfassungswidrig:
Mit der Abrissbirne durch neun Grundrechte
Die Strafrechtler waren sich 2012 auch weitgehend einig: dass "Beschneidung" von Jungen ohne med. Notwendigkeit eine strafbare Körperverletzung ist. Ist ja im Grunde auch völlig logisch und intuitiv einleuchtend.
Aber vorm BVerfG geht es nicht um Strafrecht sondern um Verfassungsrecht!
Und bei den Verfassungsrechtlern ergibt sich ein anderes Bild: Ute Sacksofsky, Paul Kirchhof, Stefan Huster, Bernhard Schlink, Hillgruber, Höfling, Fateh-Moghadam, Germann, Papier, Kyrill-A. Schwarz, Jestaedt, Heinig, di Fabio...
Dem Bundesverfassungsgericht gehört seit 2018 ein Henning Radtke an
nicht nur das: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts heißt Stefan Harbarth und der hat 2012 im Bundestag für den §1631d BGB gestimmt. Und die übrigen Richter wurden von den Parteien installiert, die mehrheitlich für den Jungesnverstümmelungsparagraphen gestimmt haben.
Wenn der §1631d zum jetzigen Zeitpunkt vor das BVerfG käme wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit der Super-Gau für unser Anliegen, für die genitale Autonomie von Jungen.
Das BVerfG würde vielleicht die Rahmenbedingungen noch etwas "verschärfen" - das mit den "Religionsgesellschaften" rausstreichen - und dann den Orden "verfassungsgemäß" umhängen. Das höchste staatliche Gütesiegel, gewissermaßen. Und das würde uns dann bei jeder Gelegenheit um die Ohren gehauen "Was wollt ihr denn? Ist doch alles vom deutschen Grundgesetz gedeckt!"
Inzwischen hat sich meine Einschätzung um 180° gedreht, zu meinem Entsetzen.
Das BVerfG hat schon einige unfassbare Urteile gefällt. Es hatte auch nie ein Problem mit einer geschlechtlichen Diskriminierung zum Nachteil von Männern (§175 StGB, Wehrpflicht).
Das BVerfG verkündet seine Urteile stets dreist "im Namen des Volkes" - aber das Volk hat dabei absolut nichts zu sagen, sein Rechtsempfinden (mehrheitlich gegen Jungenverstümmelung) interessiert das Gericht nicht.
Falls es dazu kommt kann ich mir das ellenlange, hochjuristische Geschwurbel schon vorstellen. So disfunktioniert Politik, Justiz und Demokratie.