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Zitat von Morris und Co
In 2012, a court in Cologne considered a bleeding
complication involving a Muslim doctor who circumcised a Muslim boy [162]. The outcome was
misconstrued by international news media, who interpreted it as a ban on MC in Germany [163]. In fact, the
court described the legality of circumcision of minors as one of the “undecided questions of law” and found
that the defendant was not guilty...
Das Kölner LG hat klar und völlig korrekt geurteilt, dass die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision von nicht einwilligungsfähigen Jungen eine strafbare Körperverletzung darstellt!
Dass der Angeklagte freigesprochen wurde lag am "Verbotsirrtum" - der nach dem Urteil aber für andere Fälle nicht mehr gegeben war.
So kann man Dinge auch verdrehen!
"In fact, the court described the legality of circumcision of minors as one of the “undecided questions of law”"
Bullshit! 
Das ist sogar eine grobe Irreführung.
Es wird eine Quelle angegeben.
"(see the full English translation [164])"
Klickt man auf die Quellenangabe kommt:
Zitat
This course is currently hidden. If you should have access, please ask your professor to publish the course.
https://ceulearning.ceu.edu/pluginfile.php…ne7May20121.pdf
Tolle Quellenangabe!
Aber wozu überhaupt eine Übersetzung, wenn das Original in deutscher Sprache online verfügbar ist? Wir sind doch der deutschen Sprache mächtig! 
https://openjur.de/u/433915.html
Was im Urteil steht ist:
Zitat
Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum wird bei ungeklärten Rechtsfragen angenommen....
als Begründung, warum der Angeklagte freigesprochen wurde. Das bezieht sich aber auf die Vergangenheit! Vor dem Urteil.
Danach war die Frage geklärt, das Urteil ist ganz eindeutig:
Zitat von LG Köln
Der äußere Tatbestand von § 223 Abs. 1 StGB ist erfüllt
Zitat von Paragraph 223 StGB
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat von LG Köln
Die Handlung des Angeklagten war auch nicht durch Einwilligung gerechtfertigt. Eine Einwilligung des seinerzeit vierjährigen Kindes lag nicht vor und kam mangels hinreichender Verstandesreife auch nicht in Betracht. Eine Einwilligung der Eltern lag vor, vermochte indes die tatbestandsmäßige Körperverletzung nicht zu rechtfertigen.
Zitat von Morris
An appeal by the prosecution failed.
Quark. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des LG keine Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Jenes Urteil wurde aber vom Landgericht aufgehoben.
Das Kölner Landgericht hatte ein klares, verfassungstreues und kinderfreundliches Urteil gesprochen - dieses Urteil hätte ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte sein können!
Aber dann kam Merkel, die sonst trötet dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu akzeptieren sind. Und sie müssten auch umgesetzt werden.
Und haut der dritten Gewalt was auf die Schnauze. "Da! Fresst das!"
Von wegen "akzeptieren" und "umsetzen"! 
Wo auch immer man in die Pamphlete von Morris und Krieger hineinsticht quillt das selbe heraus: Desinformation, Verdrehungen, Falschdarstellungen
Einfach traurig, dass diese Leute von manchen ernst genommen werden. Weil ihnen deren Quark in dem Kram passt.