Beiträge von Selbstbestimmung

    Mir war die Musterung schon peinlich genug, bei der ich aufgefordert wurde die Vorhaut zurückzuziehen.

    Ich frage mich, was das soll. Leidet die Kampftauglichkeit unter einer Phimose?

    War bei meiner Musterung nicht. Nur die Leistenuntersuchung mit der Aufforderung zum Husten und das Abtasten der Hoden (was sinnvoll ist, Hodenkrebs ist die häufigste Krebstodesursache bei jungen Männern. Früh erkannt zu praktisch 100% heilbar.).

    Ob man eine Phimose hat sollte eigentlich Privatsache sein. Wenn sie Beschwerden macht kann man immer noch ärztlichen Rat einholen.

    Ich hoffe, dass es diese unangebrachten Überweisungen von vorpubertären Jungen zur Zirkumzision durch Schulärzte inzwischen nicht mehr gibt. Schließlich habe wir eine neue Leitlinie "Phimose". Aber für manche kommt das leider zu spät.

    Ja, ja, das Kindeswohl!

    Am wohlsten fühlen sich Kinder, wenn ihre Intimzone in Frieden gelassen wird.

    Sehr unwohl fühlen sich Kinder, wenn ihre Intimzone mit einem Messer traktiert wird.

    Jetzt meint man beim bei der EJA offenbar wegen der Diskussion in Belgien einen Ablenkungsballon steigen lassen zu müssen.

    The curriculum covers the medical and safety framework surrounding the procedure, including newborn assessment, hygiene and infection prevention, infant welfare, bleeding and wound care, recognition of complications, emergency response and infant basic life support, medical referral and aftercare.

    Was soll das eigentlich heißen? Dass all das, Hygiene, Infektionsprävention usw bislang seit Jahrzehnten nicht gegeben war?

    Die Prüfung der Qualifikation von Ärzten obliegt dem Staat und außer Ärzten (in der Regel machen das Fachärzte) sollte niemand blutige Operationen durchführen dürfen.


    Was fehlt gänzlich in jenem Artikel? Wer hat's gemerkt?

    Jegliches zum Thema Schmerz und Anästhesie. ENTLARVEND!

    Zitat

    Its “Recognise, Prevent, Stop, Refer” safety model is designed to ensure practitioners can identify warning signs, prevent avoidable risks...

    Die Vermeidung jeglichen Risikos ist total simpel: einfach heil und ganz lassen! (nocut)

    Brit Shalom! Friede den kleinen Schniedeln!

    "and they lived happily ever after"

    Weder bei den Nazis noch bei den Juden hing bzw hängt der Status "Jude" von der Existenz der Vorhaut ab.

    Im halachischen Sinne ist Jude, wer Kind einer Jüdin ist. Ob er eine Vorhaut hat oder nicht.

    Ansonsten wäre Daniel Cohn-Bendit kein Jude.

    Bei den Nazis ging es nach Zahl der jüdischen Großeltern (siehe "Nürnberger Gesetze").

    Man kann wohl davon ausgehen, dass im deutschen Reich und auch im damaligen Frankreich auch etliche Nicht-Juden aus medizinischen oder pseudomedizinischen Gründen vorhautlos waren.

    1936 war nicht abzusehen, dass vier Jahre später die Nazis in Frankreich die Macht haben würden. Im April '45 lag das dt. Reich in den letzten Zügen und die Wehrmacht hatte sich schon sieben Monate zuvor aus Südfrankreich zurückgezogen.

    Jedenfalls ist doch bemerkenswert, dass CB auch später nie auf die Idee gekommen ist sich einer Vorhautamputation zu unterziehen "weil er Jude ist".

    Wenn man die Vorzüge eines vollständigen Genitals kennen gelernt hat...

    Denn das war ja 2012 auch so ein Narrativ, dass Juden bei denen in der Kindheit die Vorhautamputation "versäumt" wurde sich später eh einer solchen unterziehen würden, mit dann viel schlimmeren Folgen. (letzteres ist sowieso zu hinterfragen).

    Dieses Narrativ wird ja auch alle naslang beim ÖRR mit der Agitprop "Simon macht Quatsch wegen einer schönen Frau" (Simon sagt auf Wiedersehen zu seiner Vorhaut) serviert.

    Wie sagte noch Billy Joel? "I had the snip and I had nothing to say about it. I'm still a little pissed off about that."

    das war uns wohl ganz entgangen:

    Der "rote Dany" mit den pädophilen Schilderungen aus dem Kindergarten und den Schwämereien von der Erotik von fünfjährigen Mädchen.

    "Er selbst sei nie beschnitten worden"

    Sein Bruder Gabriel offenbar auch, zumindest als Kind.

    Die Religionen gehen mir eh auf den Senkel. Und die Beschneidung von Säuglingen kann sehr wohl psychische Auswirkungen haben.

    Klar haben Gewalterfahrungen Auswirkungen.


    Zitat

    Ein Verbot wäre derzeit für Cohn-Bendit allerdings kein Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung, weil sie im Säuglingsalter vorgenommen wird. Würden Gläubige mit 15 oder 16 Jahren selbst entscheiden dürfen, ob sie sich der Prozedur unterziehen, sähe das schon anders aus.

    Wäre noch zu früh. Ab 18, besser sogar 21.

    Zitat

    Man sollte uns nicht aufgrund äußerlicher Merkmale als Juden identifizieren können

    Das kann man sowieso nicht. Wem die Vorhaut fehlt der ist deswegen kein Jude und wer genital vollständig ist ist deswegen nicht kein Jude. Unsinnige Argumentation, aber positives Ergebnis.

    Zitat

    Doch es geht in diesem Fall nicht um die medizinischen Aspekte dieses Urteils. Die Amtsrichter und ein Großteil der öffentlichen Meinung maßen sich an, das Judentum an sich zu bewerten.

    So ein Quatsch!

    Die Richter am Kölner Landgericht haben die Körperverletzung "nicht-indizierte Zirkumzision an nicht zustimmungsfähigen Jungen" rechtlich bewertet.

    Es gab für das Kölner LG überhaupt keinen Grund über das "Judentum an sich" ein Werturteil zu sprechen. Das wäre auch völlig unangebracht gewesen. Ebenso hat das LG nicht den Islam an sich, oder das Alevitentum an sich. usw. usf bewertet.

    Es ging in dem Fall auch nicht mal um einen Jungen, der aus jüdischer Motivation genitalverstümmelt wurde. "Das Judentum an sich" - es ist gar nicht so, dass alle Juden ihre Söhne beschneiden lassen. Judentum, Islam, Christentum, Ungläubige usw. sind von einigen Auswüchsen abgesehen an sich völlig OK.

    Nicht OK ist z.B. die Genitalverstümmelung von Jungen, die z.B. leider auch noch bei Christen in den USA und auf den Philippinen verbreitet ist. Und bei allen Kulturen bei denen auch die Mädchen verstümmelt werden.

    Zitat von Jaques Schuster

    Nach Artikel vier, Absatz zwei ist der Staat verpflichtet, die Freiheit jeglichen kultischen Handelns selbst dann zu sichern, wenn es das moralische Empfinden eines Teils der Bevölkerung verletzt. Vor vielen Jahren etwa verurteilte ein deutsches Gericht einen Vater von vier Kindern, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war.

    Er hatte es abgelehnt, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Mann ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte seinen Glaubensgrundsatz: "Ist jemand krank, der ... lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen", und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.

    Hier treibt Schuster mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts übelsten Schindluder.

    "Er hatte es abgelehnt, seiner Frau ...mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. "

    Bullshit! Der Ehemann der Frau war kein Arzt, er hätte gar keine Bluttransfusion vornehmen können. In Wahrheit hatte er es unterlassen, seine Frau zu überreden gegen ihre und seine religiöse Überzeugung eine Bluttransfusion vornehmen zu lassen.

    Das ist ein großer Unterschied. Seine Frau wollte die Transfusion nicht, das nennt man SELBSTBESTIMMUNG. Jeder hat das Recht sich das Leben zu nehmen. Ein Suizidversuch ist nicht strafbar, ein Mordversuch aber schon.

    "Nach Artikel vier, Absatz zwei ist der Staat verpflichtet, die Freiheit jeglichen kultischen Handelns ... zu sichern"

    Blödsinn!

    Was steht im Urteil? Das Gegenteil!

    3. Die Glaubensfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet.

    Nicht heißt "NICHT"!


    Ehemann und Ehefrau waren der Meinung "Gesundbeten" würde schon helfen. Beten kann vielleicht im Einzelfall psychisch eine Stütze sein - einen zu starken Blutverlust kann es nicht beheben. So etwas zu glauben ist irrational, aber Glauben hat eben nichts mit "rational" zu tun. Und es ist fatal, wenn es gute ärztliche Behandlungsmöglichkeiten gibt.

    Solange der erwachsene Gläubige lediglich selbst betroffen ist kann selbstschädigend-irrationales Verhalten toleriert werden. Aber eben nicht, wenn es um unmündige Kinder geht.

    Bei Kindern ist die Rechtslage nämlich komplett anders, das verschweigt Schuster wohl nicht ganz unabsichtlich.

    Nochmal:

    3. Die Glaubensfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet.

    Nicht heißt "NICHT"! Und nicht "jegliches kultisches Handeln"

    Eltern dürfen die Einwilligung zu einer medizinisch notwendigen, lebensrettenden Behandlung ihres Kindes aus religiösen Gründen nicht wirksam verweigern.

    Ist Lebensgefahr in Verzug, dürfen die behandelnden Ärzte eine Bluttransfusion an einem Kind auch gegen den ausdrücklichen Willen der religiösen Eltern direkt vornehmen, das ist ein rechtfertigender Notstand.

    Bleibt aber ausreichend Zeit wird ein Familiengericht eingeschaltet was im Falle eines medizinisch gebotenen lebensrettenden Eingriff den Eltern das Sorgerecht für diese Entscheidung entziehen und den Eingriff anordnen wird. Dafür gibt es einige Beispiele, nicht nur hinsichtlich Bluttransfusionen.

    "Jegliches kultisches Handeln"? Das sollte Schuster gewissen Freikirchen, z.B. den "Zwölf Stämmen" mal erzählen. Die hat man zu Haftstrafen verurteilt, man hat ihnen die Kindern weggenommen. Weil sie glauben, dass ihnen religiös vorgeschrieben ist ihre Kinder auch zu züchtigen damit sie gottesfürchtige Christen werden. Da hat die Rechtsprechung auf die religiösen Empfindungen der Gläubigen geschissen. "Das Kindeswohl hat Vorrang" - ja, so sollte es sein. Auch die Züchtigung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Auch wer, wie z.B. die Dawoodi Bohra und anderer Religionsgemeinschaften meinen ihren Töchtern die Klitorisvorhaut aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu müssen macht sich strafbar. Ist ja auch logisch. Unlogisch ist die krasse geschlechtliche Diskriminierung "des männlichen Kindes" im §1631d BGB.

    "Vor vielen Jahren...und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen."

    Das ist ja eine hochpräzise Quellenangabe! Vielleicht in der Hoffnung niemand werde sich das Urteil zu Gemüte führen. Das ist nämlich alles andere als ein Freibrief für "Jegliches kultisches Handeln"!

    Es geht um Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Zitat

    In einem Staat, in dem die menschliche Würde oberster Wert ist, und in dem der freien Selbstbestimmung des Einzelnen zugleich ein gemeinschaftsbildender Wert zuerkannt wird....

    Die freie Selbstbestimmung der Betroffenen wird im Fall von Genitalverstümmelung von Kindern mit Füßen getreten.

    Man kann nur hoffen, dass es im wahnhaften Großreinemachen Geister gibt, die sich der westlichen Tradition erinnern: Verfassungen sind Ketten, mit denen sich die Menschen in ihren lichten Augenblicken binden....

    Eben! Und in einem lichten Augenblick haben die Väter des Grundgesetzes das Recht auf körperliche Unversehrtheit in der Verfassung verankert. Für alle, nicht nur für Erwachsene und Mädchen.

    Im Übrigen ist Genitalverstümmelung eben keine "westliche Tradition". Sie stammt aus dem Orient und Teilen Afrikas und Asiens.

    Du hattest halt das Pech, dass 1950 als du geboren wurdest in Australien noch 85% der Eltern diesen Schwachsinn geglaubt haben.

    Ich möchte wetten: wäre Morris in seiner Kindheit heil und ganz geblieben wäre er vermutlich auch ein Molekularbiologe geworden - aber niemals auf die Idee gekommen einen Teil seines Penis kaputt machen zu lassen. Und hätte auch niemals wie ein Rohrspatz auf Koks gegen die Vorhaut gezetert, hätte er doch die Vorzüge derselben am eigenen Leib genießen können. Und niemals hätte er gefordert Genitalverstümmelung zur Pflicht zu machen.

    Es ist das tragische an dieser Kinderverstümmelung, dass die so Behandelten sich häufig in die Illusion retten ihnen sei eine Wohltat widerfahren. Weil - am eigenen Penis - da darf nichts falsch sein. Das würde am Selbstwert eines Mannes nagen.

    Zitat von Brian Morris

    NTMC is a one-off procedure...

    Oh ja! Und "off" ist "off". Manchmal 1/3, manchmal auch der ganze Penis.

    Selbstbestimmung
    10. August 2026 um 10:55

    und sein ewiger Kumpel Jeffrey Klausner gleich mit.

    87% der jungen männlichen Briten sind intakt! Bei denen ist alles dran, was dran gehört. Denen fehlt nichts!

    Ja, ist denn das zu fassen?

    Wo doch die Vorhaut lt. Morris das Ur-Übel der Menschheit ist, von der Evolution entwickelt um die menschliche Spezies zu foltern und und dahin siechen zu lassen. Ist doch wohl logisch! ;)

    Das raubt Morris den Schlaf und da muss er mal wieder eins seiner Pamphlete verfassen...aber nimmt den überhaupt noch jemand ernst? Durch all dieses Geschreibsel kommt seine Vorhaut auch nicht zurück. :D

    Heul' doch, Morris! Du hattest halt das Pech, dass 1950 als du geboren wurdest in Australien noch 85% der Eltern diesen Schwachsinn geglaubt haben. Du hast 76 Jahre lang die Vorzüge und Wonnen die die Vorhaut bietet nicht genießen können. Da können wir nichts dafür, und da können vor allem die kleinen Jungen heute nichts dafür. Jetzt sind es in down under nur noch 19%. Es geht voran! (nocut)

    Mal wieder die berüchtigte Mogen-Klemme. 1/3 des Penis amputiert, also mehr als die komplette Eichel.

    Wann wird dieser Wahnsinn endlich gestoppt?

    Nur Schadensersatz? Zwei Tage nach der Geburt, also nicht indiziert aka Genitalverstümmelung - es gehören die Eltern wie auch die Ärzte strafrechtlich behandelt.


    In Deutschland können derart schwer Betroffene von solchen Summen nur träumen. Falls sie überhaupt eine Entschädigung erhalten.


    NJ Hospital Circumcision Infant Injury Lawsuit Ends In $5M Settlement
    The lawsuit alleged an infant was injured during a February 2022 circumcision at Hunterdon Medical Center.
    patch.com


    NJ hospital settles circumcision lawsuit for $5M after infant injury
    A $5 million settlement was reached in a lawsuit alleging an infant was seriously injured during a circumcision at Hunterdon Medical Center.
    eu.mycentraljersey.com


    $5M Somerset Settlement After Doctor Botches First Circumcision | Law.com
    A $5 million settlement was reached in a Somerset County medical malpractice suit stemming from errors during a circumcision. Assessing the extent of the…
    www.law.com

    Ich würde mich von diesem Forum gern wieder abmelden

    Ich war so freundlich und habe ihren Account gesperrt. Sie benötigen ihn ja nach eigenen Angaben nicht mehr.

    Was fanatische Circumfetischisten natürlich nicht davon abhält sich unter einem neuen Nick anzumelden *gähn*

    "high, low, tight, loose, Frenulum ...entfernen, Beschneidungsstil, Look" da haben wir ja mal wieder fast alle Keywords beisammen. "straff" und "stramm" fehlten noch. Aber war vielleicht mit "glatt" gemeint.

    Eine Generalanästhesie bei Kindern unter 1-2 Jahren ist riskant. Kann man eigentlich nur machen, wenn es um unaufschiebbare Operationen geht wie z.B. Behebung von Herzfehlern.

    Zitat

    ..wie sie bei den meisten medizinischen Beschneidungen bei Babys der Fall ist?

    Ist das so? Medizinisch indizierte Zirkumzisionen von Babys sollen in Deutschland extrem selten sein.

    Weder gibt es eine sichere Schmerzausschaltung noch gibt es eine Sicherheit vor schweren Komplikationen oder Todesfällen durch die Anästhesie. Eine Operation an einem Kind ohne Anästhesie ist aber grausam und unmenschlich. Der deutsche Bundestag hat 2012 einfach die Augen zu gemacht vor dieser Problematik. Man hatte einfach nicht den Mumm sich die Sittenwidrigkeit diese Übergriffs einzugestehen.

    Fallstudie eines 26 Tage alten Babys, das das Pech hatte männlich zu sein und dass seine Eltern eine kinderfeindliche Tradition über die Sicherheit ihres Kindes stellten.

    Zitat

    Postoperatively, the mother noticed the neonate had become sleepy. She allowed him to rest, assuming he was asleep. Two hours later, she attempted to awaken him but found him dead.


    The cause of death was assumed to be LAST [local anesthetic systemic toxicity], based on the temporal association between the death and the circumcision performed under this local anesthetic, the detection of bupivacaine in blood, and the pathological findings.