Eine Zeitung, die sich die "Welt" nennt

  • Von Jaques Schuster, Chefkommentator:

    Zur Ergänzung: Jaques Schuster war lt. Wiki zu seiner Studienzeit Vorsitzender der jüdischen Studenten in Berlin. Man darf wohl annehmen, dass man eine solche Funktion nur einnehmen kann, wenn man selbst Jude ist.

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Man kann nur hoffen, dass es im wahnhaften Großreinemachen Geister gibt, die sich der westlichen Tradition erinnern: Verfassungen sind Ketten, mit denen sich die Menschen in ihren lichten Augenblicken binden....

    Eben! Und in einem lichten Augenblick haben die Väter des Grundgesetzes das Recht auf körperliche Unversehrtheit in der Verfassung verankert. Für alle, nicht nur für Erwachsene und Mädchen.

    Im Übrigen ist Genitalverstümmelung eben keine "westliche Tradition". Sie stammt aus dem Orient und Teilen Afrikas und Asiens.

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Zitat von Jaques Schuster

    Nach Artikel vier, Absatz zwei ist der Staat verpflichtet, die Freiheit jeglichen kultischen Handelns selbst dann zu sichern, wenn es das moralische Empfinden eines Teils der Bevölkerung verletzt. Vor vielen Jahren etwa verurteilte ein deutsches Gericht einen Vater von vier Kindern, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war.

    Er hatte es abgelehnt, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Mann ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte seinen Glaubensgrundsatz: "Ist jemand krank, der ... lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen", und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.

    Hier treibt Schuster mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts übelsten Schindluder.

    "Er hatte es abgelehnt, seiner Frau ...mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. "

    Bullshit! Der Ehemann der Frau war kein Arzt, er hätte gar keine Bluttransfusion vornehmen können. In Wahrheit hatte er es unterlassen, seine Frau zu überreden gegen ihre und seine religiöse Überzeugung eine Bluttransfusion vornehmen zu lassen.

    Das ist ein großer Unterschied. Seine Frau wollte die Transfusion nicht, das nennt man SELBSTBESTIMMUNG. Jeder hat das Recht sich das Leben zu nehmen. Ein Suizidversuch ist nicht strafbar, ein Mordversuch aber schon.

    "Nach Artikel vier, Absatz zwei ist der Staat verpflichtet, die Freiheit jeglichen kultischen Handelns ... zu sichern"

    Blödsinn!

    Was steht im Urteil? Das Gegenteil!

    3. Die Glaubensfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet.

    Nicht heißt "NICHT"!


    Ehemann und Ehefrau waren der Meinung "Gesundbeten" würde schon helfen. Beten kann vielleicht im Einzelfall psychisch eine Stütze sein - einen zu starken Blutverlust kann es nicht beheben. So etwas zu glauben ist irrational, aber Glauben hat eben nichts mit "rational" zu tun. Und es ist fatal, wenn es gute ärztliche Behandlungsmöglichkeiten gibt.

    Solange der erwachsene Gläubige lediglich selbst betroffen ist kann selbstschädigend-irrationales Verhalten toleriert werden. Aber eben nicht, wenn es um unmündige Kinder geht.

    Bei Kindern ist die Rechtslage nämlich komplett anders, das verschweigt Schuster wohl nicht ganz unabsichtlich.

    Nochmal:

    3. Die Glaubensfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet.

    Nicht heißt "NICHT"! Und nicht "jegliches kultisches Handeln"

    Eltern dürfen die Einwilligung zu einer medizinisch notwendigen, lebensrettenden Behandlung ihres Kindes aus religiösen Gründen nicht wirksam verweigern.

    Ist Lebensgefahr in Verzug, dürfen die behandelnden Ärzte eine Bluttransfusion an einem Kind auch gegen den ausdrücklichen Willen der religiösen Eltern direkt vornehmen, das ist ein rechtfertigender Notstand.

    Bleibt aber ausreichend Zeit wird ein Familiengericht eingeschaltet was im Falle eines medizinisch gebotenen lebensrettenden Eingriff den Eltern das Sorgerecht für diese Entscheidung entziehen und den Eingriff anordnen wird. Dafür gibt es einige Beispiele, nicht nur hinsichtlich Bluttransfusionen.

    "Jegliches kultisches Handeln"? Das sollte Schuster gewissen Freikirchen, z.B. den "Zwölf Stämmen" mal erzählen. Die hat man zu Haftstrafen verurteilt, man hat ihnen die Kindern weggenommen. Weil sie glauben, dass ihnen religiös vorgeschrieben ist ihre Kinder auch zu züchtigen damit sie gottesfürchtige Christen werden. Da hat die Rechtsprechung auf die religiösen Empfindungen der Gläubigen geschissen. "Das Kindeswohl hat Vorrang" - ja, so sollte es sein. Auch die Züchtigung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Auch wer, wie z.B. die Dawoodi Bohra und anderer Religionsgemeinschaften meinen ihren Töchtern die Klitorisvorhaut aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu müssen macht sich strafbar. Ist ja auch logisch. Unlogisch ist die krasse geschlechtliche Diskriminierung "des männlichen Kindes" im §1631d BGB.

    "Vor vielen Jahren...und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen."

    Das ist ja eine hochpräzise Quellenangabe! Vielleicht in der Hoffnung niemand werde sich das Urteil zu Gemüte führen. Das ist nämlich alles andere als ein Freibrief für "Jegliches kultisches Handeln"!

    Es geht um Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Zitat

    In einem Staat, in dem die menschliche Würde oberster Wert ist, und in dem der freien Selbstbestimmung des Einzelnen zugleich ein gemeinschaftsbildender Wert zuerkannt wird....

    Die freie Selbstbestimmung der Betroffenen wird im Fall von Genitalverstümmelung von Kindern mit Füßen getreten.

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Zitat

    Doch es geht in diesem Fall nicht um die medizinischen Aspekte dieses Urteils. Die Amtsrichter und ein Großteil der öffentlichen Meinung maßen sich an, das Judentum an sich zu bewerten.

    So ein Quatsch!

    Die Richter am Kölner Landgericht haben die Körperverletzung "nicht-indizierte Zirkumzision an nicht zustimmungsfähigen Jungen" rechtlich bewertet.

    Es gab für das Kölner LG überhaupt keinen Grund über das "Judentum an sich" ein Werturteil zu sprechen. Das wäre auch völlig unangebracht gewesen. Ebenso hat das LG nicht den Islam an sich, oder das Alevitentum an sich. usw. usf bewertet.

    Es ging in dem Fall auch nicht mal um einen Jungen, der aus jüdischer Motivation genitalverstümmelt wurde. "Das Judentum an sich" - es ist gar nicht so, dass alle Juden ihre Söhne beschneiden lassen. Judentum, Islam, Christentum, Ungläubige usw. sind von einigen Auswüchsen abgesehen an sich völlig OK.

    Nicht OK ist z.B. die Genitalverstümmelung von Jungen, die z.B. leider auch noch bei Christen in den USA und auf den Philippinen verbreitet ist. Und bei allen Kulturen bei denen auch die Mädchen verstümmelt werden.

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
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    David Gollaher

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