Lieber PöserPürger, du schreibst:
"Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne."Dieser Satz ist, glaube ich, unvollständig. Sonst gebe ich dir Recht. JEDE Operation ist doch eine Körperverletzung. Aber die Ärzte machen das halt eben nach bestem Wissen und Gewissen einzig zum Zweck der erhofften Heilung des Patienten, seine Einwilligung und Aufklärung vorausgesetzt.
Klar ist jede Operation mit einem Skalpell oder einer scharfen Klinge zunächst eine Körperverletzung. Aber im medizinischen Kontext sollte es nur eine vorübergehende sein. Entscheidend ist der Endzustand, insbesondere der irreversible. Da muss der unmittelbar zu erwartende medizinische Nutzen den unaufschiebbaren Eingriff deutlich überwiegen.
Deinen letzten Absatz verstehe ich noch nicht so ganz. Du schreibst, die Gerichte mögen keine Geistlichen als Prozeßbevollmächtigte, weil sie keine juristischen Laien mögen. In den Niederlanden gab es m.W. Fälle, wo jüdische Rabbiner das Kind einer jüdischen Mutter gegen den nicht-jüdischen Vater vertreten haben. Spielst du darauf an? Oder was meinst du genau?
Naja, ich wollte eigentlich nur die Absurdität der Gegenüberstellung offenlegen. Wenn es um den Körper geht, dürfen Laien ran. Wenn es danach ums Recht geht, dürfen Laien in Deutschland nicht mehr ran. Das ist Zynismus pur. Und dass das so ist, haben (Nazi)-Juristen bestimmt und nicht Mediziner. Die Regelung in den Niederlanden war mir nicht bekannt.