Beiträge von NoCut

    Ach? Und hat Frau Söfker denn auch ein Notfallprozedere mitgeliefert, mit dem sich der Junge wehren kann? Hat Frau Söfker auch nur ansatzweise eine Idee geäußert, ob Jungs wohlmöglich doch noch so etwas wie ein Grundrecht über ihren Körper haben? Oder wenigstens eine Begründung, warum 1631d keine Klausel über das Mitbestimmungsrecht des Jungen enthält?


    Frau Söfker hat ausgeführt, dass der § 1631 d BGB den Grundrechten der Kinder "im besonderen Maße Rechnung" trägt. Das Wort "besonders" muss man hier wohl eher mit "sonderbar" übersetzen.

    Zuwiderhandlungen, die eine Beschneidung als Bestrafungs- oder Erziehungsmaßnahme zum Zweck haben "sind nach dem Gesetzesentwurf eindeutig unzulässig."

    ***Ironie an *** Wenn einem Kind im Sinne des Kindeswohl Schmerzen und sexuelle Einschränkungen zugemutet werden, wofür braucht man hier ein Mitbestimmungsrecht des Betroffenen. Schließlich soll es dem Kind doch genauso in seiner Entwicklung weiterhelfen wie eine kräftige Tracht Prügel, welche von verweichlichten Humanisten leider aus dem BGB gestrichen wurde. Wen die Kinder alt genug sind, können sie ja noch immer ihre Grundrechte ausleben und dann ihre eigenen Söhne beschneiden lassen. *** Ironie aus ***

    Die Muslime begründen die Beschneidung ja nicht nur dadurch, dass sie "dem Beispiel des Propheten folgen", sondern dass der Prophet sie ihnen (in dem bekannten " schwachen" Hadithen) aufgetragen habe.

    Der Islam begründet die Beschneidung vorallem damit, dass Abraham (Ibrahim) damals auch Ismail im Alter von 13 Jahren beschnitten hat. Ismail ist der Sohn von Abraham und der Sklavin von seiner Frau Sara. Die Sklavin hieß Hagar. Nachdem der Sohn von Sara älter geworden war, forderte Sara Abraham auf, Hagar und Ismail zu verstoßen, damit sie nicht erbberechtigt würden.

    Über Ismail wird in der Bibel auch berichtet, dass er ungezügelt wie ein Wildesel leben würde und mit allen kämpfen würde. Selbst mit seinen Brüdern würde er in Feindschaft leben.

    Warum man sich hier im Islam mit der Beschneidung diesen "Schuh" anzieht, kann ich persönlich nicht nachvollziehen.

    Aber nicht zu leugnen ist, dass die von den monotheistischen, abrahamitischen Religionen geprägten Kulturen - insbesondere die des Christentums - die fürchterlichsten Waffen erfunden und die schlimmsten Kriege geführt haben, eingeschlossen die in vielen Jahrhunderten verübten gezielten Völkermorde.


    Es ist richtig, dass im Namen des Christentums viele Verbrechen begangen wurden und begangen werden. Ist es aber tatsächlich "christlich", wenn man Frauen foltert und als Hexen verbrennt oder die vermeintlich Ungläubigen überfällt und sie unter Morddrohung zu bekehren versucht. Wenn Menschen durch politische oder geistige Führer eingespannt werden, erreichen sie große Dinge, die nicht immer gut sind. Aus meiner Sicht haben aber Grausamkeiten, die im Namen einer Religion erfolgen, nichts mit der Religion selbst zu tun, weil sie im heidnischen Bereich anzusiedeln sind.

    Die ist so ähnlich, wie wenn Trickbetrüger sich für etwas ausgeben, was sie nicht sind, um in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. So ähnlich sehe ich Verbrechen, die im Namen der Religionen verübt werden.

    Da muss ich dir, lieber NoCut, nun aber auch einmal widersprechen, und zwar ganz energisch! Deine Hypothese ist m.E. nicht nur abenteuerlich, sondern ungerecht und falsch.


    Bei meinen Überlegungen gehe ich tatsächlich eher von der Gegenwart aus. Bei meiner Hypothese geht es mir nicht um den direkten Zusammenhang zwischen Religion und Gewaltbereitschaft. In den USA wird ja z.B. auch aus nichtreligiösen Gründen beschnitten und dieser Staat ist ja ebenfalls überproportional häufig an militärischen Konflikten beteiligt.

    Bezüglich meiner Hypothese, die wohl abenteuerlich ist, gehe ich davon aus, dass eine Verletzung des eigenen Kindes im Wertesystem einen Bruch ergibt und damit die Gewaltschwelle herabsetzt. Der Religion selbst gebe ich hier nur die Schuld, dass sie Eltern durch einen entsprechende Vorschrift dazu nötigt, ihre Kinder zu verletzen.

    Grundsätzlich sehe ich eine innere Verwandtschaft innerhalb der drei großen Weltreligionen. Unser gemeinsamer Glaube an Gott ist ja das, was uns alle vereint und die Beschneidung daher wirklich eher eine Nebensächlichkeit bei der Glaubensausübung, die eben aus meiner Sicht derart unbedeutend ist, dass einer Abschaffung unter vernünftigen Gesichtspunkten nichts im Wege stehen sollte. Einen Fortbestand der Religion von der Beschneidung abhängig zu machen, halte ich persönlich dagegen für bigottisch und unfromm zugleich.

    Dennoch ist mir bewusst, dass wir Beschneidungen in jedem Fall tolerieren müssen. Was wir aber nicht tolerieren müssen, sind Zwangsbeschneidungen von Minderjährigen. Ich denke übrigens auch, dass Beschneidungen im Erwachsenenalter insgesamt auch eine andere Qualität hätten, weil sie bewusster vollzogen würden und die Betroffenen selbst die Entscheidung getroffen hätten. Ein unter Zwang mit sogar teilweiser Fesselung herbeigeführter Bund in Form einer schmerzhaften Amputation kann meiner Meinung nach keinerlei religiöse Zugehörigkeit begründen.

    Ob meine Hypothese begründet ist, weiß ich wie schon im letzten Post geschrieben nicht. Es würde mich halt nur nicht wundern, wenn hier ein Fünkchen Wahrheit darin ruhen würde.

    Die nett gemeinten aber wirkungslosen Formulierungen dienen nur dem Zweck, dass Kristina Schröder nachts keine Alpträume bekommt.

    Die Familienministerin hat doch völlig andere Probleme zu lösen als das Thema Beschneidung. Denken wir doch nur an die vielen Kinderbücher, die gegenüber Maximalpigmentierten inadäquate Formulierungen verwenden ;)

    Neben der religiösen Beschneidung, die ich ebenfalls mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar halte, haben wir ja noch den Problembereich der nichtreligiösen Beschneidung.

    Nehmen wir mal an, ein Junge kommt mit seinen Hausaufgaben und dem Lernen auf Klassenarbeiten aus Ansicht der Eltern nicht so gut voran, weil er mit beginnender Pubertät immer mal wieder für einige Zeit auf der Toilette verschwindet oder sein Papiertaschentuchverbrauch extrem angestiegen ist. Kommen nun die Eltern zu dem Entschluss, dass man hier zum Wohl des schulischen Erfolges den Jungen von seinem verwerflichen Zeitvertreib abbringen muss, damit er sich wieder mehr seinen schulischen Aufgaben widmet, kommt der § 1631 d BGB wie gerufen. Schließlich gibt er den rechtlichen Rahmen, um die Maßnahme durchführen zu lassen, die dem ganzen "Treiben" ein Ende setzen kann.

    Bezüglich dieser Problematik habe ich mich am 18.11.2012 an das Familienministerium gewandt. Bereits am 31.01.2013 bekam ich dann die Antwort mit der Bitte um Verständnis, dass man erst jetzt Zeit für die Beantwortung gehabt hätte. Frau Söfker schreibt dann "im Auftrag" sinngemäß, dass es nicht im Sinne des Kindeswohl wäre, wenn eine Beschneidung dazu durchgeführt wird, um das Kind zu bestrafen oder die Masturbation zu erschweren.

    Ein frommer Wunsch ohne jegliche Möglichkeiten für das Kind sich hiergegen zu wehren. Wenn die Eltern plötzlich ihren Sinn für eine perverse Form von Körperhygiene entdecken (abschneiden, damit man nicht waschen muss), dann hätten sie im Sinne des Kindes gehandelt. Wäre das Kind in der Schule vielleicht sogar versetzungsgefährdet, wäre bereits fraglich, ob das Ansinnen der Eltern nicht vielleicht doch auch noch im Bereich des Kindeswohl zu suchen wäre.

    Ein Gutes hat der § 1631 d BGB jedenfalls. Er tut keinem weh, also keinem der 434 Abgeordneten, welche entschieden haben, dass zahlreichen Kindern unter teils großen Schmerzen die Vorhäute amputiert werden dürfen. Dies ist auch der Grund, warum ich gegenüber diesen Abgeordneten nur noch tiefste Verachtung empfinden kann und garantiert keinen davon mehr wählen werde.

    Jan Assmann hat beeindruckend gezeigt, dass dieses Denken durch Echnaton und Moses mit der Lehre von dem EINEN Gott aufkam, der keine anderen Götter neben sich duldet und also selber machtbesessen ist.

    Es gibt ja auch die Vermutung, dass Moses ein Sohn des Pharaos gewesen sein könnte. In Sachen Monotheismus, gab es weiter die Vermutung, dass die Anbetung von Aton die Grundlage für unseren heutigen Glauben sei.

    Aber über Baal & Co. und über die Tempelprositution im Gegensatz zu unseren heutigen teilweise unterdrückten Sexualität, welche auch ein Grund für Aggressionen sein könnte, kann man wohl lange diskutieren. Ich persönlich halte eine Religion immer dann für das Fehlverhalten ihrer Mitglieder für verantwortlich, wenn sie sich nicht ausreichend am Menschen bzw. Menschlichen orientiert. Und diese Abweichungen sind häufig auf die Machtbesessenheit der religiösen Anführer zurückzuführen, welche die Anhänger "dumm" machen wollen.

    In Bezug auf Gewalt und Religion halte ich es ebenfalls für den falschen Weg, wenn eine Religion Eltern dazu bringt ihre Kinder mit dem Messer brutal verletzen zu lassen. Hier verwischt einfach bereits innerhalb der Familie durch diesen Übergriff die Hemmschwelle für Gewaltbereitschaft. Ob es Zufall ist, dass relativ häufig Kriege durch Nationen geführt werden, wo relativ viele Menschen beschnitten sind, weiß ich nicht, aber es würde mich nicht wundern.

    Daher sehe ich den Monotheismus weniger als Ursache für Gewalt.

    Wenn wir nun um eine nochmalige Prüfung bitten bzw. erneut Strafanzeige erstatten, sollten wir unsere Bedenken wahrscheinlich publik machen. Es scheint hier auch um Politik zu gehen.

    Wie gehen wir dies aber praktisch an? Das beste wäre wohl ein Musterschreiben zum runterladen, dass jeder dann ausdrucken und an die Staatsanwaltschaft nach Hof schicken kann. Vielleicht finden wir einen Juristen, der uns hierbei helfen kann.

    Irgendwie stört mich dabei jedoch auch ein wenig, dass es etwas von einer Art Hetzkampagne gegen einen einzelnen Mohel hat. Der Fisch stinkt ja bekanntlich vom Kopf her, auch wenn ich das Handeln dieses einzelnen dennoch ebenfalls für verwerflich halte.

    Die Geschichte bezüglich der USt werde ich mal bei einem nächsten Gespräch an passender Stelle fallen lassen. Bisher ist ja der Finanzverwaltung z.B. teilweise noch nicht mal bewusst, dass jede Laserbehandlung eines Muttermals immer nur kosmetische Gründe haben kann, weil bei medizinischer Indikation immer geschnitten werden muss. Die Gewerbesteuer dürfte übrigens wegen der Abfärbetheorie richtig bitter werden. Das hat schon "gewerbliche" Abmahnungsanwälte in Bedrängnis gebraucht.

    "...Bei genauerem Zusehen zeigt sich, dass jede starke äußere Machtentfaltung, sei sie politischer oder religiöser Art, einen große Teil der Menschen mit Dummheit schlägt. Ja, es hat den Anschein, als sei das geradezu ein soziologisch-psychologisches Gesetz. Die Macht der einen braucht die Dummheit der anderen...."
    (Zitat von Dietrich Bonhoeffer aus einem Brief an Eberhard Bethge)


    Auch wenn es den Anschein hat, dass Religionen der Grund für Gewalt sein können, so lohnt sich oft ein Blick hinter die Fassade und man erkennt die Machtbesessenen, welche hier ihr schmutziges Geschäft betreiben und die Religion nur als Vorwand missbrauchen.

    „Als Kirche sind wir gegen den Gebrauch von Kondomen. Wir empfehlen die Beschneidung von Männern, weil sie zur Lehre der Kirche passt“, sagte Pater George Boleya, der Sprecher der Bischofskonferenz in Malawi.

    Als Christ gilt für uns das Prinzip der Nächstenliebe. Ich empfehle daher den Austritt aus Religionsgemeinschaften, welche sich derartig gegenüber der Schöpfung versündigen und Menschen vorsätzlich unnötiges Leid zumuten.

    Im übrigen sollte man als erwachsener Mensch auch so aufgeklärt sein, dass einem bewusst ist, dass katholische Geistliche nicht wirklich der richtige Ansprechpartner für Sexualfragen sind*. Wer sein Wohnzimmer neu streichen möchte, würde doch auch nicht einen Blinden um eine Farbberatung bitten.

    * Häufig verwechseln katholische Geistliche sogar Selbstbefriedung mit dem Coitus interruptus. Deshalb gibt es den Ausdruck Onanie, obwohl Onan in der entsprechenden Bibelstelle einen Coitus interruptus machte, weil er nicht bereit war mit seiner Schwägerin ein Kind zu zeugen, was damals Sünde war (Gott tötete Onam laut der Überlieferung) und heute einen Ehebrauch darstellen würde?!

    Es ist schon zu unterscheiden, ob eine Körperverletzung Begleiterscheinung oder Endergebnis einer medizinischen Maßnahme sein soll.

    Sobald jemand in einen weißen Kittel schlüpft, glauben wir oft uneingeschränkt, dass dessen Handeln immer richtig sei. Daher gibt es ja auch viele Beschnittene, bei denen die Eltern auf die Aussagen der Ärzte vertraut hatten. Aber auch in anderen Bereichen wird häufig operiert, ohne dass das Ergebnis aus "medizinischer" bzw. gesundheitlicher Sicht sinnvoll war und hier spiele ich bewusst nicht auf Schönheits-OP´s an.

    Eine religiöse Beschneidung ist wohl mit einer Sterilisation vergleichbar. Wenn hinterher der Patient noch lebt und die (von den Eltern gewünscht) Funktionseinschränkung eingetreten ist, kann man die OP als nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ausgeführt betrachten.

    Von der Wortherkunft hast Du dagegen vollkommen recht. Medizin bedeutet die ärztliche Kunst / Heilkunst und meint damit nicht die vorsätzliche Schädigung von gesundem Gewebe. Eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung müsste daher z.B. auch aus steuerlicher Sicht umsatzsteuerpflichtig sein und beim Arzt der Gewerbesteuer unterliegen*. Schließlich findet ja das Gegenteil einer Heilbehandlung statt und daher wäre es ja sogar verwerflich derartige Eingriffe auch noch steuerlich zu begünstigen.

    * Vielleicht sollte man mal einigen Urologen, die häufig beschneiden, das zuständige FA auf den Hals hetzen ;)

    Lieber NoCut, bei einer Staatsanwaltschaft kann man sich m.W. über jede Einstellung eines Verfahrens beschweren und unter Nennung bisher nicht berücksichtigter neuer Sachverhalte und Erkenntnisse um eine Neuaufnahme des Verfahrens zumindest bitten bzw. die Sache erneut zur Strafanzeige bringen. Ein nächster Schritt ist dann ggf. das Klageerzwingungsverfahren, wozu du selber geschädigt sein bzw. ein berechtigtes Interesse haben müsstest (was immer das heißt).

    @ Benni
    Dann habe ich ja mit meiner Email-Anfrage wohl bereits das Richtige unternommen. Dort habe ich nachgefragt, ob die Aufklärungsfragebögen in Bezug auf die Verfahrenseinstellung überprüft wurden. Zusätzlich habe ich angefragt, ob auch sichergestellt war, dass die hohen Schmerzen durch eine unzureichende Schmerzlinderung kein Risiko für die Säuglinge dargestellt haben. Schließlich kommt es ja aufgrund der heftigen Schmerzen bei Säuglingen durch das Schreien auch immer mal wieder zu einer Lungenembolie oder Herzproblemen.

    Dass der Mohel nicht weiß oder wusste, was der den kleinen Säuglingen angetan hat, kann ich mir deshalb nicht vorstellen. Sicherlich hat er wie alle Mohel sein Handeln im Glauben begründet gesehen. Aber so wie Hexenverbrennungen, Folter und Mord im Namen der christlichen Kirchen ein Aberglaube waren, denke ich persönlich auch über die Beschneidungen, die ja nachweislich ohnehin einen heidnischen Ursprung hat.

    Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne.

    Eine Körperverletzung stellt jeder Eingriff in den menschlichen Körper dar. Selbst einen Zwangsmedikation ist somit genauso eine Körperverletzung wie eine einfache Blutabnahme. Körperverletzungen werden nur dann im Strafgesetzbuch straffrei gestellt, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

    Sofern der Betroffenen selbst entscheiden kann, ist dies ja kein Problem. In Notsituationen bei Lebensgefahr dürfen hier selbst die Ärzte ohne Einwilligung Notoperationen durchführen. Das Problem der Einwilligung wie aber auch bei der Beschneidung ist die Unmündig des Patienten. Hier muss der Stellvertreter im Sinne des Betroffenen so entscheiden, wie dieser es für sich entscheiden würde, wenn er es selbst entscheiden könnte. Wenn ein erwachsener Mann dann seinen Eltern für die Beschneidung dankbar ist, haben sie wohl alles richtig gemacht. Falls nicht, haben sie Unfriede gesät, der wohl entweder irgendwann aufgehen wird oder in der Beschneidung der nächsten Generation sein Ventil finden wird.

    Innerhalb von Europa gibt es übrigens Staaten, die bei Körperverletzungen strenger sind als bei uns. In Großbritannien sind z.B. bereits Verletzungen durch SM grundsätzlich strafbar, aber Beschneidungen gelten vorläufig noch immer als zulässig. Dafür konnte man aber in Großbritannien bis 1961 bei einem missglückten Selbstmordversuch auch noch als Mörder angeklagt werden?!

    Benni
    Vielleicht hilft Dir dies bei Gesprächen mit Ärzten und Juristen noch weiter:

    "Die Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ist seit langem etabliert und wird bereits in zahlreichen anderen Normen verwendet (vgl. nur § 4 Absatz 2 Satz 2 der Bundesärzteordnung, § 28 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 81a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung). Mit der Formulierung „durchgeführt werden soll“ wird berücksichtigt, dass die Einwilligung vor dem Eingriff zu erteilen ist."
    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf

    Und der letzte Satz könnte dem betreffenden Mohel evtl. zum Verhängnis werden. Da er aber bereits viele Beschneidungen durchgeführt hatte und daher vermutlich auch genau wusste, welche Schmerzen er den Babys dabei zufügt, fällt es mir schwer hier Mitleid mit ihm zu empfinden. Leider habe ich keine Ahnung, wie man rechtlich gegen die Entscheidung eines Staatsanwalts vorgeht bzw. welche Rechtsmittel man hier als "Außenstehender" besitzt.

    Da die Herrschaften in Berlin teils absichtlich und teils unabsichtlich nicht in der Lage sind konkrete Gesetze zu formulieren, gibt es ja noch die teleologische Auslegung, die nach dem Sinn und Zweck eines Gesetzes fragt. Hier wäre der Gesetzesentwurf praktisch ein Anhaltspunkt:

    "Vorgesehen ist, im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

    In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind." (Quelle BTDS 1711295)

    Und weiter im Text:

    "b) Effektive Schmerzbehandlung
    Da es sich bei der Beschneidung der männlichen Vorhaut um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ist als weitere Voraussetzung für die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern – so auch der Deutsche Bundestag (Beschluss vom 19. Juli 2012: „ohne unnötige Schmerzen“), der Deutsche Ethikrat (Pressemitteilung vom 23. August 2012: „qualifizierte Schmerzbehandlung“) und die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Presseinformation vom 3. August 2012: „nur unter adäquater Schmerzbehandlung“). Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung (vgl. dazu die Ausführungen auf S. 8 f.) und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012; zum Anspruch des Patienten auf eine postoperative Schmerztherapie vgl. Uhlen- bruck, MedR 1993, 296 <297>)."
    (Quelle BTDS 1711295)

    Da in Absatz zwei des Gesetzes Nicht-Ärzte zugelassen werden, wird wohl die Elma-Salbe und ein Schmerzzäpfchen eine "im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung" darstellen. Die "möglichst schonende Durchführung" soll wohl aussagen, dass eigentlich eine Narkose notwendig wäre, aber dass es für einen Säugling "schonender" ist, wenn man ihn qualvolle Schmerzen ertragen lasst, statt ihn zu narkotisieren.

    Das gesamte Gesetz ist aus meiner Sicht zynisch und menschenverachtend. Der Inhalt lässt wohl leider wenig Spielraum für Interpretationen. Einzig die Aufklärungspflicht, könnte ein wunder Punkt werden, wenn hier die mögliche Todesfolge aufgrund einer Beschneidung oder eben Hinweise auf lebenslange sexuelle Einschränkungen nicht erwähnt werden und genau hier würde ich drauf wetten, dass im vorliegenden Fall in Hof keine entsprechende Aufklärung stattgefunden hat und der Eingriff deshalb nicht straffrei bleiben dürfte.

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    Nachtrag: Zitat Benni "NoCut sieht die Dinge offenbar nicht so pessimistisch und mutlos, sondern kampfbereit."

    Wenn ich was habe, dann ist es Gottvertrauen ;)

    Wäre die Landesvorsitzende der bayerischen Spaßpartei der Ethikkommission auch nur im Ansatz gefolgt, hätte bei jeder Beschneidung wenigstens ein Arzt eine Lokalanästhesie setzen müssen. So kann man die Regeln der ärztlichen Kunst auch so verstehen, dass diese eingehalten werden, wenn hinterher "nur" die Vorhaut abgeschnitten wurde, aber die Eichel noch weitestgehend unversehrt dranhängt.

    Ich persönlich gehe außerdem davon aus, dass es im Gegensatz zu den Staatsanwälten in Hof bestimmt welche geben wird, welche einen von beiden Elternteilen unterschriebenen Aufklärungsfragebogen als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung über die Amputation fordern werden. Und wenn hier Risiken wie Tod oder Totalamputation als mögliches Risiko wie auch die lebenslänglichen sexuellen Einschränkungen nicht offensichtlich aufgeführt werden, könnte dies schon Staub aufwirbeln.

    Was die Objektivität der Staatsanwaltschaft in ein seltsames Licht rückt, ist die Tatsache, dass Dr. Kamm die Klage offenbar vor dem 12.12.12 eingereicht hatte. Wäre zu diesem Zeitpunkt eine Vorhautamputation bereits mit Einwilligung der Eltern als straffrei anzusehen gewesen, hätte man den § 1631 d BGB ja nicht verabschieden brauchen.

    Sicherlich wird man in offenen Fällen das für den "Schuldigen" mildere Recht anwenden, aber gleichzeitig werden hier den Opfern der Beschneidungen rückwirkend auch noch ihre Grundrecht beschnitten. Interessant wird´s übrigens, wenn das BVG den § 1631 d BGB mit sofortiger Wirkung für verfassungswidrig erklären würde. Wird man dann im Sinne der Opfer in allen offenen Fällen noch Anzeigen annehmen?

    Die öffentliche Forderung nach Legalisierung vergleichbarer Eingriffe an Mädchen ist in einer Gesellschaft, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter entschieden hat, nur konsequent. Ich hoffe, dass sie hier in Deutschland auch bald gestellt wird. Gegen reduktive Genitalchirurgie bei Mädchen gibt es ja eine intensive intuitive Abwehrhaltung, die dann hoffentlich auf die VA der Jungen abfärbt und den Menschen klar macht, dass es sich in erster Linie einfach um schutzbedürftige Kinder handelt.

    Grundsätzlich hege ich die gleiche Hoffnung. Allerdings sehe ich hier die Gefahr, dass unsere Politiker eher auch noch die "milde" Form der Sunnabeschneidung dulden werden, statt hier endlich konsequent gegen jede Form der Genitalverstümmlung vorzugehen.

    Letztes Jahr habe ich mit einem muslimischen Freund diskutiert und meinte ihm gegenüber, dass ich fest davon überzeugt bin, dass Beschneidungen bald gesetzlich verboten würden. Er hoffte damals, dass Deutschland wegen der Judenverfolgung die Beschneidung nicht verbieten würde. Dieser Freund ist ein weiser Mann. Er hat leider recht behalten und ich hoffe nun insgeheim, dass er möglichst nicht Opa von einem männlichen sondern lieber nochmals von einem weiblichen Enkel wird ;)

    Nach dem deutschen Beschneidungsgesetz ist per Definitionem (!) völlig ausgeschlossen, dass Eltern so etwas wie "niedrige Bewegunggründe" auch nur im Ansatz haben könnten.

    Wenn das Beschneidungsgesetz weder das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschneiden würde, noch diskriminierend wäre oder gar das Recht auf negative Religionsfreiheit missachten würde, könnte dem sogar in Deutschland vielleicht so sein.

    Die Abgeordneten in Berlin verabschieden regelmäßig Gesetze, die nicht "ordnungsgemäß"sind. Wäre dem nicht so, hätte Karlsruhe weniger zu tun ;)

    Im übrigen schließt der § 1631 d BGB ja eigentlich die Prüfung der Beweggründe quasi schon aus. Man schreibt etwas schwammig von "Kindeswohl" und meint damit jeglicher Art von schwarzer Pädagogik einen Riegel vorgeschoben zu haben. Aber die Tinte des Gesetzesentwurfs stammt ja auch aus der Feder von einer Ministerin, welche dem Thema Erziehung eher weniger nahe steht. Politik und tatsächliche Kompetenz bedingen einander eben nicht.

    Was haltet Ihr davon, wenn wir mal in Hof nach dem Aufklärungsfragebogen für die Operation nachfragen. Der Mohel mag zwar die personellen Voraussetzungen erfüllt haben, aber hat der den Eltern auch erklärt, dass ihr Kind bei diesem Eingriff sterben kann, für immer mit sexuellen Einschränkungen leben muss und der Eingriff auch Komplikationen hervorrufen kann.

    Auch ist die Frage, ob die Schmerzen und die aus dem Eingriff resultierenden sexuellen Einschränkungen für das Baby wirklich im Sinne des Kindeswohl geschehen sind. Schließlich kann man bei einem 8 Tage alten Baby psychologisch nicht ausschließen, dass der Verlust der Vorhaut ein schweres Traum auslösen könnte.

    Nachtrag: Habe jetzt mal in Hof per Mail etwas nachgefragt. Wenn ich was höre, werde ich es hier weitergeben.

    Ja, 82% der beschnittenen Männer würden es auch ihren Söhnen antun. Das sagt aber noch nichts über ihre Beweggründe aus. Die verteilen sich wie beschrieben. Religiöse Gründe dürften in Kanada eher weniger eine Rolle spielen.

    Der dort herrschende Hygienefanatismus weist m.E. durchaus auf einen Mangel an Gedankenhygiene hin. :evil:

    Hätten die Eltern keine niederen Beweggründe, könnten sie ihre Kinder auch später noch selbst entscheiden lassen, ob sie beschnitten sein wollen oder eben nicht. Würden aber Eltern ihren volljährigen Sohn fesseln, mit etwas Elma-Salbe einreiben und dann beschneiden lassen, wäre es auch noch mit der Familienhygiene schnell dahin. Dadurch, dass aber die Beschneidung sehr früh verübt wird, hofft man vermutlich, dass die Kinder es ihren Eltern später weniger nachtragen.

    Jedenfalls sehe ich keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund, der es einem Menschen erlauben könnte, einen anderen zu verstümmeln ohne sich hierbei dem Vorwurf auszusetzen, dass er vermutlich aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Wir leben nicht mehr in biblischen Zeiten, wo selbst der monotheistische Glaube von heidnischen Bräuchen durchdrängt war. Und die Hygiene als Grund für eine Beschneidung war ja schon lange im angelsächsischen Raum der Vorwand, wenn man Kinder als Strafe oder zur Verhinderung der Masturbation beschneiden ließ.