Der Artikel wirkt recht widersprüchlich bzw. hört sich das fast nach Maulkorb an.
Es ist ungewiss, ob eine Beschneidung zu sexuellen Nachteilen führt, aber es gäbe Hinweise, dass die Beschneidung zu einem schlechteren sexuellen Empfinden führen würde. Ein Arzt, der so formuliert, ist entweder ein Heuchler oder er traut sich nicht aus der Deckung. Was amputiert ist, hat kein Empfinden mehr und damit tendiert die Ungewissheit auf Null. Man kann vielleicht über das Ausmaß bzw. über die subjektive Wahrnehmung streiten, aber das war es dann auch schon.
Interessant ist auch der Hinweis, dass der § 1631d BGB für Muslime und Juden gemacht sei. Wurde hier nicht immer behauptet, dass dem nicht so sei. Und wenn sich jetzt so langsam alle trauen zuzugeben, dass der § 1631d BGB ein Zugeständnis für die Religionsgemeinschaften war, ist es doch jetzt auch dringend geboten diesen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sofort außer Kraft zu setzen.
Interessant finde ich auch die Aussage, dass Kortisonsalbe nicht wie in der Leitlinie beschrieben in 90% aller Fälle helfen würde. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Leitlinie an Studien orientiert. Wenn die Ergebnisse in der praktischen Anwendung ganz andere Ergebnisse offenbaren und hier Kinderärzte scheinbar konstatieren, dass sich hier wohl eine Vorhautverklebung(!) häufiger nicht mit Kortison behandelt lässt, wäre es an der Zeit einigen die Approbation zu entziehen. Oder direkt gesprochen gehören Ärzte zur Rechenschaft gezogen, die Kortisonsalbe pro forma verordnen, um die im Anschluss von den Eltern gewünschte Zwangsbeschneidung über die Krankenkasse abrechnen zu können. Denn wenn Leitlinie nicht mit der Realität übereinstimmt, liegt der Schluss nahe, dass viele Kortisonsalben niemals dort aufgetragen wurden, wofür sie verschrieben wurden.
Fazit: Ein halbseidener Bericht, den die Welt nicht braucht.