Vielschichtiges Thema, könnte ich noch einiges zu schreiben, aber:
Wenn man das Thema aus "medizinischer Sicht" angeht, ist es völlig off topic. Geht man das Thema juristisch oder ethisch an, werden aus den Äpfel und Birnen eineiige Zwillinge.
Wir reden hier über das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gleichheit und das Recht der Eltern, im Sinne ihrer Kinder frei zu entscheiden. Das Thema Gleichheit taucht insofern nur unmittelbar auf, weil man bei Kindern gewohnheitsmäßig gerne vergisst, dass sie die gleichen Rechte Kraft Gesetz besitzen sollten wie jeder Erwachsene. In der Realität ist es nicht nur der § 1631d BGB, der dieses Recht den Kinder verwehrt.
Dann kommen wir auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Zahnbehandlung stellt eine Körperverletzung dar, die nur durch die Einwilligung legitimiert wird. Genau das gleiche gilt für eine Impfung oder eine Beschneidung. Eine Impfung erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo keine Gefahr im Verzug ist und daher Eltern einwilligen können oder nicht.
Eltern sollen und müssen im Sinne ihrer Kinder entscheiden, was für diese am besten ist. Hier verlassen wir dann den sicheren Boden der Vernunft, weil Eltern ihre Entscheidungen nicht immer nach vernünftigen Kriterien treffen. Ein Kind ohne medizinische Indikation beschneiden zu lassen ist aus meiner Sicht genauso unvernünftig, wie ein Kind nicht gegen Masern impfen zu lassen.
Und jetzt kommen wir sogar zur ethischen Ebene. Der Vorschlag der Zwangsimpfung würde Richter dazu nötigen, Eltern zu verklagen, die ihre Kinder nicht freiwillig impfen lassen. Müssten dann im schlimmsten Fall die Kinder vielleicht von der Polizei abgeholt werden und in einem öffentlichen Krankenhaus zwangsgeimpft werden?!
Es ist nicht lange her, wo man das Verbot gegen Zwangsbeschneidungen damit torpedierte, dass man doch nicht Eltern verklagen könne, die ihre Kinder entgegen einem Gesetz doch beschneiden lassen.
Ich bleibe dabei, bei näherer und gründlicherer Betrachtung sind die neuralgischen Punkte bei den scheinbar verschiedenen Themen ziemlich deckungsgleich. Sogar die Akteure, die damals die Zwangsbeschneidung durchgewunken haben, stehen jetzt wieder auf der Seite der Zwangsimpfung:
Karl Lauterbach hatte am 12.12.12 beim § 1631d BGB mit JA gestimmt!
Herrmann Gröhe hatte am 12.12.12 beim § 1631d BGB ebenfalls mit JA gestimmt!
Nachtrag:
Wolfram Hartmann ist gegen Zwangsbeschneidungen und gegen Zwangsimpfungen
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Sorry, hier noch ein kurzer OT-Hinweis:
Liebe Eltern, lasst Eure Kinder gegen Masern impfen. Wenn ihr Bedenken habt, lasst Euch beraten und aufklären. Bedenkt, dass ihr moralische Schuld auf Euch ladet, wenn Eure Kinder aufgrund einer Masernerkrankung etwas zustoßen würde, weil ihr dies durch eine Impfung verhindern könnt.