Mir scheint es mehr und mehr, dass es eine der Hauptaufgaben des neuen "Bundesbeauftragten" ist, den §1631d BGB zu verteidigen und abzusichern.
@Selbstbestimmung
Du hast gefragt, was die Rede von Frau Knobloch vorm bayerischen Landtag mit dem Thema Zwangsbeschneidung zu tun hatte. Dann möchte ich mal die provokante Gegenfrage stellen, was die Ziele der Bekämpfung des Antisemitismus sind bzw. um welche Aufgaben sich hier ein Bundesbeauftragter kümmern muss.
Hauptanliegen bzw. oberstes Ziel soll und muss es sein, jegliche Form von Anfeindungen oder gar die gewaltsamen Übergriffe gegenüber Menschen jüdischen Glaubens zu verhindern bzw. gegen diese entschieden vorzugehen, welche hier gegen das Gebot der Toleranz verstoßen. Wenn es um den zugewanderten Antisemitismus geht, werden hier ethische Fragen aufkommen, wie man zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit und dem Recht auf Asyl entscheiden will.
Herr Felix Klein besitzt zwei Aufgaben. Er soll jüdisches Leben in Deutschland schützen und gegen den Antisemitismus ankämpfen. Letzteres wäre in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich eher die Aufgabe des Innenministeriums. Menschen jüdischen Glaubens sind Bürger, die in ihrer Religionsfreiheit vom Staat geschützt werden müssen und es ist daher eine Kernaufgabe der Exekutiven und der Judikativen hier entsprechend gegen Gewalt und Beleidigungen vorzugehen.
Aber jetzt kommt hier noch etwas seltsames hinzu. Er soll jüdische Leben schützen, was offensichtlich nicht mit dem Recht der freien Religionsausübung oder anderen Grundrechten gedeckt zu sein scheint.
"Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein"
https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium…us-artikel.html
Aus meiner Sicht hat der Begriff "Antisemitismus" zwei verschieden Bedeutungen. Einerseits beschreibt er den zu Recht strafbaren Umstand, jemanden aufgrund seiner religiösen Einstellung zu benachteiligen, ihn ungerecht zu behandeln oder noch schlimmer, ihm Schaden zuzufügen. Dann gibt es aber je nachdem wer diesen Begriff verwendet auch eine andere "Bedeutung", die man am besten als Antisemitismus-Keule bezeichnen könnte. Hier wird dann jeder mit dem Brandzeichen des Bösen markiert, der für Menschen- oder Tierrechte und damit in Teilbereichen auch gegen jüdische bzw. auch muslimische Rituale Stellung bezieht. Mit anderen Worten wird hier gnadenlos pauschalisiert und alles in einen Topf geworfen, bis der Begriff so breit gewälzt ist, dass man damit jeden und alles angreifen kann, was sich einem zu Recht oder zu Unrecht in den Weg stellt.
Die Partei, welche von Frau Knobloch im Landtag verbal angegriffen wurde, vertritt aus meiner Sicht nicht die Menschenrechte, wenn diese Partei hier für ein Verbot der Beschneidung oder des Schächtens eintritt. Am Ende des Tages wird aber in der öffentlichen Meinung dann kaum noch unterschieden, wer warum für ein Zwangsbeschneidungsverbot ist. Und genau deshalb ärgere ich mich über derart unüberlegte Reden, die davon abgesehen nach meinem Empfinden einen unanständigen Missbrauch von Opfern des Nationalsozialismus für politische Ziele darstellt.
BTW: Am Sonntag ist Holocaust-Gedenktag, wo wir den Opfern durch unser Gedenken Respekt erweisen können.