Hier widerspricht sich der Autor selbst. Das Thema ist erst erledigt, wenn alle Formen von GM gesetzlich verboten werden.
Es wurde hier immer wieder vom "religiösen Recht" gesprochen. Wir haben in Deutschland das Recht auf Religionsfreiheit. Ich frage mich manchmal, ob der Missbrauch dieses Freiheitsrecht nicht dazu führen müsste, dass dieses Freiheitsrecht hier dann sogar verwirkt ist. Wenn eine Glaubensgemeinschaft Kinder verstümmelt oder wie bei den christlichen Kirchen diese Verstümmelung ohne Not als "biblische Tradition" zu verteidigen versucht, billigen wir hier denen Freiheitsrechte zu, die offensichtlich nicht dazu in der Lage sind, mit diesen Rechten verantwortungsvoll umzugehen. Ich werde mich aber davor hüten, laut über ein Verbot der drei Weltreligionen nachzudenken und mich daher vorerst ebenfalls mit einem Verbot aller Formen der GM begnügen.
Nehmen wir doch aber mal auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wir werden uns alle einige sein, dass keiner das Recht hat anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Sexualität auszuleben haben. Was wäre jetzt aber, wenn sich ein Vergewaltiger damit rechtfertigt, dass das Verbot einer Vergewaltigung seinem Recht aus sexuelle Selbstbestimmung zuwiderlaufen würde. Und was entgegnen wir diesem Vergewaltiger, wenn er uns vor Gericht glaubhaft versichert, dass für ihn sein Sexualleben ohne Vergewaltigung nicht denkbar sei.
Wir sind ja in Wahrheit gar nicht so blöde, dass wir nicht zwischen persönlichen Freiheitsrechten und einer Körperverletzung bzw. Vergewaltigung unterscheiden könnten. Freiheitsrechte sind immer persönliche Rechte, weshalb Freiheitsrechte niemals dazu geeignet sein können, in die Rechte von anderen bzw. denen von wehrlosen Kinder einzugreifen.
Hinweis: Dumm und unsozial zu bleiben ist übrigens kein Grundrecht, weshalb das Erziehungsrecht oder die Schulpflicht statthaft sind ![]()