Der Deutsche Ethikrat (Vorläufer von Juni 2001 bis Februar 2008: Nationaler Ethikrat) ist ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“.[1]
Das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz bildet die Grundlage für seine Tätigkeit. Die konstituierende Sitzung fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Die 26 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Durch dieses Verfahren „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“. Die Unabhängigkeit soll unter anderem durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.
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Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Wissenschaftler aus den genannten Wissensgebieten. Darüber hinaus gehören ihm Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind, sowie Kirchenvertreter. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird ein neues Mitglied für vier Jahre berufen. Das Vorschlagsrecht für das neue Mitglied liegt dabei bei der Einrichtung, die auch den Vorschlag für das ausgeschiedene Mitglied gemacht hat.