Beiträge von E.H.M.
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Es muss ein nächster Schritt erfolgen. In den Nachrichten hieß es es würden schon Vorbereitungen dazu laufen.
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Das wird die Geschichte schon selber zeigen.
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National Coalition
für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention
in DeutschlandSTELLUNGNAHME DER NATIONAL COALITION FÜR DIE UMSETZUNG DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION IN DEUTSCHLAND ZU DEN GESETZENTWÜRFEN ZUR BESCHNEIDUNG VON JUNGEN VOM 22. NOVEMBER 2012
Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (National Coalition) hat im Rahmen der Anhörung des BMJ zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die anstehenden gesetzgeberischen Schritte an dem Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) messen lassen müssen (siehe Anlage).
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11295) sowie der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430) veranlassen die National Coalition zu der folgenden ergänzenden Stellungnahme:
a) Die gesamte Diskussion über die Rechtfertigung eines körperlichen Eingriffs durch Beschneidung von Jungen leidet unter einer elementaren kinderrechtlichen Schieflage im Verständnis des Elternrechts gegenüber den Rechten des Kindes. Korrigierende Klarstellungen sind erforderlich.
b) Mit Rücksicht auf eine Vielzahl noch nicht hinreichend geklärter Fragen sollte das Gesetzesvorhaben mit der Entschließung verbunden werden, gleichzeitig eine Begleitforschung sowie die Evaluierung der Erfahrungen in Gang zu setzen, die insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einschließt.
IM EINZELNEN:
Zu a)
Zutreffend wird davon ausgegangen, dass die Beschneidung ohne rechtfertigende Einwilligung eine rechtswidrige Körperverletzung ist. Soweit dabei auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgestellt wird, knüpft dies an das Erziehungsrecht gemäß Art. 6 Grundgesetz an. Unter Beachtung des Kindeswohls wird mit Blick auf die Freiheit der Religionsausübung eine Güterabwägung des Elternrechts mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vorgenommen.
Unabhängig davon, ob man annimmt, die Einwilligung der Eltern sei vom Wohl des Kindes gedeckt, oder ob man dies verneint, vernachlässigt die so formulierte Problemstellung den durch die Kinderrechtskonvention hinsichtlich des Elternrechts eingetretenen Paradigmenwechsel. Durch Art. 5 UN-KRK findet die Elternverantwortung eine grundlegend neue Definition. Die Vertragsstaaten achten das Recht der Eltern, das Kind „bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“ Während das Grundgesetz die Kinder bei Pflege und Erziehung als „Objekt“ anspricht, bringt Art. 5 UN-KRK den Grundgedanken der Konvention zum Ausdruck, dass das Kind nie Objekt, sondern stets als eigenständiges Subjekt und Träger eigener Rechte zu achten und zu schützen ist. Das Kind ist nicht zunächst „Objekt“ der elterlichen Erziehung und dann erst Subjekt, sondern eigenständige Persönlichkeit von Geburt an. Das Elternrecht ist – vorbehaltlich des begrenzten staatlichen Wächteramts – Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen, aber kein Recht ‚am Kind‘, das sie zur Verfügung über die körperliche Integrität des Kindes ermächtigt. Die Eltern sind – wie der Entwurf Drs-Opp. es zutreffend hervorhebt – lediglich Treuhänder der Rechte des Kindes.
Dadurch ergibt sich eine neue Problemstellung. Unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts ist auf die Einwilligung des Kindes abzustellen, dessen Ausübung in Vertretung des Kindes treuhänderisch von den Eltern wahrgenommen wird. Hier steht nicht Elternrecht gegen Kindesrecht, sondern zu bewältigen ist ein Zielkonflikt innerhalb eigener Rechte des Kindes – des Rechts auf Selbstbestimmung, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, aber auch des Rechts auf Selbstentfaltung in religiöser und kultureller Hinsicht, das dem Kind als eigenes Grundrecht zusteht. Dies treuhänderisch für das Kind wahrzunehmen, ist Aufgabe der Eltern. Sie dürfen sich dabei von ihren eigenen Erziehungsvorstellungen auch in religiöser oder kultureller Hinsicht leiten lassen; zu verantworten haben sie dies aber vor den Rechten ihres Kindes. Nicht nur die Ausrichtung an der judaischen, muslimischen oder christlichen Religion oder entsprechenden kulturellen Bräuchen verlangt Eltern eine gewissenhafte Prüfung ab, sondern auch die Vorenthaltung einer religiösen Erziehung, die eine Verkürzung seiner Grundrechte darstellen kann. Bei der Beschneidung geht es konkret um die Abwägung, ob das Kind selbst im Interesse eigener Rechte mutmaßlich eine Schmälerung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit hinnehmen würde. Es ist anzunehmen, dass die vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Risikobegrenzungen vom Standard der UN-Kinderrechtskonvention her das Mindeste sind, das aus der Perspektive des Kindes erforderlich ist.
In diesem Sinne muss die Subjektstellung des Kindes auch bei der Beschneidungsproblematik im Mittelpunkt stehen. Mindestens in der Begründung sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen. Die aufgezeigte Problematik ist im Übrigen ein sprechendes Beispiel für die Notwendigkeit, die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und den Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zu b)
Die in der bereits vorgelegten Äußerung der National Coalition aufgeführten Problempunkte betreffen die Tatsache, dass zahlreiche Einzelfragen zum Risiko, zum Schaden oder zum Nutzen der Beschneidung im hiesigen und im internationalen Diskurs keineswegs als abschließend geklärt gelten können. Wenn man gleichwohl durch die alsbaldige gesetzliche Regelung die Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt, sollte dies den Gesetzgeber veranlassen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen.
Berlin, den 22. November 2012 -
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Wir sollten dies Gespaltenheit nutzen.
Das heißt auch dass dieser Verband nicht komplett taube Ohren für unser Anliegen hat. -
ZitatAlles anzeigen
Der LSVD ein überparteilicher und überkonfessioneller Verband. Er wird sich deshalb zu dieser religiösen Frage vorerst nicht äußern. Es geht dabei nach unserer Meinung nicht um ein Problem, das schwule Männer im Vergleich zu heterosexuellen Männern in besonderem Maß betrifft.
Außerdem haben wir das Problem, dass zur Frage der Beschneidung von Jungen im Kindesalter in unserem Bundesvorstand und bei den Mitgliedern des LSVD unterschiedliche Meinungen bestehen. Die Frage ist noch nicht ausdiskutiert. Wir wollen deshalb auf unserem nächsten Verbandstag versuchen, uns auf eine Stellungnahme zu einigen.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
Lessingstraße 37i
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 831 79 53
Fax: 0721 831 79 55
E-Mail: [email protected]
http://www.lsvd.de/
Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Die Stiftung -
Ergänzung vom 27.11. 2012
23:50ZitatAlles anzeigenGuten Tag Herr M,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das HAMMER FORUM hat sich die medizinische Hilfe für Kinder in Krisengebieten auf die Fahnen geschrieben.
In unserem Projektland Guinea klären wir Jungen und Mädchen im Gesundheitsunterricht auch zum Thema Genitalverstümmelung auf. Weitere Informationen zu unseren Aktivitäten in Guinea finden Sie hier: UNSER EINSATZ - PROJEKTE & LÄNDER - GUINEA - GUINEA - Hammer Forum e.V.Eine Stellungnahme ähnlich der von Terre des Femmes e.V. ist vom HAMMER FORUM derzeit nicht vorgesehen.
Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie da.
Viele Grüße
Sabrina Johanniemann -
Dennoch sehe ich , bei Amnesty, die Aufforderung sich als Betroffener zu melden, mit drin.
Vielleicht ist die Lage ähnlich wie bei FORWARD-Germany.
Also könnte man den Kritikern, innerhalb Amnestys, vielleicht unter die Arme Greifen durch authentische Berichte. -
Wie gesagt, ich habe mich bei den einzelne Mitgliedsorganisationen,
welche noch keine Stellung bezogen haben durch gefragt.
agisra e.V. :ZitatSeh geehrter Herr M,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Agisra e.V. ist eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen.
Wir sind eine Frauenberatungsstelle und arbeiten ausschließlich mit Frauen. Aus diesem Grund haben wir keine Erfahrungen zum Thema Beschneidung von Jungen.Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Valentina Maradjieva
agisra e.V.Aktion Weißes Friedensband e.V:
ZitatAlles anzeigenHallo Herr M,
da man Jungen- und Mädchenbeschneidung überhaupt nicht miteinander vergleichen kann, auch nicht sollte, und wir uns ausschließlich um das Thema Mädchenbeschneidung bemühen, möchten wir keine Stellungnahme zu Jungenbeschneidung abgeben. Hinzu kommt, dass wir keine Expertise im Bereich Jungenbeschneidung haben und uns daher nicht berufen fühlen, eine Meinung abzugeben.
Herzliche Grüße
Günter Haverkamp
Aktion Weißes Friedensband e.V.
Himmelgeister Str. 107a
40225 Düsseldorf
Tel. 0211-9945137
Fax 0211-9945138
Mobil 0171-8379230
http://www.fgm-nrw.info/
http://www.kutairi.de/
Amnesty
International,
Sektion
der Bundesrepublik Deutschland:ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr M,
Amnesty hat sich nicht ausführlich mit der Thematik männlicher Beschneidung befasst und hat daher keine Position dazu, wie diese rechtlich geregelt werden sollte.
Klar ist, dass - wie Heiner Bielefeldt ausführt - bei einer menschenrechtlichen Beurteilung verschiedene Aspekte der Religionsfreiheit (religiöse Erziehungsrechte der Eltern / künftige religiöse Selbstbestimmung des Kindes) und andere Menschenrechte (körperliche Unversehrtheit / Gesundheit) sorgfältig abgewogen werden müssen. Eine solche Abwägung haben wir bisher nicht vorgenommen.
Im Fall von weiblicher Genitalverstümmelung (verharmlosend auch Beschneidung) haben wir eine eindeutige Position. Sie verletzt das Recht auf physische Unversehrtheit, das Recht auf Leben und (reproduktive) Gesundheit, aber auch das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen und ist daher eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und muss daher gesellschaftlich zurückgedrängt und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden. Amnesty ist sich dabei bewusst, dass weibliche Genitalverstümmelung in einigen Gesellschaften/Gruppen tief verwurzelte Tradition ist. Dies erfordert einen sensiblen Umgang mit dem Thema - bedeutet jedoch nicht, dass Tradition als Rechtfertigung dienen kann.
Die Festlegung unserer Arbeitsschwerpunkte ist ein stark basisdemokratischer Prozess in unserer Organisation; wir möchten die Menschen mit einem bestimmten Anliegen dazu ermutigen, sich bei Interesse bei uns oder in anderen Initiativen aktiv einzubringen und so den gesellschaftlichen Diskurs über ein Thema zu beeinflussen.Mit freundlichen Grüßen,
Marilena Savvides- Fachreferentin | Welcome Center -
AMNESTY INTERNATIONAL - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zentrale Dienste . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 BerlinT: +49 (0)30-420248-0 . F: +49 (0)30-420248-488
http://[email protected] . visit: http://www.amnesty.de/
follow us: http://www.twitter.com/amnesty_de . join us:
http://www.facebook.com/amnestydeutschlandFORWARD-Germany:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Eric M,
Wir im Vorstand von FORWARD-Germany haben entschieden, keine Stellungnahme als Verein zu formulieren weil wir unterschiedlichen Meinungen sind. Stattdessen nehmen wir als Individuen Stellung.
Ich spreche daher nur für mich.
Ich bin gegen die Beschneidung von Jungs aus drei Grunden: 1) Gleicheit; 2) Kinderrechte; 3) Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobe Levin von Gleichen
1ste Vorsitzende
Ich ergänze natürlich noch die Nachzügler. -
Wie aus einem Artikel (Beschneidungsdebatte: Deutsche Parlamentarier schauen “It’s a boy”) der „Humanist News“ hervor geht, wurde dieser Film mit deutschen Untertiteln versehen und wird demnächst aufgeführt.
Mein Gedanke war durch vermehrte Anfragen bei einem Sender zu versuchen, dass er auch dort gesendet wird. z.B. bei arte.
Wie denkt ihr darüber?
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Hat jemand schon mal versucht mit ihnen
in Kontakt zu treten? -
In der ehemaligen DDR bekamen fleißige SchülerInnen einen Bienchen ins Klassenbuch eingetragen - oder gestempelt. Also zu den Fleißkärtchen auch noch ein Bienchen.

Nicht nur da... dass haben sie In der Grundschule weiterhin gemacht.
=)
Also ein Bienchen von mir, in Gold.
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[…]
Nicht nur die Nicht-gläubigen.
Auch die gläubigen Menschen würde es besser gehen wenn der Staat sich nicht mehr von paar monotheistischen Religionen beeinflussen lassen würde.
Denn zur Zeit wird Religionsfreiheit nach deren Gutdünken ausgelegt.
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Ich komme mir gerade beschämt vor, noch nicht selbst darüber gestolpert zu sein.
Seltsam dass sich damals nicht schon viele gefunden haben die diesen Menschen in Schutz nahm.
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The Raw Story | Germany fines circumciser for initiation of 7 boys
ZitatGermany fines circumciser for initiation of 7 boys
Zitatdpa German Press Agency
Published: Tuesday October 17, 2006
Dusseldorf- A 77-year-old Turkish national who performed ritual circumcisions on seven boys was convicted Tuesday in Germany of causing dangerous bodily harm and fined 2,100 euros. Prosecutors told the state court in Dusseldorf that circumcision was only allowed in Germany for medical reasons and could only be performed by surgeons. Traditional Turkish Muslims practise circumcision on boys aged 6 to 11 as a manhood initiation ritual.The accused did not attend the trial, a re-hearing in an appeal court, two years after he had been fined the same amount.
At the original trial, the accused agreed he had performed the circumcisions at the request of parents in several cities. Police who seized the surgical instruments at his home described them as dirty and university scientists said he did not follow hygiene rules.
© 2006 dpa German Press Agency
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Grundsätzlich sag ich ja, vorstellbar ist es. Aber ob es ins Gewicht fällt müsste man schon anhand von langen Studien reihen untersuchen.
Aber Studien muss man genau betrachten.
So glaub ich gerne das beschnittenen Männer in der Regel weniger Sexualkrankheiten und mehr Kinder haben. Aber nicht weil sie beschnitten sind sondern weil sie meist einer religiösen Gruppe angehören die zügellose Sexualität verurteilt und Fruchtbarkeit predigt. So was muss man berücksichtigen.Bisher kenne ich keine Studie die sich so ausgiebig damit beschäftigt hat um sie mit guten Gewissen belastbar zu nennen.
Aber wie gesagt, dass es ein Einfluss haben könnte will ich nicht verneinen. -
Zitat
Die Vorhaut ist etwas Verabscheuungswürdiges. Und deswegen schneiden wir sie ab.
Lange hab ich nicht so ein beklemmenden Satz gehört. -
Es kam die erwartete Antwort...
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Beschneidung. Zuständigkeitshalber bin ich mit der Beantwortung beauftragt worden. Wir bedauern, dass Sie bisher keine Antwort erhalten haben. Grund dafür war ein Personalwechsel.
Die Frage der Beschneidung minderjähriger Knaben betrifft mehrere Grundrechts- und Verfassungspositionen des Kindes und der Eltern. Eine umfassende Abwägung ist deshalb erforderlich. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass das Kindeswohl nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern auch die Hineinnahme des Kindes in das religiöse und kulturelle Umfeld der Eltern umfasst, wie es im Grundrecht der (religiösen) Kindererziehung nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1, 2 GG zum Ausdruck kommt. Dieses schränkt das Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes bereits qua Verfassung ein. Grenzen bestehen dort, wo es das Kindeswohl im Einzelfall gebieten mag. Dementsprechend trägt der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums den Grundrechten des Kindes insbesondere durch eine Ausnahmeregelung und die Verpflichtung auch der religiösen Beschneider auf eine Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst Rechnung.
In Anbetracht der Tatsache, dass bereits die Existenz negativer Folgen der männlichen Beschneidung unter Medizinern höchst strittig ist (vgl. etwa die Praxis in den USA), erscheint es derzeit nicht unverhältnismäßig, ein jahrtausendealtes und als verbindlich betrachtetes Glaubensgebot in den beschriebenen Grenzen zuzulassen. Die gebotene sorgfältige Abwägung stellt gleichzeitig sicher, dass unzweifelhaft schädigende Riten wie etwa die weibliche Genitalverstümmelung weiterhin verboten bleiben und unter Strafe stehen.
Wie Sie der beigefügten Verlautbarung entnehmen können, hat die EKD den Referentenentwurf als Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung und als Mittel zur Herstellung von Rechtssicherheit und zur Durchsetzung einheitlicher und klarer Bedingungen für die Beschneidung grundsätzlich begrüßt. Die EKD hat sich zu den konkret vorgeschlagenen Regelungen jedoch differenziert geäußert und sich ausdrücklich für eine stärkere und deutlichere Berücksichtigung der Schmerzbehandlung und der ordnungsgemäßen Ausbildung der religiösen Beschneider ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Hübner ReferendarinKirchenamt der EKDAbteilung RechtAmt der UEK
Herrenhäuser Str. 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0049 511 2796 250E-Mail: [email protected] -
An susanna ich hoffe du hast ihnen auch die Begründung mitgegeben. =)