Beiträge von E.H.M.

    National Coalition
    für die Umsetzung der
    UN-Kinderrechtskonvention
    in Deutschland


    STELLUNGNAHME DER NATIONAL COALITION FÜR DIE UMSETZUNG DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION IN DEUTSCHLAND ZU DEN GESETZENTWÜRFEN ZUR BESCHNEIDUNG VON JUNGEN VOM 22. NOVEMBER 2012

    Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (National Coalition) hat im Rahmen der Anhörung des BMJ zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die anstehenden gesetzgeberischen Schritte an dem Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) messen lassen müssen (siehe Anlage).
    Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11295) sowie der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430) veranlassen die National Coalition zu der folgenden ergänzenden Stellungnahme:
    a) Die gesamte Diskussion über die Rechtfertigung eines körperlichen Eingriffs durch Beschneidung von Jungen leidet unter einer elementaren kinderrechtlichen Schieflage im Verständnis des Elternrechts gegenüber den Rechten des Kindes. Korrigierende Klarstellungen sind erforderlich.
    b) Mit Rücksicht auf eine Vielzahl noch nicht hinreichend geklärter Fragen sollte das Gesetzesvorhaben mit der Entschließung verbunden werden, gleichzeitig eine Begleitforschung sowie die Evaluierung der Erfahrungen in Gang zu setzen, die insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einschließt.
    IM EINZELNEN:
    Zu a)
    Zutreffend wird davon ausgegangen, dass die Beschneidung ohne rechtfertigende Einwilligung eine rechtswidrige Körperverletzung ist. Soweit dabei auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgestellt wird, knüpft dies an das Erziehungsrecht gemäß Art. 6 Grundgesetz an. Unter Beachtung des Kindeswohls wird mit Blick auf die Freiheit der Religionsausübung eine Güterabwägung des Elternrechts mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vorgenommen.
    Unabhängig davon, ob man annimmt, die Einwilligung der Eltern sei vom Wohl des Kindes gedeckt, oder ob man dies verneint, vernachlässigt die so formulierte Problemstellung den durch die Kinderrechtskonvention hinsichtlich des Elternrechts eingetretenen Paradigmenwechsel. Durch Art. 5 UN-KRK findet die Elternverantwortung eine grundlegend neue Definition. Die Vertragsstaaten achten das Recht der Eltern, das Kind „bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“ Während das Grundgesetz die Kinder bei Pflege und Erziehung als „Objekt“ anspricht, bringt Art. 5 UN-KRK den Grundgedanken der Konvention zum Ausdruck, dass das Kind nie Objekt, sondern stets als eigenständiges Subjekt und Träger eigener Rechte zu achten und zu schützen ist. Das Kind ist nicht zunächst „Objekt“ der elterlichen Erziehung und dann erst Subjekt, sondern eigenständige Persönlichkeit von Geburt an. Das Elternrecht ist – vorbehaltlich des begrenzten staatlichen Wächteramts – Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen, aber kein Recht ‚am Kind‘, das sie zur Verfügung über die körperliche Integrität des Kindes ermächtigt. Die Eltern sind – wie der Entwurf Drs-Opp. es zutreffend hervorhebt – lediglich Treuhänder der Rechte des Kindes.
    Dadurch ergibt sich eine neue Problemstellung. Unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts ist auf die Einwilligung des Kindes abzustellen, dessen Ausübung in Vertretung des Kindes treuhänderisch von den Eltern wahrgenommen wird. Hier steht nicht Elternrecht gegen Kindesrecht, sondern zu bewältigen ist ein Zielkonflikt innerhalb eigener Rechte des Kindes – des Rechts auf Selbstbestimmung, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, aber auch des Rechts auf Selbstentfaltung in religiöser und kultureller Hinsicht, das dem Kind als eigenes Grundrecht zusteht. Dies treuhänderisch für das Kind wahrzunehmen, ist Aufgabe der Eltern. Sie dürfen sich dabei von ihren eigenen Erziehungsvorstellungen auch in religiöser oder kultureller Hinsicht leiten lassen; zu verantworten haben sie dies aber vor den Rechten ihres Kindes. Nicht nur die Ausrichtung an der judaischen, muslimischen oder christlichen Religion oder entsprechenden kulturellen Bräuchen verlangt Eltern eine gewissenhafte Prüfung ab, sondern auch die Vorenthaltung einer religiösen Erziehung, die eine Verkürzung seiner Grundrechte darstellen kann. Bei der Beschneidung geht es konkret um die Abwägung, ob das Kind selbst im Interesse eigener Rechte mutmaßlich eine Schmälerung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit hinnehmen würde. Es ist anzunehmen, dass die vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Risikobegrenzungen vom Standard der UN-Kinderrechtskonvention her das Mindeste sind, das aus der Perspektive des Kindes erforderlich ist.
    In diesem Sinne muss die Subjektstellung des Kindes auch bei der Beschneidungsproblematik im Mittelpunkt stehen. Mindestens in der Begründung sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen. Die aufgezeigte Problematik ist im Übrigen ein sprechendes Beispiel für die Notwendigkeit, die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und den Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz aufzunehmen.
    Zu b)
    Die in der bereits vorgelegten Äußerung der National Coalition aufgeführten Problempunkte betreffen die Tatsache, dass zahlreiche Einzelfragen zum Risiko, zum Schaden oder zum Nutzen der Beschneidung im hiesigen und im internationalen Diskurs keineswegs als abschließend geklärt gelten können. Wenn man gleichwohl durch die alsbaldige gesetzliche Regelung die Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt, sollte dies den Gesetzgeber veranlassen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen.
    Berlin, den 22. November 2012

    Ergänzung vom 27.11. 2012
    23:50

    Dennoch sehe ich , bei Amnesty, die Aufforderung sich als Betroffener zu melden, mit drin.
    Vielleicht ist die Lage ähnlich wie bei FORWARD-Germany.
    Also könnte man den Kritikern, innerhalb Amnestys, vielleicht unter die Arme Greifen durch authentische Berichte.

    Wie gesagt, ich habe mich bei den einzelne Mitgliedsorganisationen,
    welche noch keine Stellung bezogen haben durch gefragt.


    agisra e.V. :

    Zitat

    Seh geehrter Herr M,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Agisra e.V. ist eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen.
    Wir sind eine Frauenberatungsstelle und arbeiten ausschließlich mit Frauen. Aus diesem Grund haben wir keine Erfahrungen zum Thema Beschneidung von Jungen.

    Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

    Valentina Maradjieva
    agisra e.V.

    Aktion Weißes Friedensband e.V:



    Amnesty
    International,
    Sektion
    der Bundesrepublik Deutschland:

    FORWARD-Germany:


    Ich ergänze natürlich noch die Nachzügler.

    The Raw Story | Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

    Zitat

    Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

    Zitat

    dpa German Press Agency
    Published: Tuesday October 17, 2006
    Dusseldorf- A 77-year-old Turkish national who performed ritual circumcisions on seven boys was convicted Tuesday in Germany of causing dangerous bodily harm and fined 2,100 euros. Prosecutors told the state court in Dusseldorf that circumcision was only allowed in Germany for medical reasons and could only be performed by surgeons. Traditional Turkish Muslims practise circumcision on boys aged 6 to 11 as a manhood initiation ritual.

    The accused did not attend the trial, a re-hearing in an appeal court, two years after he had been fined the same amount.

    At the original trial, the accused agreed he had performed the circumcisions at the request of parents in several cities. Police who seized the surgical instruments at his home described them as dirty and university scientists said he did not follow hygiene rules.

    © 2006 dpa German Press Agency

    Grundsätzlich sag ich ja, vorstellbar ist es. Aber ob es ins Gewicht fällt müsste man schon anhand von langen Studien reihen untersuchen.

    Aber Studien muss man genau betrachten.
    So glaub ich gerne das beschnittenen Männer in der Regel weniger Sexualkrankheiten und mehr Kinder haben. Aber nicht weil sie beschnitten sind sondern weil sie meist einer religiösen Gruppe angehören die zügellose Sexualität verurteilt und Fruchtbarkeit predigt. So was muss man berücksichtigen.

    Bisher kenne ich keine Studie die sich so ausgiebig damit beschäftigt hat um sie mit guten Gewissen belastbar zu nennen.
    Aber wie gesagt, dass es ein Einfluss haben könnte will ich nicht verneinen.

    Es kam die erwartete Antwort...