Ich glaube bevor wir uns hier weiter über Beschneidungsstile wie in einem Fetischforum streiten sollte eigentlich das wichtigste sein das soviel Gesundes Gewebe wie möglich erhalten bleibt.
Welcher Stil das am Ende in falle einer Beschneidung wäre ist erstmal nebensächlich.
Zustimmen muss ich dir, dass es wichtig ist, dass so viel wie möglich gesundes Gewebe erhalten bleibt. Was anderes sage ich ja auch nicht. Aber gerade deswegen ist ja der Beschneidungsstil so wichtig ( insofern überhaupt wirklich eine Beschneidung nötig ist, wie wir alle wissen ist eine Beschneidung meist gar nicht nötig sondern man bekommt das Problem auch anders in den Griff ), denn je nach Stil bleibt mehr oder weniger Gewebe übrig. Bei der in Deutschland üblichen Beschneidungsart low & tight beispielsweise bleibt so gut wie gar nichts mehr an Gewebe übrig. Da ist die empfindliche innere Vorhaut praktisch so gut wie komplett entfernt, im Vergleich zu high & tight oder high & loose.
Was auch wichtig ist, insofern man um eine Beschneidung tatsächlich nicht herum kommt weil alle anderen Versuche gescheitert sind, dass man den gewählten Beschneidungsstil, dann in der Einwilligungserklärung zur OP auch konkret angibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der Arzt oder die Ärztin einfach low & tight beschneiden. Im Netz findet man ja solche Berichte, wo Personen sich darüber beklagen, dass der Arzt dann einfach anderes beschnitten hat, wie zuvor mit dem Patienten abgesprochen. Wenn dieser Vermerk in der Einwilligungserklärung fehlt, kann man den Arzt oder die Ärztin nicht einmal jur. belangen. Ich kenne selbst 2 Fälle aus meinem Bekanntenkreis, wo genau das passiert ist und die Personen nun massive Probleme haben, sprich massiven Gefühlsverlust haben. Abgesprochen war mit dem Arzt, bzw. Ärztin dass high und tight beschnitten werden sollte damit viel von der inneren Vorhaut übrig bleibt. Was war passiert, low & tight beschnitten. Als das festgestellt wurde, hatte der Arzt das heruntergespielt, alles halb so wild. Solche Aussagen kennen wir ja, gibt es hier im Forum ja einige nachzulesen. Der eingeschaltete Anwalt, konnte auch nichts erreichen, eben weil der besprochene Beschneidungsstil nicht konkret im Aufklärungsbogen bzw. Einwilligungserklärung schriftlich fixiert wurde. Der Arzt hatte das dann so dargestellt, als wäre nur ganz im Allgemeinen über die Beschneidungsstile gesprochen worden. Folge: die Klage wurde abgewiesen.