Beiträge von werner

    Den Artikel von Frank Furedi gibt es jetzt auch auf deutsch.

    http://www.novo-argumente.com/magazin.php/no…artikel/0001534

    Aktuell wird er durch den Bezug auf die Pädophilie-Diskussion.

    Zitat

    "Mit der rhetorischen Strategie, Beschneidung als Kindesmissbrauch darzustellen, soll eine Brücke zur Besorgnis der Öffentlichkeit über die Bedrohung durch Pädophilie geschlagen werden. Daher bezeichnen manche Gegner der Zirkumzision die Beschneidung auch als „ritualisierten Kindesmissbrauch“: Das scheint dann auf dunkle Praktiken hinzudeuten, die ein moralisches Äquivalent zur Pädophilie darstellen sollen, und man hofft, ein Hauch der diesbezüglichen moralischen Entrüstung möge sich doch auch der Beschneidung zuwenden. Der moderne Audruck „Missbrauch“ ist wie kein anderer mit der Idee des Bösen verbunden, egal ob er auf die Rituale pädophiler Gruppen oder die Rituale bei der Beschneidung jüdischer Säuglinge angewendet wird. Bei der Verwendung des Begriffes Kindesmissbrauch werden keine Unterschiede gemacht."

    Frau Dr. Deusel meint ja nicht, dass Ästhetik das Ziel der Beschneidung sei, sondern dass es durch die Beschneidung diesbezüglich keine Einbussen gebe.
    Frage ist, warum sie dies überhaupt thematisiert. Hat den jemals jemand behauptet, dass ein beschnittener Penis hässlich aussehe? Kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil: es war Frau Dr. Deusel, die sich über die Stinken des ungewaschenen Penis' bei Unbeschnittenen äusserte.
    Ausserdem lenkt die Frage der Ästhetik vom eigentlich Problem ab. Darum geht es am allerwenigsten.

    Zitat

    "After 2 years for the first case and 13 months for the second one, we noticed that penile cosmesis was good, glans sensation was present, and early morning erection was maintained for both cases."


    Das bedeutet, dass 2 Jahre/13 Monate nach der Rekonstruktion der Penis normal funktionierte. Um das zu testen, wurde der Penis "manipuliert". Das ist ein ganz normales medizinisches Vorgehen nach solchen Operationen.

    Danke, Götz, für diesen Artikel:

    sagt Prof. Dr. B. Zernikow, vom Deutschen Kinderschmerzzentrum, Universität Witten. Der Mann hat aber bestimmt überhaupt keine Ahnung.

    Auch auf die von Prof. Zernikow gelobten "Österreichischen interdisziplinäre Handlungsempfehlungen zum perioperativen Schmerzmanagement bei Kindern" von Dr. Messerer et.al. wurden in diesem Forum schon erwähnt:

    Geplante Buchveröffentlichung mit einem Beitrag von Jérôme Segal - Herausgeber: Prof. Matthias Franz


    Allerdings auf dem Hintergrund der österreichischen Gebrauchs- und Fachinformationen für die Emla-Salbe. Sowohl Prof. Zernikow als auch Dr. Messerer et.al. haben die betreffenden Problematik vermutlich noch nicht im Blickfeld.

    In den Handlungsempfehlungen formulieren Dr. Messerer et.al. wie folgt:

    Zitat

    "Am häufigsten wird EMLA®-Creme, eine eutektische Mischung aus Lidocain 2,5% und Prilocain 2,5%, eingesetzt. Sie ist in- diziert für die äußerliche Anwendung auf der intakten Haut zur Oberflächen- anästhesie bei venösen und arteriellen Punktionen, Lumbalpunktion, Vorberei tung zur Zirkumzision und bei chirurgischen Eingriffen an der Hautoberfläche [2]."

    [2] verweist auf "Association of Paediatric Anaesthetists of Great Britain and Ireland (2012) Good practice in post- operative and procedural pain management, 2nd Edition. Pediatr Anaesth 22(Suppl 1):1–79".


    Ähnlich wie bei Dr. Jost Kaufmann ist jedenfalls aus meiner zugegebenermassen völlig laienhaften Sicht auch bei Dr. Messerer et.al. ein gewisses Missbrauchspotential gegeben, für das natürlich die genannten Autoren in keiner Weise verantwortlich zu machen sind. Trotzdem wäre ein Hinweis auf die "ethische Inakzeptabilität" der Anwendung von Emla bei der Beschneidung und den in der österreichischen Fach- und Gebrauchsinformation immer noch existierende Indikationserweiterung durch einen Unbedenklichkeitshinweis vielleicht unter Umständen hilfreich gewesen. Jedenfalls müsste dies meiner unmassgeblichen Ansicht nach auch Prof. Zernikow als erklärtem Kritiker ritueller Beschneidungen auch dann am Herzen liegen, wenn die Beschneidung in den Empfehlungen von Dr. Kaufmann und Dr. Messerer et.al. nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit liegen.


    Ja, kennen wir. Der Artikel bezieht sich fast ausschliesslich auf die bekannten Untersuchungen von Wiswell et.al. (1989), Chaim et.al. ( 2005) und Christakis et.al. (2000). Allen drei Untersuchungen lagen lediglich die Akten der Krankenhäuser vor. Die Untersuchung von Wiswell wurde schon vor längerer Zeit auf der Seite "Beschneidung von Jungen" auseinandergenommen. Sie beruht auf amerikanischen Militärakten.

    Was dabei herauskommt, wenn man die Beschneider fragt, kann sich jeder selbst denken.

    Gibt man bei "Google Scholar", der weltweit wichtigsten Suchmaschine für wissenschaftliche Artikel, das Suchwort "Emla" ein und sortiert nach "Date", ist der zehnte Treffer ein Artikel des Beschneidungsforums.

    http://scholar.google.de/scholar?hl=de&…q=emla&scisbd=1

    Damit hat sich das Beschneidungsforum im internationalen Kreis der Wissenschaften fest etabliert und verdient einen Platz in der "Hall of Fame".

    Die im Beschneidungsforum zusammengetragenen Erkenntnisse über Emla, seine Anwendung bei der Beschneidung, die Darstellung der Hintergründe der wissenschaftlichen Erforschung von Emla seit den 1990er Jahren, die Bedeutung dieses Lokalanästhetikums in der deutschen Beschneidungsdebatte, der Kampf um die deutschen Gebrauchs- und Fachinformationen (Zulassung, Indikation, Off-Label-Use) bis hin zur Charakterisierung der Salbe als "ethisch inakzeptabel" durch die europäische Arznelmittelagentur - alles dieses hat das Beschneidungsforum zusammengetragen, kritisch analysiert und als erstes und einziges Medium der interessierten Öffentlichkeit umfassend und lückenlos zur Verfügung gestellt.

    Na endlich verteidigt mal wer den Pekarek. ;(

    "Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke"

    http://www.verfassungsblog.de/de/evident-dan…er#.Ux5ATpK9KK2

    Wer so "antwortet", hat offensichtlich die Frage nicht verstanden.


    Die beiden Autoren des o.g. Artikels kommen übrigens vom Lehrstuhl Christoph Möllers, der schon Ende 2012 Reinhard Merkel "geantwortet" hatte.

    Zitat

    "Wie schwierig die Bemessung der Religionsfreiheit ist, zeigte in diesem Jahr die Debatte über die Beschneidung von Neugeborenen im Judentum und im Islam. Ist sie von der Religionsfreiheit geschützt? Der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel hat dies vehement verneint. So schreibt er:

    "Kein Freiheitsgrundrecht, welchen Gewichts immer, gestattet, unter welchen Bedingungen immer, das direkte Eindringen in den Körper eines Anderen, und wäre der Eingriff noch so bagatellhaft."

    Eine suggestive Bemerkung, die mit unserem Verständnis von Grundrechten allerdings wenig zu tun hat. Nicht nur darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschränkt werden, es ist auch klar und unbestritten, dass Eltern das Recht haben, an ihrem Kind Eingriffe vornehmen zu lassen. Dass diese Befugnis nur das körperliche, nicht aber das in einer Religionsgemeinschaft so definierte spirituelle Wohl umfasst, ist eine biologistische Annahme, die aus dem Grundgesetz nicht folgt. In jedem Fall: Selbst wenn aus der Religionsfreiheit unmittelbar ein Recht auf Beschneidung der eigenen Kinder nicht folgte, würde aus ihr doch folgen, dass der Gesetzgeber dieses Recht einräumen kann. Diese juristische Unterscheidung erscheint freilich für einen Großteil der öffentlichen Debatte schon zu komplex."

    http://www.deutschlandfunk.de/gott-und-die-w…ticle_id=231858


    Ja, klar, "biologistisch": die Vorhaut hat ganz einfach Pech, dass sie zum religiösen Symbol geworden Ist. Dadurch hat sie ihren Grundrechtsschutz zugunsten der Religionsfreiheit eingebüsst. Warum dann ein Gesetz die Klitoris et.al. so völlig "biologistisch" schützt, wird uns Christoph Möller bestimmt noch verklären erklären. Da bin ich mir ganz sicher.

    Herzberg schrieb dazu:

    Zitat

    "So ist nun mal unsere Kultur von alters her, und Millionen Männer und Knaben sind beschnitten! Dass man damit für die Rechtsfrage nichts Erhebliches sagt, macht der Blick auf benachbarte Tatbestandsverwirklichungen klar. Wie bei der Beschneidung das starke dem schwachen Familienmitglied Schmerzliches antut, so geschieht es auch im Machtgefälle zwischen Ehemann und Ehefrau, zwischen Eltern und Töchtern. Es gibt Bevölkerungsgruppen, die es als Teil ihrer Kultur und, voll frommer Verachtung der Mehrheitsgesellschaft, als gottgewollt betrachten, dass die Frau dem Manne untertan ist und die Eltern über ihre Kinder weit mehr Macht ausüben, als ihnen unser Familienrecht einräumt. Was hier der Stärkere dem Schwächeren an Körperverletzungen, Freiheitsberaubungen, Verschleppungen, Nötigungen zufügt, das veranlasst, wenn es nicht geradezu tödlich endet, so gut wie nie eine Strafverfolgung. Man denke an das in Anatolien zwangsverheiratete junge Mädchen, das in Deutschland im Haus festgehalten wird und der Familie ihres Mannes Sklavendienste leistet. Solche Macht und Unterdrückung wird, wie die Beschneidung, mit bestem Gewissen ausgeübt. Für die Täter ist sie Teil ihrer religiös fundierten Kultur, und es hängt damit zusammen, dass die deutsche Justiz dazu neigt, sich nicht einzumischen. Aber niemand wird sagen, dass solch ein Gewährenlassen als Respektierung von Kultur und jahrhundertealtem Brauchtum richtig ist und die dareinfallenden Körperverletzungen, Freiheitsberaubungen, Nötigungen usw. als erlaubte Taten zu akzeptieren sind. Es handelt sich vielmehr um Straftaten, die von Rechts wegen verfolgt werden müssen".

    Das Märchen, dass die rituelle Beschneidung zu Sowjetzeiten verboten war, wurde z.B. von Yona Metzger bei seinem legendären Berlinbesuch kolportiert. Die Absicht hinter Metzgers Fehlinformation dürfte auf der Hand liegen. Schade, dass der o.g. Leserbriefschreiber diese Fehlinformation nicht überprüft hat.

    Dennoch wurde Religion insgesamt in der Sowjetunion natürlich "nicht gerne gesehen". Die Frau Dr. Deusel betonte auf diesem Hintergrund, dass Juden damals trotzdem beschnitten hätten.

    Die Argumentation dürfte klar sein: ein Beschneidungsverbot ist das Zeichen einer Diktatur, und: wir machen es trotzdem.

    Zitat

    "The National Board of Health used religious circumcision supporters and a circumcision critical grassroots association as informants in the preparation of a health professional note, to say the least strange. It is also curious that the note not be spending as much as one word on the medical ethical considerations in the controversial intervention as a boy circumcision. And the main ethical, social and copyright aspects seen with the child's eyes are affected at all. Despite the fact that the then health minister explicitly asked for the ethical and social aspects highlighted in the memo.
    It is unfortunate that the Medical Association and the Danish Surgical Society was not consulted. It is altogether unfortunate that the important 'Note on the circumcision of boys' as from June 2013 were not submitted for consultation, such as the Board of Health chose to do with the realistic rather indifferent review of the "Guide to the circumcision of boys' in December 2013."


    http://translate.google.de/translate?sl=a…e-af-drenge/%0A