Selbstverfreili - wenn es weibliche Kinder sind
George Orwell grüßt aus dem Grabe:
ZitatKinder sind schon heute Träger von Grundrechten in unserem Grundgesetz. Kinder sind Menschen und haben selbstverständlich Anspruch auf den Schutz des Staats und die Gewährleistung der Grundrechte (z. B. Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit).
https://www.stmas.bayern.de/kinderrechte/index.php
Oder werden Jungen in Bayern neuerdings vor Genitalverstümmelung geschützt? Habe ich was verpasst?
Ganz besonders "drollig":
ZitatViele Gesetze in Deutschland, z. B.
- das Bürgerliche Gesetzbuch (Grundsatz der gewaltfreien Erziehung; ....
dienen dem Schutz, der Beteiligung und den Rechten von Kindern.
Oh ja, das BGB, z.B. der §1631d, der dient ja dem Schutz der genitalen Unversehrtheit von Jungen, ihr Heuchler!
Die Grüne Jugend wurde da schon deutlicher als das das bayerische Familienministerium: "Explizit wird hier das Thema religiöse Beschneidung von biologisch männlichen Kindern ausgeklammert"
Einfach mal was ausklammern!