Es tut sich was, auch in der Schweiz:
Zitat von GesundheitstippDie Kinderärztin Manuela Hany aus Winterthur ZH sagt: Eine verengte Vorhaut mache die Operation nicht notwendig, sofern das Kind nicht unter Beschwerden leide. «Meist kann man abwarten, bis der Bub in die Pubertät kommt. Dann weitet sich die Vorhaut oft auf natürliche Weise.» Nur selten ist eine Operation aus medizinischen Gründen nötig, etwa wegen Hautentzündungen oder Schmerzen.
Zitat von GesundheitstippFür den Verein Pro Kinderrechte Schweiz stellt die Beschneidung eine «schwere Körperverletzung» dar. Auch religiöse Gründe könnten sie nicht rechtfertigen. Das schreibt Christoph Geissbühler, Geschäftsführer des Vereins. Ähnlich argumentiert die St.Galler Juristin Beatrice Giger. Die Beschneidung ohne medizinische Gründe liege nicht im Kindeswohl. Sie sei eine «Verstümmelung».