Das eigentliche Thema wäre doch nicht: Wann handeln? sondern eher :Wer handeln? Solange die betroffenen noch unmündig sind hat niemand zu "Handeln" sondern wenn überhaupt nur der Betroffene. Alles andere ist kein Handeln sondern ein Vergewaltigen. Und dabei bleibt es nach meinem Selbstverständnis sogar wenn der betroffene durch Lug und Trug zum Handeln überredet wurde obwohl er sich über die Konsequenzen noch gar nicht im klaren sein kann.
Alfred
Ne, ne, Name dieses Thema ist: Ab welchem allter handeln.