abgeordnetenwatch.de: Heidemarie Wieczorek-Zeul
Zitatvielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordneten Watch. Ich begrüße den Gesetzesentwurf zur weiblichen Genitalverstümmelung, denn der Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung braucht eine informierte Öffentlichkeit und eine Lobby. Die Initiative ist ein wichtiges Zeichen, wenn man bedenkt, dass schätzungsweise 20.000 Betroffene in Deutschland leben und weitere 4.000 bis 5.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung bedroht sind.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass weibliche Genitalverstümmelung und männliche Beschneidung nicht gleichgesetzt werden können, auch wenn der Begriff "Beschneidung" für beide Praktiken genutzt wird. Weibliche Genitalverstümmelung dient innerhalb der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen der Kontrolle weiblicher Sexualität und damit der Frauen selbst. Auch stellt die weibliche Genitalverstümmelung einen sehr gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und hat lebenslange Folgen für die sexuelle Selbstbestimmtheit und Gesundheit von Frauen und ihrer Kinder bei Schwangerschaft und Geburt.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die weibliche Genitalverstümmelung als Körperverletzung in Deutschland bereits jetzt strafbar ist; und auch die Beihilfe durch Eltern oder Verwandte. Beschnittene Männer und Jungen, die diesen Eingriff als körperliche Misshandlung empfinden, können in Deutschland ebenfalls Anzeige wegen Körperverletzung erstatten – das entsprechende Gesetz spricht ganz neutral von Personen. Den Betroffenen muss in solchen Fällen Hilfe zu Teil werden.
Heute würde die sich wünschen das damals nicht so geschrieben zu haben....
Ich schreibe sie an.... diesbzgl. mit folgenden Fragen:
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Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,2009 schrieben Sie....
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Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die weibliche Genitalverstümmelung als Körperverletzung in Deutschland bereits jetzt strafbar ist; und auch die Beihilfe durch Eltern oder Verwandte. Beschnittene Männer und Jungen, die diesen Eingriff als körperliche Misshandlung empfinden, können in Deutschland ebenfalls Anzeige wegen Körperverletzung erstatten – das entsprechende Gesetz spricht ganz neutral von Personen. Den Betroffenen muss in solchen Fällen Hilfe zu Teil werden.
+++++++++++++++++++++Wie würden Sie sich Heute zu dem Thema äußern, insbesondere zur beabsichtigten Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungs, durch den geplanten §1631d?
Welche Möglichkeiten hat denn ein Junge überhaupt Anzeige zu erstatten, bei den herrschenden Verjährungsfristen?
Wie werden Sie sich in der bevorstehenden Abstimmung verhalten?
Mit frdl. Gruß,
Guy Sinden