Gerhard Schurz: Keine Toleranz gegenüber Menschenrechtsverletzungen: die Beschneidungsdebatte

  • GERHARD SCHURZ
    Toleranz im Spannungsfeld von Religion, Aufklärung und Wissenschaft


    Zitat


    Im Angesicht solcher Kritiken gingen
    der deutsche Bundestag und Bundesrat in die Knie
    und verabschiedeten im Dezember 2012 den
    neuen BGB-Paragraphen 1631d, demzufolge Knabenbeschneidung auch ohne medizinische In-
    dikation aus religiösen Gründen erlaubt ist und statt von Ärzten auch von dazu befähigten Reli-
    gionsvertretern durchgeführt werden darf.

    Anders kann man das nicht nennen. Kriecher ohne Rückgrat.


    Zitat


    Toleriert man religiös begründete Menschenrechtsverletzungen punktuell, so erzeugt man
    rechtliche Widersprüche und öffnet der Aufweichung aufgeklärter Rechtsgrundsätze Tür und
    Tor.

    http://www.mythos-magazin.de/ideologieforschung/gs_toleranz.pdf

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Tja, wenn sich Philosophen zu fachärztlichen Fragen äußern, kann das daneben gehen.

    "Trotz meiner weitgehenden Zustimmung zu den in Franz (Hg., 2014) gesammelten Stellungnahmen gegen religiös motivierte Bescheidung sei allerdings kritisch angemerkt, dass darin eine undifferenzierte Pauschalverurteilung aller Arten von Vorhautbeschneidungen stattfindet, einschließlich der medizinisch indizierten zur Behebung einer Phimose."

    Unsinn. Diese Pauschalität ist berechtigt, weil der Verlust an erogenem Gewebe ja schließlich unabhängig von der Motivation des Eingriffs erfolgt.

    "Im Gegensatz zu Darstellungen in diesem Band gibt es Vorhautverengungen bei Kleinkindern, die auch im Jungenalter nicht verschwinden, weil dabei die komplett verengte Vorhaut so weit über die Eichel vorragt,
    dass auch nach Salbenbehandlung kein schmerzfreies Zurückziehen möglich ist, was sowohl für Hygiene und Gesundheit des Penis wie für das Lustempfinden des Erwachsenen erhebliche Einbußen bedeutet."

    Auch das ist einfach Quatsch. Keiner der im Buch Schreibenden verleugnet, dass es medizinische Indikationen gibt. Nur halt nicht im "Jungenalter" bei beschwerdefreier Vorhautenge. Daran muss weder Salbe noch Zurückziehversuche. Die Länge der Vorhaut spielt überhaupt keine Rolle.

    "Es hätte auch erwähnt werden müssen, dass es heutzutage medizinisch problemlose sanfte
    Beschneidungstechniken gibt, bei denen die Eichel nach der Beschneidung immer noch knapp zur Hälfte bedeckt ist, was einer normal aus gebildeten Vorhaut annähernd gleich kommt."

    Auch das eine kühne Behauptung. Erstens ist gerade Stehr jemand, der oft auf diese Techniken hinweist. Und "gleich kommt" - auch das muss erstmal bewiesen werden. Was ab ist ist ab.

    "In diesem Fall werden weder Masturbationsfähigkeit noch Sensitivität des Penis eingeschränkt, sodass
    gegenüber dem vorhautverengten Penis nur Vorzüge der Beschneidung zutage treten."

    Welche "Vorzüge"?

    Also mein Rat an den Herrn: das nächte Mal vorher gründlich recherchieren, erst recht wenn man auf fremden Fachgebiet argumentiert.
    Die Fachärzte, die in Prof. Franz' Buch zu Wort kommen, hätten ihm sicher gerne weiter geholfen.

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