Was übrigens passiert, wenn man Anhängern nicht empirisch belegbarer Glaubenssysteme widerspricht, können Sie bald im Forum unter dieser Kolumne nachlesen.
Und das gilt nicht nur für die Homöopathie. Auch in anderen Bereichen kann man was erleben, wenn man "nicht empirisch belegbaren Glaubenssystemen" widerspricht.
Das schreibt ausgerechnet SPON, die Journaille die behauptete, dass der §1631d durch das Kölner Urteil notwendig geworden wäre.
Nötig wurde die Neuregelung nach einem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte.
Zu jenem Artikel gab es 686 fast ausschließlich ablehnende Leserkommentare - inzwischen hat SPON "dazugelernt". Widerspruch wird nicht mehr geduldet
Zum Abschluss deshalb noch mal Mark Benecke, der Mann mit den Käfern: "Glauben ist nicht Wissen. Und noch mal, glauben kann jeder, was er oder sie will. Solange man damit nicht andere einschränkt."