Schmahl, Stefanie : Auswirkungen der UN-Kinderrechtskonvention auf die deutsche Rechtsordnung

  • Genitalverstümmelung von Kindern = Emanzipation?

    http://kompetenzzentrum-pflegekinder.de/workspace/uplo…and-07-2016.pdf

    There is no skin like foreskin

  • Zitat
    Zitat


    Publikationen zum Themenkreis Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
    Kinderflüchtlinge, Kindersoldaten
    Stand: Juli 2016

    Hm. Worum geht es da jetzt überhaupt?

    Sollen da "unbegleitete" Pflegekinder" aus muslimischen Ländern in Pflegeeinrichtungen genitalverstümmelt werden, damit sie nach Art. 30 UN-KRK "ihre eigene Kultur pflegen" können?

    There is no skin like foreskin

  • Und worin besteht der angebliche "Kompromiss" in 1631d BGB?

    Der Kompromiss ist, dass nur Jungen verstümmelt werden dürfen. Mädchen also nicht.
    Man muss immer das Positive sehen - immerhin ist die Hälfte der Kinder geschützt!
    Wie so oft bei Kompromissen - man hat sich auf der Mitte geeinigt.
    Das ist doch ein fairer Kompromiss, sixtas!

    There is no skin like foreskin

  • Der Kompromiss ist, dass bei Jungen rostige Messer nicht mehr erlaubt sind.

    Wo steht das? Ich habe im 1631d keinen Rostigenmesserabsatz gefunden.

    Komm mir jetzt nicht mit "Regeln der ärztlichen Kunst"!

    Es geht allein um religiöse Regeln. Wenn für irgendeine ultraorthodoxe Untersekte ein rostiges Messer vorgeschrieben ist, dann ist das eben so. Dann geht das nicht anders.

    Rostige Messer sind sogar schärfer als die aus rostfreiem Edelstahl. Kannst du jeden Metzger fragen, der die guten alten, heute für Lebensmittel verbotenen Fleischermesser noch kennt.
    Wenn ein Steinmesser vorgeschrieben ist, dann ist eben ein Steinmesser vorgeschrieben.
    Wenn ohne Betäubung vorgeschrieben ist, dann ist eben ohne Betäubung vorgeschrieben.
    Wenn Blutabsaugen mit dem Mund vorgeschrieben ist - sogar oberrabbinerlich - dann ist eben Blutabsaugen mit dem Mund vorgeschrieben.

    Der Witz von 1631d ist doch - es gibt keinerlei staatliche Kontrolle - wurde von der Bundestagsmehrheit ausdrücklich so gewünscht. Der Grund ist, es soll alles straflos möglich sein was religiös für notwendig erachtet wird.
    Da hat man sich gedacht - wo keine Kontrolle, da kein Kläger. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo kein Richter, da keine Strafe.
    Na bitte!

    There is no skin like foreskin

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