Tom Georg Schmidt: "...dass eingriffsarme Beschneidungsformen bei Jungen und Mädchen verfassungskonform sind"

  • Na bitte, es war ja immer befürchtet worden: Jetzt sollen auch die Mädchen drankommen!


    "In der Rechtswissenschaft herrschte in der Vergangenheit überwiegend Schweigen zu der Frage der Rechtmäßigkeit einer rituellen Beschneidung von Jungen."

    Wie bitte?

    "wenn sie der Verwirklichung des elterlichen (religiösen) Erziehungsrechts dienen"
    Wie geiht dat? Religionsprüfung der Eltern?

    "unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Schmerzbehandlung"

    Die mit religiösen Vorstellungen dann schon wieder kollidiert...


    Zitat

    Diese Veröffentlichung kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen in § 1631d BGB und § 226a StGB aufgrund der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung (noch) verfassungsgemäß sind und schließt mit – aus Sicht des Verfassers – nötigen Reformvorschlägen.

    Da biegen sich die Balken!

    Pfui Deibel, Tom Georg Schmidt, in die Ecke und schämen!

    There is no skin like foreskin

  • Wobei man sich natürlich in erster Linie fragen muss, was eigentlich ein "eingriffsarmer" Eingriff ist? So etwas wie "ein bisschen schwanger"? Und wie dabei 50% oder mehr des sensiblen Genitalgewebes zerstört werden können.

    "wenn sie der Verwirklichung des elterlichen (religiösen) Erziehungsrechts dienen"

    Jetzt wird aus "Sorgerecht" mal eben "Erziehungsrecht"? Erziehung muss aber lt. Gesetz gewaltfrei sein.
    Er-ziehung ist so ziemlich das Gegenteil von Kaputtmachen.

    Warum ist das "religiös" in Klammern? Lässt man das "religiös" weg, verkommt der Satz vollends zur hohlen Phrase: "wenn sie der Verwirklichung des elterlichen Erziehungsrechts dienen" . Natürlich, die Eltern wollen das - halten das für richtig. Aber dadurch wird es nicht richtig. Von Kinderrechten hat Schmidt wohl noch nie etwas gehört. Warum denn nicht auch mal ein Ohrläppchen abschneiden, oder so? Wenn es doch nur um Elternrechte geht?

    Ich vermute, dass mit dem "religiös" ist der Taschenspielertrick. Man möchte formal geschlechtliche Symmetrie einführen, ohne dass Mädchen tatsächlich drankommen (denn wenn das erste Mädchen in D unters Messer käme, dann bräche ein feministischer Orkan los).
    Weil man sich einbildet, dass es bei Mädchen ja niemals religiös motiviert sein kann. Erstens stimmt das nicht, zweitens fängt da das staatlich-religiöse Erbsenzählen an. Wie ist das mit "Naturreligionen"? Religionen erster und zweiter Klasse, und ganz am Ende die Unreligiösen - die dürfen nix. Ach ja, unreligiöse Juden dürfen dann auch nix - muss ja religiös sein. Haut vorne und hinten nicht hin, aber 95€ soll man für diese Dissertation auch noch abdrücken. Nein danke!

    There is no skin like foreskin

  • Ich vermute, dass sieht nur so aus. Formal soll es nicht sexistisch sein, in der Wirkung doch. Sexismus durch die religiöse Hintertür:


    Ich vermute, dass mit dem "religiös" ist der Taschenspielertrick. Man möchte formal geschlechtliche Symmetrie einführen, ohne dass Mädchen tatsächlich drankommen (denn wenn das erste Mädchen in D unters Messer käme, dann bräche ein feministischer Orkan los).
    Weil man sich einbildet, dass es bei Mädchen ja niemals religiös motiviert sein kann.

    Kriegt jemand raus bei welchem Prof der promoviert hat?

    Ah, ich sehe gerade, Uni Greifswald, Strafrecht. Sowada?

    There is no skin like foreskin

  • Das ist alles bloß ein "Missverständnis":

    Zitat

    An der Universität Greifswald wurde das Problem des interkulturellen (Miss-)Verstehens beispielsweise in einer interdisziplinären Tagung zur „Beschneidung von Jungen“ verhandelt.

    So etwas klärt die Uni Greifswald doch sicher mit links auf, Kermani hilft bestimmt gerne...
    Interessant, "das Problem" wurde nicht be- sondern ver-handelt!

    https://idw-online.de/de/news673218

    There is no skin like foreskin

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