Götter tun sich generell schwer mit dem Grundgesetz
Zitat von Gideon BössEr will sogar, dass getötet wird, wer „seinem Vater oder seiner Mutter flucht“. Was ja auch irgendwie gegen die im Grundgesetz garantierte Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und diverse andere Rechte – verstößt.
Irgendwie schon, ja.
Man könnte das sogar "Mord" nennen. Aber es gibt auch noch was darunter: religiöse Körperverletzung, Kindesmisshandlung.
ZitatMit Homosexualität tun sich eigentlich alle Religionen schwer.
Mit der körperlichen Unversehrtheit tun sich zwei Religionen auch sehr schwer.
ZitatDass die allermeisten Religiösen in Deutschland (und das bedeutet hier immer: die allermeisten Christen) nicht auf Schwule losgehen, die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht zurückdrehen wollen und generell die Worte Gottes nicht mehr so wörtlich nehmen, liegt nicht an der Religion, sondern daran, dass sie diese relativiert haben.
Ach so, das geht also schon, wie erfreulich.
Das Christentum hat Paulus sei Dank gezeigt, dass man auch vermeintliche Genitalverstümmelungsgebote relativieren kann.
Allerdings - die Gleichberechtigung der Geschlechter ist am 12.12.2012 ganz erheblich zurückgeworfen worden. Wobei man behauptet hat, dass Religion nicht relativiert werden könnte.
ZitatSolange Religionen sich an die Grenzen halten, die ihnen das Grundgesetz zieht, ist ihre freie Ausübung garantiert und geschützt.
Ja, solange...
Wie schrieb noch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestage zu Verfassungmäßigkeit der Jungenverstümmelung:
Zitat von WDAlles anzeigenEine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung wäre
wegen Überschreitung des Umfangs des Sorgerechts daher unwirksam, die
tatbestandliche Körperverletzung mithin nicht gerechtfertigt und
grundsätzlich strafbar
.
Dieses Ergebnis entspricht
dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln
Zitat von WD"Üble, unangemessene Behandlung ...die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, ...eine körperliche Misshandlung,... eine Substanzverletzung, ...eine Gesundheitsschädigung."
Zitat von Gideon BössWenn jemand aber meint, das Grundgesetz durch eine religiöse Gesetzgebung ersetzen zu müssen, macht sich so zum Feind dieser Verfassung, weswegen der Rechtsstaat ihn bekämpfen wird
Und wenn die Regierung selber das Grundgesetz durch eine religiöse Gesetzgebung untergräbt? Wenn Volksvertreter nicht mehr das Volk vertreten?
§1631d, religiöse Ausnahmegenehmigungen fürs betäubungslose Schlachten, religiöse Gesetzgebung....
Dann muss offenbar die Regierung bekämpft werden. Vermtl. deshalb hat man das Widerstandsrecht in die Verfassung eingefügt. ![]()
Zitat von Art. 20 GGDie Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung...gebunden
...
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.