Zitat von Volker KauderBei uns darf jede Religion frei ausgeübt werden. Dabei müssen aber auch andere Wertentscheidungen respektiert werden. Wir haben immer wieder Diskussionen, inwieweit etwa das Schächten unter Gesichtspunkten des Tierschutzes zulässig ist. Unsere obersten Gerichte sagten: ja, aber in gewissen Grenzen. Wir haben gerade erste eine Diskussion über die Beschneidung geführt: Auch hier sagt der Gesetzgeber “Ja”, aber wiederum in bestimmten Grenzen.
Grenzen? Nur 5 Millimeter Vorhaut? Steht das irgendwo?
Kommentar Turkishpress dazu:
Zitat von TurkishpressEs spielt also auch die Herkunft und nicht nur die Religion eine Rolle, ob man das Grundrecht in Deutschland genießen darf
Da haben die sogar in gewisser Weise recht: Jungen mit Migrationshintergrund aus muslimischen Ländern haben weitaus geringere Chancen, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit genießen zu dürfen.
(Mit Genuss hat das auch tatsächlich viel zu tun )