Ein Mann mit Rückgrat und Mumm - Dr. Egon Jüttner

  • Ich hatte hier mal spekuliert, dass die 3 (in Worten D R E I) CDU-Abgeordneten, die gegen das Jungenverstümmelungsgesetz gestimmt haben sich möglicherweise schlicht "verwählt" hätten.

    Bei Egon Jüttner trifft das definitiv nicht zu, und er hat das auch am 12.12.2012 begründet:

    Zitat von Dr. Egon Jüttner

    Nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung aller Argumente für und gegen die oben angegebene gesetzliche Regelung der Beschneidung des männlichen Kindes habe ich mich entschieden, den Gesetzentwurf abzulehnen.
    Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist die Tatsache, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes höher zu werten ist als Religionsfreiheit oder Elternrecht. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ordnet jedoch das Kindesrecht sowohl dem Elternrecht als auch der Religionsfreiheit unter.
    Die Beschneidung von Jungen erfolgt meist ohne medizinische Indikation und ist deshalb als Körperverletzung zu werten. Durch die Schmerzforschung ist bewiesen, dass Kinder bereits ab der 24. Schwangerschaftswoche Schmerzen empfinden und dass diese umso nachhaltigere Auswirkungen haben, je jünger die Kinder sind. Von einer Allgemeinanästhesie bei Neugeborenen raten Experten aufgrund der physischen Unreife ab. Kinder unter drei Jahren sind besonders gefährdet, Anästhesiekomplikationen zu erleiden. Die im Begründungstext des Gesetzes aufgestellte Behauptung, mit der männlichen Beschneidung sei „nur eine geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit verbunden“, entspricht nicht der Realität. Nach der aktuellen Forschungslage handelt es sich bei der männlichen Vorhaut nicht um ein unnützes Gewebe, sondern um ein Organ. Dieses besitzt eine den Lippen oder Fingerspitzen vergleichbare Empfindlichkeit.
    Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wiegt in meinen Augen mehr als Religionsfreiheit oder Elternrecht.

    Bravo, Bravissimo! :love: :thumbup:

    In der CDU gab es bekanntlich bzgl. der Abstimmung Fraktionszwang. Es kommt also tatsächlich noch manchmal vor, dass Abgeordnete - wie eigentlich von der Verfassung vorgesehen - nach ihrem GEWISSEN abstimmen.


    Zitat von Art. 38 GG

    Die Abgeordneten ...sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    There is no skin like foreskin

  • Das erstaunliche ist ja, das trotzdem noch im Bundestag ist. Aber er ist auch über seinen Wahlkreis und nicht die Liste eingezogen. Als Listenkandidat dürfte er sich jetzt bestimmt exMDB nennen.

  • Jens Petermann, der Redner der Linken bei der ansonsten erbärmliche "Aussprache" zu der erbärmlichen Resolution - der gegen die Jungenverstümmelung argumentiert und gestimmt hatte.
    Hatte 2013 zwar das zweitbeste Wahlkreisergebnis eines Linken in Thüringen, aber genutzt hat es ihm nichts - seine Partei hatte ihm keinen sicheren Listenplatz zugestanden.
    Schade!

    Ingo Egloff (SPD) hatte auch gegen MGM gestimmt.


    Zitat

    Für die Bundestagswahl bewarb er sich erfolglos für die Kandidatur in einem der Wahlkreise, sodass er lediglich auf der Landesliste auf Platz 2 kandidierte. Dadurch, dass die fünf Hamburger SPD-Mandate ausschließlich durch Direktmandate abgedeckt wurden, verlor Egloff seinen Sitz im Bundestag

    In seinem ehemaligen Wahlreis kam dann Aydan Özuguz, glühende MGM-Befürworterin in den Bundestag.
    ;(

    There is no skin like foreskin

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