Rainer Balloff: Kinder vor dem Familiengericht Praxishandbuch zum Schutz des Kindeswohls...

  • Zitat

    (1) Die Beschneidung des männlichen Kindes (UKap 9, ab S. 259):
    R. Balloff gelingt es auf wenigen Seiten, die Pro­blematik der Neuregelung des § 1631 d BGB vorzustellen: „Wie verträgt sich diese Kompetenz­erweiterung für die Eltern, eine tatbestandsmä­ßige Körperverletzung des Kindes vornehmen zu lassen, mit den Rechten des Kindes auf Selbstbestimmung, auf Gewaltfreiheit, auf Wahrung eigener Grundrechte des Kindes? Wie traumatisch ist die Beschneidung von Kindern?
    Wie schützenswert ist die Tradition der Be­schneidung?“ (S. 261f )

    http://reinhardt-journals.de/index.php/uj/article/view/2371

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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