Das deutsche Religionsverfassungsrecht basiere auf „strikter Gleichbehandlung“

  • Zitat

    Das deutsche Religionsverfassungsrecht basiere auf „strikter Gleichbehandlung“ und schließe Gesetze mit Wirkung nur für bestimmte Religionen grundsätzlich aus, sagte die Integrationsbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Cemile Giousouf, dieser Zeitung.

    Selten so gelacht!

    Und deswegen musste man die genitale Verstümmelung von Jungen nolens volens auch Christen, Buddhisten und Unreligiösen erlauben. Obwohl die gar nicht darum gebeten haben. Auch wenn völlig klar ist für welche "bestimmten Religionen" der §1631d verbrochen wurde. Und von welcher bestimmten Religionsgemeinschaft die "Personen" für "Beschneidung" von Kindern unter sechs Monaten vorgesehen werden.

    Aber die "12 Stämme", die wissen ein Lied von der "strikten Gleichbehandlung" der Religionsgemeinschaften zu singen. Für die hat man nicht flugs ein Extrawurst-Gesetz gebraten.

    Alle Religionen sind gleich. Aber manche sind gleicher.

    http://www.faz.net/aktuell/politi…z-13454998.html

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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