Ein Arzt, der ein Gewissen hat und dem sein Berufsethos noch etwas gilt, TUT SO ETWAS NICHT!
Dann gibt's leider offensichtlich fast nur noch gewissenlose Ärzte!
Erstmal schnippeln, wird schon keiner merken was ihm fehlt ![]()
Ein Arzt, der ein Gewissen hat und dem sein Berufsethos noch etwas gilt, TUT SO ETWAS NICHT!
Dann gibt's leider offensichtlich fast nur noch gewissenlose Ärzte!
Erstmal schnippeln, wird schon keiner merken was ihm fehlt ![]()
Ich würde da auch zu gerne Mäuschen spielen. Aber eigentlich reicht da auch meine Vorstellungskraft.
Hörnle, ick hör' dir Hustern! Das ist die berühmte "Bochumer Schule" der Genitalverstümmelung. Hörnle hat inzwischen allerdings zur einschlägig bekannten Humbug-Uni gewechselt.
ZitatMerkel FAZ vom 26.12.2012, S. 8. – Unberücksichtigt bleibt dies bei Hörnle/Huster, die die Ausgrenzung des Masturbationsmotivs gutheißen, weil die Masturbation zu verhindern nicht "unabdingbar für die Zugehörigkeit zur religiösen Gemeinschaft" sei, und nur diese Wichtigkeit gebe den Eltern einen hinreichend wichtigen Grund für den invasiven Eingriff in den Körper des Kindes; andernfalls werde Eltern verwehrt, "ihre Basisannahmen ,vom guten Leben‘ für das Kind umzusetzen" (JZ 2013, 328, 338).
Na bitte, hier ist die professorkonforme Lösung auf dem Silbertablett!
ZitatIn ihrer Heimat sei dieser Eingriff ganz üblich; auch ihre religiöse Überzeugung verlange ihn zwar nicht zwingend, empfehle ihn aber.
So einfach können Hausaufgaben sein!
Aber haaaalt!
Zitat...dabei wurde ein sehr kleiner Teil der Vorhaut der Klitoris entfernt.
Von der sowieso schon kleinen K.-Vorhaut nur ein sehr kleiner Teil!
LOL; selbstverständlich, nur ein halbes Mikrometerchen! ![]()
Zitat...der T veranlasste
Eingriff in seinen körperlichen Auswirkungen nicht intensiver sei als die übliche
Knabenbeschneidung.
Ach, echt? Nicht intensiver?
Wird bei der "Knabenbeschneidung auch nur "ein sehr kleiner Teil" der Vorhaut entfernt? Suggestiver und konstruierter geht wohl nimmer! Was für eine Verarsche...
Warum sollten Eltern auch die komplette K.-Vorhaut entfernen lassen? Wo gibt es denn so was? ![]()
ZitatJedenfalls kann die Mehrheitsgesellschaft unterhalb der Schwelle der eindeutigen Misshandlung vielleicht mit Argumenten - etwa in der Gesundheitsfürsorge oder durch den Unterricht in der Schule -, aber kaum mit Verboten eingreifen. "Die Verrechtlichung stößt hier schnell an ihre Grenzen, soll das primär auf Liebe und Vertrauen - und nicht auf Rechte und Pflichten - gegründete familiäre Beziehungsverhältnis nicht zerstört werden", heißt es in der Studie "Die ethische Neutralität des Staates" von Stefan Huster (2002).
http://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte…oesst-1.1414088
ZitatHörnle, Tatjana, und Stefan Huster. "Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen." Juristenzeitung (JZ) 68 (2013): 328-339.
Bei HusterHörnle offenbar bis zur Zerstörung von 50% der erogenen Oberfläche des Genitals.
Husters Mittäterin Hörnle:
ZitatBei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen
an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall,
wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur
Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).
"Nur" die Vorhaut, und dann nur ein paar oberste Hautzellen davon, also bitte, was erlauben Amtsgericht! ![]()
Was für ein Schmarren... ![]()
Zitat von Hörnle§ 1631d BGB ist nicht verfassungswidrig. Angesichts der nicht gesicherten Beweislage
zu Risiken und Spätfolgen von Beschneidungen ist aber zu empfehlen, durch For
schung den Erkenntnisstand zu verbessern.
Na bitte! Gibt es eine "gesicherte Beweislage" zu Risiken und Spätfolgen zur Entfernung eines "sehr kleinen Teils der K-Vorhaut"? Nein? Na, dann man tau! ![]()
BTW:
ZitatFraktionszwang: Der Bochumer Verfassungsrechtler Stefan Huster setzt sich in einem Gastbeitrag für das Feuilleton der SZ mit der für die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geplanten Aufhebung des Fraktionszwangs auseinander. Was weithin als "Sternstunde des Parlamentarismus" gelte, bedeute eigentlich eine Verwechslung von Ethik und Politik.
http://www.lto.de/recht/pressesc…ugh-praesident/
Kennt den Artikel jemand? Eine Sternstunde war das ganz sicher nicht, aber in einem anderen Sinne als Huster vermutlich meint...
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