Überraschende Äußerung der evangelischen Zentralstelle für Weltanschauung.

  • Egal, ob man nun die Beschneidung von Jungen befürwortet oder nicht, es gibt auch ohne Verabschiedung eines derart fatalen Gesetzes praktikable Mittel und Wege, dass in Zukunft in Deutschland die jüdische Beschneidung an Minderjährigen straffrei vorgenommen werden kann – wohl in Form einer die Praxis de facto duldenden Ausnahmeregelung. Für die muslimische Beschneidung, die eben keine strikte Altersgrenze kennt, käme etwa ein Optionsmodell in Betracht, das es, eventuell nach einem Beratungsgespräch, einem Jungen ab 14 oder 16 Jahren ermöglichen würde, sich für oder gegen die Beschneidung zu entscheiden.

    Bedeutet diese "praktikable Ausnahmeregelung" nicht, dass Juden einen "Judennachweis" bringen müssen, wenn sie die Beschneidung straffrei am 8. Lebenstag vornehmen wollen?

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Das ist ein hilfreicher Diskussionsbeitrag.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Des Jungen oder der Eltern? 8)

    Tja... da die Eltern durch ihre Religion dazu „genötigt werden“ wahrscheinlich deren.

    Aber das scheint ja in dem neuen Gesetz nicht der Fall zu sein.


    Und wäre es so verabschiedet worden hätte vermutlich jeder anders Gläubige klagen können. Da er auf Grund seines Glaubens diskriminiert wird.

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