Meine Beschneidung, meine Verstümmelung, meine Kastration im Namen Gottes

  • Wenn ich mir die Worte des Oberrabbiners Yona Metzger anhöre, so fühle ich mich ins Mittelalter versetzt: Beschneidung ohne Betäubung und nicht durch Ärzte.
    Wie das eben mit Initiationsriten ist: wer sie selbst durchlitten hat, der verteidigt sie später unreflektiert.
    Was ich aus den verschiedenen Berichten über von Betroffenen ihre Beschneidung verstanden habe, kann ich nur als Verstümmelung bezeichnen: z.B. die starke Beeinträchtigung ihrer Sexualität, die großen traumatischen psychischen Folgen. Die Frauen haben mit Recht und mit Erfolg die Genitalverstümmelung zum Thema und zum Tabu gemacht. Wir Männer müssen uns ebenfalls organisieren und gegen die Verstümmelung von Knaben angehen. Die Dulder einer Beschneidung setzen auf Verharmlosung. Ich schlage vor, dass wir auch Geld zusammentragen, um Klagewilligen bei den Prozesskosten zu helfen. Die Geschichte gehört bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    R(h)einwein

    :!:

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

    Einmal editiert, zuletzt von R(h)einwein (22. August 2012 um 13:38)

  • Ich bin fassungslos!! Ich hatte im Alter meiner Beschneidung nachweislich keine Phimose und heute lese ich im Operationsbericht Diagnose: hypertrophes Präputiums. Dann rufe ich im Klinikum Dripper Orden an und frage nach wer diese Diagnose gestellt hat, weil ich ja keine Phimose habe und dann sagt mir die Frau kackdreist: Ja das machen wir hier so weil die Krankenkassen ja keine rituelle Beschneidung bezahlen." Ich gehe jetzt sofort zur Polizei!

  • Ich gehe jetzt sofort zur Polizei!

    Perfekt, ich beteilige mich an den Kosten, insbesondere der schriftlichen Benachrichtigung der umliegenden Krankenkassen.

  • Baba, Deine Krankenkasse sollte unbedingt benachrichtigt werden; sie könnte ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen (weil sie erst jetzt von gewissen Umständen Kenntnis erhält und daher für sie die Frist später zu laufen beginnt). Je mehr Streß die veranstalten, desto besser. Möglicherweise geht die Kasse sogar noch weiter in der Geltendmachung ihrer Rückforderungsansprüche gegen das Hospital - und sie hat auch das Geld für die großen Prozesse. Du wärst dann einfach Zeuge. Schildere ihr doch einfach mal alles in allen Einzelheiten, mal sehen, was dann passiert.

    Anzeigen bei der Polizei kosten natürlich gar nichts.

  • Ich war bei der Polizei

    Ergebnis: Körperverletzung verjährt, Betrug und Akternfälschung verjährt, beides als ich 11 Jahre alt war. Verjährte Taten kann man nicht zu Anzeige bringen, was wohl der Grund ist, dass keine Anzeigen eingehen. Als Kind darf man sie nicht stellen, weil man unmündig ist und als Erwachsener kann man sie nicht mehr stellen, weil sie verjährt ist. Die Klinik ist fein raus.

    Aber: Der Polizist der mit mir gesprochen hat ist selber unglücklich beschnitten und hatte großes Mitleid mit meinem Fall. Er hat mich mit all seinem Fachwissen Beraten und mir eine zivile Klage nahegelegt. Das ist der Weg den ich gehen werde, bis zum BVG. Aber der Polizist meinte man muss den Anfang beim Amtsgericht sehr genau planen, sonst fällt später alles zusammen. Sprich Gutachten sammeln, Fachärzte befragen und und und. Zu aller erst werde ich zu einem Beratungsgespräch im Amtsgericht gehen und mich erkundigen, ob mein Fall Chance auf Erflog hat. Wenn ja, dann brauche ich mächtige Verbündete mit Geld, Zeit und Anwälten.

    Zu aller erst aber muss ich beweisen können, dass ich als Kind keine Phimose hatte und der Operationsbericht eine Fälschung ist. Die Aussage meiner Mutter wird da wenig helfen. Ich werde mich morgen mit meinem Kinderarzt in Verbindung setzen und hoffe, dass er die nötigen Unterlagen hat. Damit steht und fällt mein Fall.

  • Warum hast du es machen lassen? Wann? Wo? Magst du das erzählen? Und warum bist du nun überzeugt, daß es falsch ist? Ich glaube, Menschen wie du sind einer der Schlüssel zur Lösung des Problems.
    Es geht nämlich auch um Schuld. Was habe ich mit meinem Kind gemacht und aus welcher Motivation?
    Traurig, daß deinem Sohn das passiert ist, aber vielleicht sorgt es indirekt durch deine Mitarbeit hier dafür, daß es vielen anderen Kindern erspart bleibt. Meine Hochachtung dafür, daß du genügend Menschlichkeit und Selbstreflexion besitzt, dich nun dagegen zu engagieren. Ich weiß nicht, ob ich sie hätte.

  • Die Idee mit Holm Putzke halte ich für sehr gut. Natürlich freut der sich über solche Zuschriften!! Stellt bitte Euer Licht nicht unter den Scheffel, Leute! Für die Wissenschaft sind Eure Erfahrungsberichte wertvoll, ich hatte ja schon mal die Meinung geäußert, dass es sinnvoll sei, sich an die Unis zu wenden.

    Die Hochschulprofessoren, die ich persönlich kenne, sind übrigens alle sehr nett, außerordentlich bescheiden und bodenständig. Haben alle ganz viel Stress und ganz wenig Zeit, ok, aber die kochen alle nur mit Wasser. Es gibt dämliche und abgehobene Professoren, aber Holm Putzke ist nach meinen Kenntnissen keiner davon.

  • Hier noch zwei juristische Professoren, die nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage die Beschneidung von Jungen ablehnen (= für strafbar halten) und für ihre Erkenntnisse sicher gern die Unterstützung von Betroffenen entgegennehmen (die Kenntnis von konkreten Fällen ist von großer Bedeutung für die juristische Wertung):


    Prof. Dr. iur. em. Rolf Dietrich Herzberg

    Email: [email protected]
    Telefon: +49(0) 234/ 32-22811

    Ruhr-Universität Bochum
    44780 Bochum
    Deutschland

    Straßenanschrift:
    Universitätsstraße 150
    44801 Bochum

    Postfach:
    Postfach 102148
    44721 Bochum


    Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Günter Jerouschek

    Postanschrift:
    Friedrich-Schiller-Universität
    07737 Jena

    Besucheradresse:
    Carl-Zeiss-Straße 3
    07743 Jena
    Zimmer 2.60
    (2. Etage)

    Telefon: +49 3641 / 94 23 10
    Telefax: +49 3641 / 94 23 12
    eMail: Günter.Jerouschek[at]uni-jena.de

    Nochmal meine Bitte an ALLE Betroffenen: schildert diesen Leuten Eure Fälle! Deren juristische Aufsätze und Einschätzungen werden von Gerichten respektiert und von Anwälten gern verwendet! Sie sind im Augenblick nicht selten darauf angewiesen, sich auf die Schilderungen Necla Keleks von der Beschneidung ihrer Cousins zu beschränken - doch das ist eben nicht alles.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maria Werner (23. August 2012 um 11:34)

  • Danke Baba. ^^ "Helfen" werden sie in diesem Sinne leider nicht können. Doch sie befinden sich jeweils an einer Schlüsselstelle der juristischen und politischen Beurteilung der Beschneidung.

  • @ Maria: Ist es wohl auch sinnvoll an die " neue Richtervereinigung" zu schreiben?
    @ Baba: Super!vielleicht kannst du ja auch den Polizisten dazu bewegen mitzumachen?

  • @ Ava: es ist nie ein Fehler, zumal diese Vereinigungen auch mal Arbeitsgruppen bilden. In der Regel arbeiten Gerichte und Staatsanwaltschaften anders und berufen sich nicht auf derartige Zuschriften, für die allgemeine Beurteilung der Rechtslage in solchen Fällen ist das aber von Bedeutung. D.h. sie können sich anhand solcher Erfahrungsberichte generell eine Meinung bilden, die nicht auf Argumenten von der grünen Wiese basiert. Was sie letztlich damit anfangen werden, sieht man - aber dass die Zuschriften von Bedeutung sind, daran habe ich keinerlei Zweifel.

    Hinzu kommt, dass das Urteil ihrer Kollegen unterstützt wird. Man könnte das sogar zum Thema machen:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Christoph Frank,

    Ich halte das Urteil des LG Köln für richtig und kann die Wertung Ihrer Kollegen nur unterstützen, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nicht durch religiöse Überzeugungen der Eltern beeinträchtigt werden darf. Ich bin auch beschnitten worden. Weil einige Befürworter der Beschneidung argumentieren, sie diene dem Wohl des Kindes, habe medizinische Vorteile und würde keine Beeinträchtigungen nach sich ziehen, möchte ich Ihnen hiermit meinen Fall schildern. Ich hoffe, dass Ihnen das bei der Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der Beschneidung von Jungen weiterhelfen wird. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    (Fallbeschreibung)

    Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auf der Internet-Seite "www.beschneidung-von-jungen.de" einige medizinische Studien zu dem Thema aufgeführt werden, deren Inhalt ich durch meine eigene Erfahrung bestätigen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    (...)"

    http://www.drb.de/cms/index.php?id=416

  • Und wenn jetzt das Gesetz verändert wird? Tut mir leid, daß ich so blöd fragen muß, aber ist dann nicht schon alles entschieden? Ist es dann nicht legal und alles andere interessiert nicht mehr?

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