Die Emla-Problematik interessiert "da oben" kein Schwein

  • Nicht nur, dass Emla als Betäubung für eine Zirkumzision bei Kindern unzureichend und ethisch inakzeptabel (EMA) ist, es ist bei Neugeborenen auch noch lebensgefährlich.

    Zitat

    Conclusions: Methemoglobinemia can be life threatening. Priloacin should not be used in infants especially less than 3 months because of the risk of Methemoglobinemia

    http://journals.lww.com/pccmjournal/Ci…_After.588.aspx

    Im Beipackzettel von Emla steht auch ab 12 Jahre, bzgl. Lokalanästhesie der genitalen Schleimhaut.

    Aber das wird einfach unter den Teppich gekehrt.

    There is no skin like foreskin

  • wen Du mit da oben meinst?

    Die Regierung hat sich darum nicht zu kümmern. Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen. Der Beipackzettel ist aussagekräftig genug.

    Somit sind "die da oben" eigentlich die Ärzte, die es vllt. entgegen der Zulassungsbestimmungen anwenden und/oder an nicht-ärztliches Personal rezeptieren.

    Diese sollten an den Pranger gestellt werden. Solange in der Medizin ein Wirkstoff nicht für ein spezielles Gebiet die Zulassung hat, ist das meines Erachtens ein rechtswidriges Vorgehen und müsste verfolgt werden.

    Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

    Ich

  • Zitat von ich

    Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen.

    Von welcher Behörde wurde es zu welchem Anwendungszweck zugelassen? Jedenfalls nicht für die Zirkumzision von Neugeborenen!

    Zitat von ich

    wen Du mit da oben meinst?

    Na, zum Beispiel das Bundegesundheits- und das Bundesjustizministerium. Die dürfen eigentlich nicht darüber hinwegsehen, dass die Verwendung von Emla an den Genitalien von Neugeborenen gängige Praxis ist.

    Ich hoffe nicht, dass irgendwann mal ein Baby an einer Priloacin-bedingten Zyanose stirbt. Sollte das jedoch passieren, wird garantiert gesagt werden: "preexisting condition". Also "mit dem Baby stimmte was nicht". Es hatte halt eine Überempfindlichkeit gegen Priloacin. Denn wenn ein Kind stirbt, das hat ja nie etwas mit dem Ritual an sich zu tun.
    Das Baby war gewissermaßen selbst schuld. Hätte ja auch überleben können, wie fast alle anderen auch.

    Kein Täter einer Körperverletzung hat "Anspruch auf ein gesundes Opfer". Das haben Richter in einem prominenten Fall einmal festgestellt. Wenn das Opfer eine "preexisting condition" hat, nimmt das nicht die Schuld am Tod vom Täter. Denn ohne die Tat wäre das Opfer noch am Leben.

    Vielleicht sollte man mal eine Anfrage, einen offenen Brief bzgl. der Einschätzung der EMA, und der Risiken der Methemoglobinemie an das Bundegesundheitsministerium stellen.
    Allerdings kann ich mir die Antwort schon vorstellen.

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  • Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen. Der Beipackzettel ist aussagekräftig genug.

    Lies mal nochmals das Thema hier im Forum. Das haben wir in aller Breite und Tiefe abgehandelt und es bleibt verworren.
    EMLA wurde zugelassen, aber nie für den Anwendungsfall Beschneidung. Insofern geschieht seine Verwendung in diesem Fall auf eigene Gefahr (ich meine die Gefahr der rechtlichen Belangung, wenn es schief geht; die echte Gefahr liegt beim Säugling, d.h. mit Sicherheit hat er höllische Schmerzen.).

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • und deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen, sondern nur den, der es wider der Zulassung verwendet.

    Lies mal nochmals das Thema hier im Forum. Das haben wir in aller Breite und Tiefe abgehandelt und es bleibt verworren.
    EMLA wurde zugelassen, aber nie für den Anwendungsfall Beschneidung. Insofern geschieht seine Verwendung in diesem Fall auf eigene Gefahr (ich meine die Gefahr der rechtlichen Belangung, wenn es schief geht; die echte Gefahr liegt beim Säugling, d.h. mit Sicherheit hat er höllische Schmerzen.).

    Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

    Ich

  • Zitat von ich

    deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen

    Falsch. Man kann beide. Die Behörde, weil sie so lange gepennt hat. Von selbst ist sie ja noch nicht mal drauf gekommen.
    Die Exekutive, weil sie tatenlos zuschaut, und die Staatsanwaltschaften ihr unterstellt sind.
    Wenn die Strafverfolgung dauernd nicht funktioniert, dann muss auch die Legislative mit einem expliziten Gesetz, bzw. mit einem Gesetzeszusatz eingreifen.
    Die Regierung hat aber in der Begründung für den 1631d Emla explizit erwähnt, und somit als legitime "Betäubung" lege artis dargestellt. Das war entweder extrem Unwissenheit oder verbrecherisch. Ich tippe auf letzteres.

    Guy hat recht. Lies dir bitte mal die zugehörigen Threads komplett durch, dann wirst du den Skandal besser verstehen.

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  • deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen

    Oh doch kann man das.
    Sie wusste das damals oder hätten es wissen müssen. Damit trifft sie eine politische Verantwortung dafür, dass heute Kinder weiterhin ohne Betäubung beschnitten werden. Und wenn sie es nicht gewusst haben, dann können sie das heute nicht weiter ignorieren. Ab Kenntnisnahme des Umstandes handeln sie i.m.A. vorsätzlich und schuldhaft, in dem sie nichts dagegen tun.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat

    Infants under 6 months of age have lower levels of a key methemoglobin reduction enzyme (the NADH-cytochrome b5 reductase) in their red blood cells. This results in a major risk of methemoglobinemia caused by ... topical anesthetics containing benzocaine or prilocaine

    Methemoglobinemia - Wikipedia, the free encyclopedia

    Aber unsere kinderverratende Regierung schließt messerscharf, dass nicht sein kann was nicht sein darf.

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