Eine Stellungnahme vom Zentralrat der Ex-Muslime: Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Menschenrechte sind zu schützen
-
-
LOL, ich hatte zu flüchtig gelesen, und das "Ex-" übersehen - und dachte schon es geht um Menschenrechte - außer. so wie bei unserer Regierung: Recht auf körperliche Unversehrtheit - außer männlich und unmündig und Vorhaut/Frenulum.
-
Hier dasselbe von einer interessanten Frau: Mina Ahadi:
http://minaahadi-iran.blogspot.de/ -
Zitat
Gemeinsam mit anderen Kinderrechtlern hat der Zentralrat der Ex-Muslime gegen diese Vorschrift Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Ist diese Aussage korrekt und hat jemand weitergehende Informationen?
-
Ist diese Aussage korrekt und hat jemand weitergehende Informationen?
Ich vermute, dass da diese hier mit gemeint ist:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!