• Haltet ihr § 1631 d BGB , inhaltlich die rechtliche Benachteiligung von Kindern männlichen Geschlechts im Schutz ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und ihrer sexuellen Selbstbestimmung für einen tragfähigen Minimalkonsens in einer multikulturellen und -religiösen Gesellschaft?

    Zitat

    Hallo Angelika, dieser Paragraph regelt die Beschneidung männlicher Kinder. Dies ist ein sehr schwieriges und in der Gesellschaft umstrittenes Thema. Die Bundestagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei der Einführung dieses Gesetzes unterschiedlich abgestimmt. Der Fraktion insgesamt war es dabei sehr wichtig, dass dieses Gesetz ausführlich debattiert wird und viele unserer GRÜNEN Abgeordneten haben ihre Abstimmungen ausführlich individuell begründet. Zur multireligiösen Gesellschaft gehört auch die Achtung vor Menschen, die ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit leben wollen. Also lautet eine kurze Antwort auf deine Frage: Für viele GRÜNE ja - für viele andere NEIN. Viele Grüße 3Tw-Team

    "Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage zum §1631d BGB. Ich (3 Kinder, mein Mann ist gebürtiger Syrer) habe offensichtlich ein anderes Verständnis von Toleranz und Religionsfreiheit, als es bei euch leider (mittlerweile) vorherrschend ist.
    Ich werde euch nicht mehr wählen. Alles Gute!"

    Zitat

    Liebe Angelika, das Thema Beschneidung ist sehr heikel, denn hier prallen mindestens zwei kulturelle und religiöse Welten aufeinander, die grundsätzlich erst einmal beide respektiert werden müssen. Man kann nicht einfach eine jahrtausendalte Tradition von Heute auf Morgen verbieten. Bei der Beschneidung von Mädchen handelt es sich im Gegensatz dazu eindeutig um Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung. Deshalb verurteilen wir sie kulturunabhängig grundsätzlich. Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet und von vielen Stimmen Betroffener, die ihre eigene Beschneidung NICHT überwiegend als Menschenrechtsverletzung wahrnehmen (im Gegensatz zu Mädchen und Frauen). Bei der enstprechenden Abstimmung zur Beschneidung von Jungen im Bundestag stimmten unsere Abgeordneten unterschiedlich ab. Mit freundlichen Grüßen Drei Tage Wach

    Die Hervorhebung ist von mir.

    Herabwürdigung afrikanischer Kultur und Sexismus vom Feinsten.

  • Mir ist jetzt mal - für meine Verhältnisse - der Kragen geplatzt. Der Telegrammstil ist der 300 Zeichen Grenze geschuldet, viel zu wenig für einen halbwegs seriösen Wutanfall:

    Ihr rechtfertigt Eure mehrheitliche Zustimmung zu 1631d unablässig mit Respekt vor religiösen Traditionen. Im Gesetz steht nichts von Religion, männliche Kindergenitalien dürfen aus beliebigen Gründen verstümmelt werden. 1631d + 226a = Grüne Verachtung für das männliche Geschlecht. Schämt Euch!

  • Hi, erstmal vorweg ne ziemlich abstruse entdeckung im analogen zur religiösen legitimation des einen und zur ablehnung des anderen...:

    Frage: Liebe Grüne,
    werdet Ihr Euch im Fall einer Regierungsbeteiligung für die Herabsetzung
    des Heiratsalters für Mädchen (ich denke, neun als Mindestalter wäre
    OK) einsetzen? Werdet Ihr Euch somit für eine Beendigung der Diskriminierung von
    Muslimen einsetzen? Viel Erfolg bei der Wahl! - Abu ..." - Abu Iblis

    Antwort: Hallo Abu Iblis,
    einfache Antwort: NEIN! Wir denken auch nicht, dass wir damit jemanden
    diskriminieren. Gerade in den letzen Wochen ist ein junges Mädchen in
    einem muslimischen Land nach der Hochzeitsnacht gestorben, die mit acht
    Jahren verheiratet wurde... Ein sehr trauriges Kapitel, Viele Grüße das 3 Tage Wach Team

    Ich habe gerade auch eine eigene Frage gestellt, nach beantwortung werde ich sie posten.

  • Deine Wut verstehe ich gut. Zumal ich den Eindruck habe, dass dieses 3-Tages-Team nicht einmal glaubt, was es da schreibt.
    Dieses Geseier geht mir gegen den Strich, von wegen "sorgfältig abgewogen, vor dem Hintergrund... blablabla".
    Die Sache ist doch einfach: man schneidet einem Kind nicht in die Haut, um welche Vorstellungen auch immer zu realisieren.
    In 20 Jahren geht es denen genau wie es heute Volker Beck geht. Die werden sich eines Tags verantworten müssen.
    Wobei verantworten für mich nur mal heisst Antworten zu liefern auf die bohrende Frage "wie konntest du bloß...?"

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat von Guy

    In 20 Jahren geht es denen genau wie es heute Volker Beck geht. Die werden sich eines Tags verantworten müssen.

    Danke Guy, genau so ist es!

    Wobei insbesondere der folgende Satz in der Antwort an Susanna für mich so klingt, als hätte ihn Beck himself abgesondert:

    Zitat von 3TW

    Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet und von vielen Stimmen Betroffener, die ihre eigene Beschneidung NICHT überwiegend als Menschenrechtsverletzung wahrnehmen...

    Das ist exakt dieselbe verächtliche Art mit der er über Monate auf seiner beckstage Plattform auch kritische Stimmen von negativ Betroffenen niedergemacht hat. Die Frage, wie viel % negativ Betroffene man denn bereit ist, als Kollateralschaden eines All-you-can-cut-(as-long-as-it's-male)-Legalisierungsgesetzes hinzunehmen, hat mir bisher noch kein Politiker beantwortet.

    Vielleicht sollte ich "Deep Green Thought" und seine 3TW-Hacker nochmal danach befragen. Auch auf die Gefahr hin, dass die Antwort dann "42" ist.

  • Deine Frage an uns lautete:


    Zitat:"Bei der Beschneidung von Mädchen handelt es sich..eindeutig um
    Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung." Objektiv gilt dies
    genauso für Jungen und wird nachträglich durch religiöse Ansichten
    geschlechtsabhängig legitimiert. Dies ist GGwidrig. Habt ihr keinen Mut
    zur Veränderung?


    Lieber
    Tobias, das Thema Beschneidung ist nicht einfach. Auch bei uns wurde und
    wird die Beschneidung von Kindern kontrovers diskutiert. Als der
    Deutsche Bundestag im Dezember 2012 nach intensiver Beratung über das
    Gesetz zur Beschneidung beraten hat, haben wir diese Gewissensfrage
    allen Abgeorndeten der GRÜNEN Fraktion frei gestellt. Das Gesetz sieht
    vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter
    zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den
    Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz,
    16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Wir haben immer für eine
    verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben.
    Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre
    religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den
    Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene
    Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der
    Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des
    Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu
    verankern. Dafür gab es im Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe
    Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion)
    hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des
    Rechts auf körperliche Unversehrtheit, des Kindeswohls, der elterlichen
    Fürsorge, der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts des
    Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern
    eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können,
    wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in
    den Eingriff einwilligt. Die UnterzeichnerInnen dieses Antrages sahen
    zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung
    und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die
    Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine
    Mehrheit. Viele Grüße Dein 3TW-Team

  • Zitat

    Gerade in den letzen Wochen ist ein junges Mädchen in
    einem muslimischen Land nach der Hochzeitsnacht gestorben, die mit acht
    Jahren verheiratet wurde..

    Ja schrecklich, und es versterben auch immer wieder Jungen nach Genitalverstümmelung. Nicht nur in Afrika, auch in Europa.

    Aber das Schlüsselwort ist hier MÄDCHEN. Bei "Mädchen" geht den Grünen aber subito die Alarmglocke, da sind sie hellwach. Da spielt dann Multikulti, Religion, Tradition - alles keine Rolle mehr. Doch nicht bei MÄDCHEN!!! :thumbdown:

    Frei nach George Orwell (Farm der Tiere)

    „Alle Geschlechter sind gleich,

    Aber manche sind gleicher.“

    Zitat

    Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet..

    Der passende Kraftausdruck gestrichen :cursing:

    There is no skin like foreskin

  • Vor Kurzem haben Christen mit ihren Kindern das Land verlassen, weil sie nach dem biblischen Züchtigungsgebot erzogen haben und dafür belangt worden sind. Was werden die Grünen für das Recht auf freie Religionsausübung dieser tiefgläubigen Menschen tun?

    Zitat

    Hallo Angelika, danke für die spannende Frage. Immer, wenn zwei Grundrechte aufeinanderprallen, müssen wir abwägen. Wir sind sowohl für die Religionsfreiheit als auch für das Recht von Kindern auf Schutz vor Missbrauch. In diesem Fall wiegt für uns immer das Wohl des Kindes höher. Wir sind gegen Gewalt an Kindern, also auch gegen das Praktizieren des "Züchtigungsgebotes". Liebe Grüße, dein 3TW-Team

    Tja, da haben die Mitglieder der Zwölf Stämme (und diverser anderen Freikirchen) halt Pech gehabt.

    Aber mal ehrlich: Man kann froh sein, dass wenigstens das Gewalttabu (zumindest bestimmte Formen von Gewalt) gegenüber Kindern bei den Grünen fest verankert scheint.

  • Nö, ist es nicht. Denn bei der Frage, was Gewalt ist und was nicht, zeigt man sich ja doch flexibel. Ich halte das Festhalten eines Kindes verbunden mit dem Abschneiden von Körperteilen gerne auch ohne Anästhesie ohne rechtfertigende Gründe sehr wohl für Gewalt.

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