Prof. Loewenich auf Frag-den-Professor

  • Ich hab hier in der Arbeit leider keine Lautsprecher am Rechner. Was sagt er denn?

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Aber nach der Aussage bei Frage 1 ist es sehr bedauerlich, dass er bei Frage 5 derart ungefähr bleibt. Ein auch inhaltlich deutlicher Widerspruch.
    Schließlich kann man auch dort differenziert antworten:
    logischerweise bedeutet weniger erogenes Gewebe und Verhornhautung des Restes weniger Empfindung. Das GEHT gar nicht anders.
    Die BEWERTUNG dessen wird hingegen subjektiv empfunden und ist mangels Vergleich meist sehr schwierig.

    So muss man feststellen: da sexuell verstümmelte Frauen auch meist keinen Vergleich erlebt haben, ist es zweifelhaft, ob sie durch Genitalmodifikation Einbußen im sexuellen Erleben erleiden.

    Wer würde das behaupten!

    Wir sehen daran, dass selbst bei unseren Freunden noch Infonachholbedarf besteht. Oder er sagt das aus rein taktischen Gründen so, um "Brücken" zu bauen.

  • Prof. von Loewenich glaubt, Phimose müsse durch Beschneidung geheilt werden. Außerdem behauptet er, es gebe keine Männer, die im Erwachsenenalter beschnitten worden seien und so die sexuelle Beeinträchtigung erlebt hätten und schildern könnten. Die Studie der Universität Gent ist ihm offensichtlich auch unbekannt.

    Hiervon abgesehen sind seine Schilderungen, wie ich meine, überwiegend sehr gut. Näheres dazu auch hier: Prof. Loewenich auf Frag-den-Professor

  • Ich hab mir gerade auch die Videos von unserem guten alten Bornstein angesehen. Seine ganze Begründung zur vorbeugenden Beschneidung basieren auf der APP Studie. Ich werd den Leuten von Frag den Professor mal sagen, dass diese Studie mittlerweile zurückgezogen wurde. Weiß einer von euch wann das genau war? Vielleich sogar mit Link?

  • Seine ganze Begründung zur vorbeugenden Beschneidung basieren auf der APP Studie.

    Welche AAP-Studie ist damit gemeint?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Bornstein spricht davon, dass "jetzt wieder" die "amerikanischen Kindergesellschaften" und die WHO für die Beschneidung "eine sehr starke Empfehlung" gegeben hätten. Eben gerade keine Empfehlung und eine sehr starke dreimal nicht. Kann man das als Lüge bezeichnen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Es ist grundsätzlich weder verboten zu lügen


    Hm naja, Herr Kollege, bei der Behauptung unwahrer Tatsachen wird's dann schon auch mal kritisch... ;)

    Für Laien: Tatsachenbehauptungen lassen sich mit Mitteln des Beweises nachprüfen. Alles andere sind, juristisch gesehen, Meinungsäußerungen. Letztere werden nur im Falle der Beleidigung sanktioniert.

  • ... ich ergänze: falsche Tatsachenbehauptungen über eine Person (Beispiel: "Nachbar Meier hat gestern Abend Geld gestohlen").

    Davon abgesehen darf man lügen wie man will, da hat Götz vollkommen recht.

  • Hm naja, Herr Kollege, bei der Behauptung unwahrer Tatsachen wird's dann schon auch mal kritisch...


    § 187 StGB

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
    Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
    machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen
    Kredit zu gefährden geeignet ist
    , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
    Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer
    Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn über geschichtliche, naturwissenschaftliche, medizinische,religiöse etc. Tatsachen gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist das fast nie strafbar. Ausnahme: § 130 Abs. 3 sog. Holocaust - Lüge. (s. Aufsatz von Isensee in der JZ)

  • Ah genau, die Holocaust-Lüge, ist mir gerade nicht eingefallen, danke.

    Dann hätten wir noch ein paar BGB-Normen wie die Kreditgefährdung, die sich auch auf juristische Personen beziehen kann, sprich: Unternehmen (um die Sache laienverständlich zu halten).

    Und dazu noch ein paar Normen im UWG, mit denen ich die Leserschaft jetzt nicht weiter langweilen will, weil das nur Streitigkeiten von Gewerbetreibenden untereinander betrifft (mit Ausnahmen; die Einzelheiten des § 8 UWG sind jedoch auch nicht näher von Bedeutung).

  • Hm naja, Herr Kollege, bei der Behauptung unwahrer Tatsachen wird's dann schon auch mal kritisch...


    § 187 StGB

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
    Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
    machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen
    Kredit zu gefährden geeignet ist
    , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
    Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer
    Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn über geschichtliche, naturwissenschaftliche, medizinische,religiöse etc. Tatsachen gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist das fast nie strafbar

  • Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
    Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
    machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen
    Kredit zu gefährden geeignet ist..

    Meiner Ansicht nach wird die AAP durch die unwahre Behauptung des Professors "in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt". :P

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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