Schiedsgerichtsverfahren vor der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

  • Hier ein Fall, der vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Erlaubnis von Genitalverstümmelungen kleiner Jungen (§ 1631 d BGB) stattgefunden hat. Nicht alle Rechtsstreitigkeiten werden vor Gericht verhandelt. Oft wählen die Beteiligten ein Schiedsgerichtsverfahren, das schneller, billiger und etwas lockerer vonstatten geht. Zudem sind an der Entscheidung regelmäßig nicht nur Juristen, sondern auch Angehörige der betreffenden Fachrichtungen oder Berufsgruppen beteiligt.

    Vorliegend beschwerten sich Eltern muslimischen Glaubens darüber, dass für ihren Sohn keine Beschneidung von ärztlicher Seite aus indiziert wurde. Die Beschwerde wurde im schiedsgerichtlichen Verfahren abgelehnt.

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

  • Ah danke, ich habe mal wieder nicht danach gesucht. Aber so kann man das Verfahren auch unter dieser Rubrik finden, hat ja auch was. ;) Die Schiedsgerichtsverfahren bilden nämlich einen wesentlichen Teil der Kasuistik; dummerweise werden die Entscheidungen meistens nicht veröffentlicht.

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