"Neue Richtervereinigung": Keine Einwilligungsfähigkeit ohne effektive Schmerzbehandlung

  • "Die Fachgruppe Strafrecht sieht sich fachlich nicht in der Lage, die medizinischen Auswirkungen der Beschneidung fundiert zu bewerten. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gilt es jedoch, diesen Punkt zu klären. Denn je intensiver sich der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes darstellen könnte, um so mehr muss das Erziehungsrecht der Eltern zurückstehen."

    "Es wäre allerdings begrüßenswert, wenn insbesondere das Erfordernis einer effektiven Schmerzbehandlung ausdrücklich in § 1631 d Abs. 1 Satz 1 BGB E aufgenommen würde und hierdurch unmissverständlich klargestellt würde, dass Beschneidungen ohne eine solche nicht einwilligungsfähig sind."


    Artikel | Neue Richtervereinigung e.V.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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