"Warten wir einfach auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Beschneidungsgesetz eines acht Tage alten Säuglings, der selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist und der gesetzlich von seinen Eltern vertreten wird, die eine Beschneidung vornehmen lassen möchten und der es vor seinem achten Lebenstag geschafft hat, den Rechtsweg auszuschöpfen."
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